Rosch haSchana — Blatt 25b
1Ferner heißt es: Moše und Ahron unter seinen Priestern, Šemuél unter denen, die seinen Namen anriefen. Die Schrift vergleicht also drei Unbedeutende der Welt mit den drei Bedeutenden,
2um dir zu sagen, Jerubaa͑l in seinem Zeitalter wie Moše in seinem Zeitalter, Bedan in seinem Zeitalter wie Ahron in seinem Zeitalter; Jiphtaḥ in seinem Zeitalter wie Šemuél in seinem Zeitalter. Dies lehrt dich, daß sogar der Unbedeutendste unter den Unbedeutenden, sobald er über die Gemeinde gesetzt worden ist, dem Bedeutendsten unter den Bedeutenden gleiche.
3Ferner heißt es: du sollst dich an die levitischen Priester und an den Richter wenden, der zu dieser Zeit sein wird; könnte es dir in den Sinn kommen, jemand werde zu einem Richter gehen, der nicht zu seiner Zeit ist!? Dies [besagt], du hast nur zu dem zu gehen, der zu deiner Zeit Richter ist. Ferner heißt es: sage nicht, wie kommt es, daß die früheren Tage besser waren als die jetzigen.
4DARAUF NAHM ER STOCK UND GELD IN DIE HAND. Die Rabbanan lehrten: Als er ihn sah, erhob er sich von seinem Stuhle, küßte ihn aufs Haupt und sprach: Friede sei mit dir, mein Lehrer und Schüler, mein Lehrer, da du mich öffentlich die Tora gelehrt hast, und mein Schüler, indem ich dir einen Befehl erteilt habe und du ihn wie ein Schüler befolgt hast. Heil dem Zeitalter, in dem die Großen den Kleinen erbötig sind, und um so mehr die Kleinen den Großen.
5‘Um so mehr’, dies ist ja Pflicht!? – Vielmehr, wenn die Großen den Kleinen erbötig sind, so nehmen sich die Kleinen ein Beispiel, es um so mehr zu tun.
6WENN DAS GERICHT UND GANZ JISRAÉL IHN GESEHEN HABEN UND DIE ZEUGEN AUCH VERNOMMEN WORDEN SIND, ABER BEVOR ES NOCH ‘GEWEIHT’ AUSZUSPRECHEN KAM, ES DUNKEL WURDE, SO IST ER EIN SCHALTMONAT.
7HAT NUR DAS GERICHT IHN GESEHEN, SO TRETEN ZWEI [MITGLIEDER] VOR UND BEKUNDEN ES VOR IHNEN, SODANN SPRECHE ES: ‘GEWEIHT, GEWEIHT’. HABEN IHN DREI GESEHEN, DIE DAS GERICHTSKOLLEGIUM BILDEN, SO MÜSSEN ZWEI VORTRETEN, IHREN SLTZ NEBEN DEM EINEN [ANDERE] VON IHREN GENOSSEN EINNEHMEN LASSEN UND ES VOR IHNEN BEKUNDEN; SODANN SPRECHEN SIE: GEWEIHT, GEWEIHT. EIN EINZELNER IST NÄMLICH ALLEIN DAZU NICHT BEFUGT.
8GEMARA. Wozu lehrt er [den Fall, wenn] das Gericht und ganz Jisraél ihn gesehen haben? – Dies ist nötig; man könnte glauben, daß man den Monat, da ihn das Gericht und ganz Jisraél gesehen haben und es somit bekannt ist, nicht interkaliere, so lehrt er uns. –
9Wozu braucht er, wenn das Gericht und ganz Jisraél ihn gesehen haben, von der Vernehmung der Zeugen zu lehren!? – Er meint es wie folgt: oder die Zeugen vernommen worden sind, aber bevor es noch ‘geweiht’ auszusprechen kam, es dunkel wurde, so ist er ein Schaltmonat. –
10Wozu braucht von der Vernehmung der Zeugen überhaupt gelehrt zu werden, wenn er lehrt: und es dunkel wurde, so ist er ein Schaltmonat!? –
11Dies ist nötig; man könnte glauben, die Zeugenvernehmung sei als Beginn und die Verkündung ‘geweiht, geweiht’ als Schluß der Gerichtssitzung anzusehen und die Weihung könne auch nachts erfolgen, wie dies beim Zivilprozesse der Fall ist, von dem wir gelernt haben, Zivilprozesse können am Tage verhandelt und nachts beendet werden, ebenso erfolgt auch die Weihung nachts, so lehrt er uns. –
12Vielleicht ist dem auch so!? – Die Schrift sagt: denn dies ist eine Festsetzung für Jisraél, ein Recht des Gottes Jaqobs; die Festsetzung erfolgt ja heim Schlusse der Verhandlung und der Allbarmherzige nennt es Recht: wie das Recht am Tage, ebenso hierbei am Tage.
13HAT NUR DAS GERICHT IHN GESEHEN, SO TRETEN ZWEI [MITGLIEDER] VOR UND BEKUNDEN ES VOR IHNEN. Wozu denn, das Hören sollte ja nicht mehr sein als das Sehen!?
14R. Zera erwiderte: Wenn es ihn nachts gesehen hat.
15HABEN IHN DREI GESEHEN, DIE DAS GERICHTSKOLLEGIUM BILDEN, SO MÜSSEN ZWEI VORTRETEN, IHREN SITZ NEBEN DEM EINEN [ANDERE] VON IHREN GENOSSEN EINNEHMEN LASSEN &C. WOZU denn, sollte man auch hierbei sagen, das Hören sei nicht mehr als das Sehen!? Wolltest du erwidern, hier ebenfalls, wenn sie ihn nachts gesehen haben, so wäre es ja dasselbe!? –
16Der Schlußsatz ist deshalb nötig, daß nämlich ein Einzelner allein hierzu nicht befugt sei. Man könnte glauben, da gelehrt wird, Zivilprozesse seien vor dreien zu verhandeln, und wenn es ein öffentlich bewährter [Richter] ist, auch vor einem, so könne auch hierbei ein Einzelner ihn weihen, so lehrt er uns. –
17Vielleicht ist dem auch so!? – Du hast ja keinen bewährteren als unseren Meister Moše, dennoch sprach der Heilige, gepriesen sei er, zu ihm: nur wenn Ahron bei dir ist, wie es heißt: da sprach der Herr zu Moše und Ahron: Dieser Monat sei für euch, –
18Demnach kann der Zeuge Richter sein; somit lehrt unsere Mišna nicht nach R. A͑qiba, denn es wird gelehrt: Wenn das Synedrium jemand einen Menschen töten gesehen hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.