Rosch haSchana — Blatt 28a

1Hat man einen Teil des Posaunenblasens in der Grube und einen Teil am Rande der Grube gehört, so hat man seiner Pflicht genügt; wenn einen Teil vor dem Aufsteigen der Morgenröte und einen Teil nach dem Aufsteigen der Morgenröte, so hat man seiner Pflicht nicht genügt.

2Abajje sprach zu ihm: In diesem Falle wohl deshalb nicht, weil das ganze Blasen nach Vorschrift erfolgen muß, was nicht der Fall ist, ebenso hat ja auch in jenem Falle das ganze Blasen nach Vorschrift zu erfolgen, was nicht der Fall ist!? –

3Was soll dies: in diesem Falle ist es ja überhaupt keine Zeit der Pflicht, während die Grube ein Ort der Pflicht für diejenigen ist, die sich in der Grube befinden. –

4Rabba ist demnach der Ansicht, man genüge seiner Pflicht, wenn man den Schluß des Blasens und nicht den Anfang des Blasens gehört hat, und somit auch, wenn man den Anfang und nicht den Schluß gehört hat.

5Komm und höre: Hat man den ersten Ton geblasen, und den zweiten so lang wie zwei gedehnt, so gilt er als nur einer. Weshalb denn, er sollte doch als zwei gelten!? – Die Töne werden nicht geteilt.

6Komm und höre: Wenn jemand in einer Grube, in einer Zisterne oder in einer Tonne bläst, so hat man, falls man den Schall des Blashorns gehört hat, seiner Pflicht genügt, und wenn nur den Schall eines Geräusches, seiner Pflicht nicht genügt. Weshalb denn, man sollte doch mit dem Beginne des Blasens, bevor noch der Ton verhallte, seiner Pflicht genügen!? –

7Raba sagte es von dem Falle, wenn jemand für sich selbst bläst und heraufsteigt. –

8Wozu brauchte dies demnach gelehrt zu werden!? – Man könnte glauben, es kann vorkommen, daß man den Kopf herausstreckt, während das Blashorn sich in der Grube befindet, sodaß der Ton verhallt, so lehrt er uns.

9R. Jehuda sagte: Mit einem Blashorn von einem [lebenden] Brandopfer darf man nicht blasen; hat man geblasen, so hat man seiner Pflicht genügt. Mit dem Blashorn von einem Heilsopfer darf man nicht blasen; hat man geblasen, so hat man seiner Pflicht nicht genügt. –

10Aus welchem Grunde? – Am Brandopfer begeht man eine Veruntreuung, somit wird es profan, sobald man die Veruntreuung begangen hat; am Heilsopfer begeht man keine Veruntreuung, somit bleibt daran das Verbot haften.

11Raba wandte ein: Die Veruntreuung begeht man ja erst nach dem Blasen, somit hat man ja mit Verbotenem geblasen!?

12Vielmehr, sagte Raba, genügt man seiner Pflicht weder mit diesem noch mit jenem. Später aber sagte er, man genüge seiner Pflicht sowohl mit diesem als auch mit jenem, da ja die Gebote nicht zum Genusse gegeben wurden.

13R. Jehuda sagte: Mit einem zum Götzendienste verwendeten Blashorn darf man nicht blasen; hat man geblasen, so hat man seiner Pflicht genügt. Mit dem Blashorn von einer abtrünnigen Stadt darf man nicht blasen, hat man geblasen, so hat man seiner Pflicht nicht genügt – Aus welchem Grunde? – Was von einer abtrünnigen Stadt herrührt, gilt als zerstoßen, und es hat somit nicht die erforderliche Größe.

14Raba sagte: Wenn jemand sich den Genuß von seinem Nächsten abgelobt hat, so darf ihm dieser [zur Ausübung] des Gebotes vorblasen; wenn jemand sich den Genuß des Blashorns abgelobt hat, so darf er damit [zur Ausübung] des Gebotes blasen.

15Ferner sagte Raba: Wenn jemand sich den Genuß von seinem Nächsten abgelobt hat, so darf dieser ihn in der Regenzeit mit dem Entsündigungswasser besprengen, nicht aber im Sommer. Wenn jemand sich den Genuß einer Quelle abgelobt hat, so darf er darin in der Regenzeit [zur Ausübung] des Gebotes ein Reinheitsbad nehmen, nicht aber im Sommer.

16Man ließ dem Vater Šemuéls sagen: Wenn jemand gezwungen worden ist und Ungesäuertes gegessen hat, so hat er seiner Pflicht genügt. – Von wem gezwungen: wollte man sagen, von einem Dämon bewältig, so wird ja gelehrt: Wer zeitweise gesund und zeitweise närrisch ist, gilt, wenn er gesund ist, in jeder Hinsicht als vernünftig, und wenn er närrisch ist, in jeder Hinsicht als närrisch!?

17R. Aši erwiderte: Wenn einen Perser gezwungen haben. Raba sagte: Dies besagt, daß man seiner Pflicht genügt, wenn man musizierend bläst. –

18Selbstverständlich, das ist ja dasselbe!? – Man könnte glauben, der Allbarmherzige habe Ungesäuertes zu essen angeordnet, und er hat auch gegessen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.