Pessachim — Blatt 9a

1MAN BEFÜRCHTE NICHT, EIN WIESEL KÖNNTE [GESÄUERTES] AUS EINEM HAUSE NACH EINEM ANDEREN ODER VON EINEM ORTE NACH EINEM ANDEREN VERSCHLEPPT HABEN; DEMNACH KÖNNTE ES JA AUCH AUS EINEM HOFE NACH EINEM ANDEREN UND AUS EINER STADT NACH EINER ANDEREN [VERSCHLEPPT HABEN], SODASS DUE SACHE GAR KEIN ENDE HÄTTE.

2GEMARA. Nur wenn man nicht gesehen hat, daß es etwas genommen hat, wenn man aber gesehen hat, daß es etwas genommen hat, befürchte man, und [die Wohnung] ist wiederum zu durchsuchen;

3weshalb denn, es ist ja anzunehmen, es habe es aufgefressen!? Wir haben nämlich gelernt: Die Wohnungen der Nichtjuden geltenals unrein. Wie lange muß er in der Wohnung geweilt haben, damit sie der Durchsuchung benötige? VierzigTage,

4selbst wenn er keine Frau hat. Jede Stelle aber, in der ein Wiesel oder ein Schwein umherlaufen kann, benötigt nicht der Durchsuchung!?

5R. Zera erwiderte: Das ist kein Einwand; eines gilt von Fleisch, und eines gilt von Brot. Fleisch läßt es nicht zurück, Brot läßt es zurück.

6Raba erwiderte: Was soll dies: in jenem Falle kann da vielleicht [Unreines] gewesen sein, vielleicht aber nicht, und auch wenn es da war, kann [das Wiesel] es aufgefressen haben, wer aber sagt uns hierbei, wo man es [Gesäuertes] nehmen bestimmt gesehen hat, daß es dieses aufgefressen hat!? Dies ist also ein Zweifel gegenüber Entschiedenem, und ein Zweifel bringt nichts aus der Entschiedenheit. –

7Bringt denn ein Zweifel nichts aus der Entschiedenheit, es wird ja gelehrt, daß, wenn ein Genosse gestorben ist und einen Speicher voll Früchte hinterlassen hat, sie als verzehntet gelten, selbst wenn sie erst einen Tag [zehntpflichtig] geworden sind; die Früchte sind ja nun entschieden zehntpflichtig, dagegen ist es zweifelhaft, ob sie verzehntet worden sind oder nicht verzehntet worden sind, und der Zweifel bringt sie aus der Entschiedenheit!? –

8Hierbei ist es Entschiedenes gegenüber Entschiedenem, denn sie sind entschieden verzehntet worden. Dies nach R. Ḥanina aus Ḥozaa, denn R. Ḥanina aus Ḥozaa sagte, es sei feststehend, daß ein Genosse nichts Unfertigesaus der Hand lasse.

9Wenn du willst, sage ich: Da ist es Zweifelhaftes gegenüber Zweifelhaftem, denn [die Früchte] sind vielleicht überhaupt nicht zehntpflichtig geworden. Dies nach R. Oša͑ja,

10denn R. Oša͑ja sagte, man dürfe mit seinem Getreide eine List anwenden, indem man es mit der Spreu einbringt, damit sein Vieh davon fressen darf, ohne daß man zum Getreidezehnten verpflichtet ist. –

11Bringt denn ein Zweifel nichts aus der Entschiedenheit, es wird ja gelehrt: R. Jehuda erzählte: Einst warf die Magd eines Bedrückers in Rimmon eine Fehlgeburt in eine Grube,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.