Rosch haSchana — Blatt 29a

1Blase für mich und beabsichtige es. Er ist also der Ansicht, der Blasende müsse es beabsichtigen.

2Man wandte ein: Desgleichen hat, wer an einem Bethause vorübergeht, oder dessen Haus sich in der Nähe des Bethauses befindet, und den Schall des Blashorns oder das Vorlesen der Esterrolle hört, falls er es beabsichtigt hat, seiner Pflicht genügt, wenn aber nicht, seiner Pflicht nicht genügt. Was nützt ihm nun seine Beabsichtigung, wenn jener es nicht beabsichtigt hat!? –

3Hier handelt es sich um den Gemeindevertreter, der an die ganze Gemeinde denkt. –

4Komm und höre: Wenn nur der Hörende und nicht der Blasende oder nur der Blasende und nicht der Hörende es beabsichtigt, so hat man seiner Pflicht nicht genügt; der Hörende und der Blasende müssen es beide beabsichtigen. Er lehrt vom Blasenden wie vom Hörenden: wie der Hörende nur für sich allein hört, ebenso der Blasende, wenn er für sich allein bläst, und er lehrt, man habe seiner Pflicht (nicht) genügt!? –

5Hierüber streiten Tannaím; denn es wird gelehrt: Der Hörende muß für sich hören, und der Blasende blase wie gewöhnlich. R. Jose sagt, dies gelte nur vom Gemeindevertreter, bei einem Privaten aber genüge man seiner Pflicht nur dann, wenn der Hörende und der Blasende es beide beabsichtigen.

6Uund sobald Moše seine Hand erhob, da siegte Jisraél &c.; KONNTEN DENN DIE HÄNDE MOŠES DEN KRIEG FÖRDERN ODER DEN KRIEG ABBRECHEN? DIES BESAGT VIELMEHR, DASS, WENN JISRAÉL NACH OBEN SCHAUT UND SIE IHR HERZ IHREM VATER IM HIMMEL UNTERWERFEN, SIE SIEGEN, WENN ABER NICHT, SIE UNTERLIEGEN.

7DESGLEICHEN HEISST ES: fertige dir eine Brandschlange an und befestige sie an einer Stange; wenn jemand gebissen wird, so schaue er zu ihr hinauf, und er wird am Leben bleiben; KONNTE DENN DIE SCHLANGE TÖTEN ODER AM LEBEN ERHALTEN? VIELMEHR, WENN JISRAÉL NACH OBEN SCHAUT UND SIE IHR HERZ IHREM VATER IM HIMMEL UNTERWERFEN, SO GENESEN SIE, WENN ABER NICHT, SO SIECHEN SIE DAHIN.

8DER TAUBE, DER BLÖDE UND DER MINDERJÄHRIGE KÖNNEN DIE MENGE IHRER PFLICHT NICHT ENTLEDIGEN. DIE REGEL IST: WER SELBST DAZU NICHT VERPFLICHTET IST, KANN DIE MENGE IHRER PFLICHT NICHT ENTLEDIGEN.

9GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Alle sind zum Posaunenblasen verpflichtet: Priester, Leviten, Jisraéliten, Proselyten, freigelassene Sklaven, der Geschlechtslose, der Zwitter und der Halbsklave.

10Der Geschlechtslose kann weder seinesgleichen noch andersartige der Pflicht entledigen; der Zwitter kann seinesgleichen entledigen, andersartige aber nicht; der Halbsklave kann weder seinesgleichen noch andersartige der Pflicht entledigen.

11Der Meister sagte: Alle sind zum Posaunenblasen verpflichtet, Priester, Leviten, Jisraéliten. Selbstverständlich, wer sonst sollte verpflichtet sein, wenn nicht diese!? –

12Dies ist wegen der Priester nötig; da es heißt: als Tag des Lärmblasens soll er euch gelten, so könnte man glauben, nur diejenigen seien verpflichtet, denen das Blasen nur einmal [im Jahre] geboten ist, nicht aber Priester, denen das Blasen das ganze Jahr geboten ist, wie es heißt: ihr sollt zu euren Brandopfern mit Trompeten blasen, so lehrt er uns. –

13Ist es denn gleich: da sind es Trompeten, hierbei aber das Blashorn!? – Vielmehr, dies ist nötig; da wir gelernt haben, der Jobeltag gleiche dem Neujahrsfeste hinsichtlich des Blasens und der Segenssprüche, so könnte man glauben, für den das Jobelgebot gilt, gelte auch das Neujahrsgebot, für Priester aber, für die das Jobelgebot nicht gilt, wie wir gelernt haben, Priester und Leviten dürfen [Grundstücke] stets verkaufen und stets auslösen, gelte auch das Neujahrsgebot nicht, so lehrt er uns.

14‘Der Halbsklave kann weder seinesgleichen noch andersartige der Pflicht entledigen’. R. Hona sagte: Sich selbst aber wohl.

15R. Nahman sprach zu R. Hona: Andere wohl deshalb nicht, weil das Sklavische [an ihm] nicht Freie der Pflicht entledigen kann, ebenso sollte doch, wenn sich selbst, das Sklavische an ihm nicht das Freie an ihm der Pflicht entledigen!?

16Vielmehr, sagte R. Naḥman, kann er auch sich selbst nicht der Pflicht entledigen. Ebenso wird gelehrt: Der Halbsklave kann auch sich selbst nicht der Pflicht entledigen.

17Ahaba, Sohn des R. Zera, lehrte: Bei allen Segenssprüchen kann man, auch wenn man bereits sich selbst der Pflicht entledigt hat, andere der Pflicht entledigen, ausgenommen die Segenssprüche über das Brot und über den Wein: hat man sich selbst der Pflicht nicht entledigt, so kann man auch andere der Pflicht entledigen, hat man bereits sich selbst der Pflicht entledigt, so kann man andere nicht mehr der Pflicht entledigen.

18Raba fragte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.