Rosch haSchana — Blatt 27b
1SO IST ES UNBRAUCHBAR; WENN MAN STÜCKE EINES BLASHORNS ZUSAMMENGESETZT HAT, SO IST ES UNBRAUCHBAR. WENN ES EIN LOCH BEKOMMEN HAT UND MAN ES VERSTOPFT HAT, SO IST ES, FALLS ES BEIM BLASEN STÖREND IST, UNBRAUCHBAR, WENN ABER NICHT, BRAUCHBAR. WENN JEMAND IN EINER GRUBE, IN EINER ZISTERNE ODER IN EINER TONNE BLÄST, SO HAT MAN, FALLS MAN DEN SCHALL DES BLASHORNS GEHÖRT HAT, SEINER PFLICHT GENÜGT, WENN ABER NUR DER SCHALL EINES GERÄUSCHES, SEINER PFLICHT NICHT GENÜGT.
2DESGLEICHEN HAT, WER AN EINEM BETHAUSE VORÜBERGEHT, ODER DESSEN HAUS SICH IN DER NÄHE DES BETHAUSES BEFINDET, UND DEN SCHALL DES BLASHORNS ODER DAS VORLESEN DER ESTERROLLE HÖRT, FALLS ER ES BEABSICHTIGT HAT, SEINER PFLICHT GENÜGT, WENN ABER NICHT, SEINER PFLICHT NICHT GENÜGT. OBGLEICH DIESER ES HÖRTE UND JENER ES HÖRTE: DIESER HAT ES BEABSICHTIGT, JENER HAT ES NICHT BEABSICHTIGT.
3GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn es lang war und man es kürzer macht, so ist es brauchbar, wenn man es bis auf die äußere Haut ausschabt, so ist es brauchbar. Hat man die Stelle, die an den Mund gelegt wird, mit Gold überzogen, so ist es unbrauchbar, die nicht an den Mund gelegt wird, so ist es brauchbar. Hat man es innen mit Gold überzogen, so ist es unbrauchbar, wenn außen, so ist es, falls der Ton anders als vorher wurde, unbrauchbar, wenn aber nicht, brauchbar.
4Wenn es ein Loch bekommt und man es verstopft hat, so ist es, falls es beim Blasen störend ist, unbrauchbar, wenn aber nicht, brauchbar. Hat man ein Blashorn in ein Blashorn gesteckt, so hat man falls man den Schall des inneren gehört hat, seiner Pflicht genügt, wenn aber den Schall des äußeren, seiner Pflicht nicht genügt.
5Die Rabbanan lehrten: Hat man es von innen oder außen abgeschabt, so ist es brauchbar, hat man es bis auf die äußere Haut ausgeschabt, so ist es brauchbar, hat man ein Blashorn in ein Blashorn gesteckt, so hat man seiner Pflicht genügt, falls man den Schall des inneren gehört hat, wenn aber den Schall des äußeren, seiner Pflicht nicht genügt. Hat man es umgekehrt und geblasen, so hat man seiner Pflicht nicht genügt,
6R. Papa sprach: Nicht etwa, daß man es wie ein Hemd umgekehrt hat, sondern, wenn man die Schmalseite erweitert und die Breitseite verengt hat. – Aus welchem Grunde? – Dies nach R. Mathna, denn R. Mathna sagte: Du sollst vorüberziehen lassen, in der Richtung des Vorüberziehens.
7WENN MAN STÜCKE EINES BLASHORNS ZUSAMMENGESETZT HAT, SO IST ES UNBRAUCHBAR. Die Rabbanan lehrten: hat man etwas angesetzt, ob aus derselben Masse oder aus einer anderen, so ist es unbrauchbar; wenn es ein Loch bekommen und man es verstopft hat, ob mit derselben Masse oder mit einer anderen, so ist es unbrauchbar. R. Nathan sagt, mit derselben Masse sei es brauchbar, mit einer anderen sei es unbrauchbar. ‘Mit derselben Masse sei es brauchbar’.
8R.Joḥanan sagte: Nur wenn der größere Teil [unverletzt] geblieben ist. Demnach ist es mit einer anderen Masse unbrauchbar, auch wenn der größere Teil [unverletzt] geblieben ist.
9Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: Mit einer anderen Masse sei es unbrauchbar. R. Joḥanan sagte: Nur wenn der größere Teil verletzt wurde. Demnach ist es mit derselben Masse brauchbar, auch wenn der größere Teil verletzt wurde.
10Hat man es innen mit Gold überzogen, so ist es unbrauchbar, wenn außen, so ist es, falls der Ton anders als vorher wurde, unbrauchbar, wenn aber nicht, brauchbar. Ist es der Länge nach geplatzt, so ist es unbrauchbar, wenn der Breite nach, so ist es, falls die zum Blasen erforderliche Länge geblieben ist, brauchbar, wenn aber nicht, unbrauchbar. –
11Wieviel beträgt die zum Blasen erforderliche Länge? R. Šimo͑n b. Gamliél erklärte, daß es, wenn man es in der Hand hält, an der einen Seite und an der anderen Seite zu sehen ist. Ist der Ton fein, grob oder rauh, so ist es brauchbar, denn [beim Blashorn] ist jeder Ton zulässig.
12Man ließ dem Vater Šemuéls sagen, es sei brauchbar, wenn man es durchbohrt hat. – Selbstverständlich, alle werden ja durchbohrt!?
13R. Aši erwiderte: Wenn man den Kern durchbohrt hat; man könnte glauben, auch dieselbe Masse bilde eine Trennung, so lehrt er uns.
14WENN JEMAND IN EINER GRUBE, IN EINER ZISTERNE &C. BLÄST. R. Hona sagte: Dies lehrten sie nur von denjenigen, die sich am Rande der Grube befinden, diejenigen aber, die sich in der Grube befinden, haben ihrer Pflicht genügt.
15Ebenso wird gelehrt: Wenn jemand in eine Grube oder in eine Zisterne bläst, so hat man seiner Pflicht genügt. Wir haben ja aber gelernt, man habe seiner Pflicht nicht genügt!? Wahrscheinlich ist nach R. Hona zu erklären. Schließe hieraus.
16Manche weisen auf einen Widerspruch hin. Wir haben gelernt, wenn jemand in einer Grube oder in einer Zisterne bläst, habe man seiner Pflicht nicht genügt, dagegen aber wird gelehrt, man habe seiner Pflicht genügt!? R. Hona erwiderte: Das ist. kein Widerspruch; eines gilt von denen, die sich am Rande der Grube befinden, und eines gilt von denen, die sich in der Grube befinden.
17Rabba sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.