Rosch haSchana — Blatt 29b
1Wie ist es bei den Segenssprüchen über das Ungesäuerte und über den Wein des Weihsegens: kann man andere der Pflicht entledigen, da sie Pflicht sind, oder gibt es hierbei keinen Unterschied? –
2Komm und höre: R. Aši erzählte: Als wir bei R. Papi waren, sprach er für uns den Weihsegen, und wenn seine Pächter vom Felde kamen, sprach er ihn wiederum für sie.
3Die Rabbanan lehrten: Man darf nicht für seine Gäste das Brot [zum Segensspruche] anbrechen, ohne mit ihnen mitzuessen, wohl aber darf man es für seine Kinder und seine Hausleute. Man kann andere der Pflicht des Lobliedes und der Esterrolle entledigen, auch wenn man sich bereits der Pflicht entledigt hat.
4WENN DAS FEST DES NEUJAHRS AUF EINEN ŠABBATH FIEL, BLIES MAN IM TEMPEL, NICHT ABER IN DER PROVINZ. NACHDEM DER TEMPEL ZERSTÖRT WURDE, ORDNETE R. JOḤANAN B.ZAKKAJ AN, IN JEDEM ORTE ZU BLASEN, WO EIN GERICHT SICH BEFINDET. R. ELEA͑ZAR SAGTE, R. JOḤLANAN B.ZAKKAJ HABE DIES NUR FÜR JABNE ANGEORDNET. MAN ENTGEGNETE IHM; SOWOHL FÜR JABNE ALS AUCH FÜR JEDEN ORT, WO EIN GERICHT SICH BEFINDET.
5AUCH HIERIN WAR JERUŠALEM BEVORZUGTER ALS JABNE: IN JEDER STADT, DIE [JERUŠALEM] SEHEN UND HÖREN KONNTE, IHR NAHE WAR UND AUS DER MAN DAHIN KOMMEN KONNTE, WURDE GEBLASEN, IN JABNE ABER NUR VOR DEM GERICHTE.
6GEMARA. Woher dies? R. Levi b. Lahma erwiderte im Namen des R. Ḥama b. Ḥanina: Ein Schriftvers lautet: ein Ruhetag, eine Erinnerung des Lärmblasens, und ein anderer lautet: als Tag des Lärmblasens gelte er euch; aber das ist kein Widerspruch, denn der eine spricht von einem Festtage, der auf einen Šabbath fällt, und der andere von einem Festtage, der auf einen Wochentag fällt.
7Raba sprach: Wieso durfte man, wenn es nach der Tora [verboten] ist, im Tempel blasen!? Und wozu ist ferner ein Schriftvers zur Ausschließung nötig, wo dies gar keine Arbeit ist!?
8In der Schule Šemuéls wurde nämlich gelehrt: Ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten, ausgenommen das Posaunenblasen und das Herausnehmen des Brotes, die Kunstfertigkeiten und keine Arbeiten sind!?
9Vielmehr, erklärte Raba, nach der Tora ist es auch erlaubt, nur haben die Rabbanan [es verboten]. Dies nach Rabba, denn Rabba sagte: Jeder ist zum Posaunenblasen verpflichtet, nicht aber ist jeder des Posaunenblasens kundig; somit ist zu berücksichtigen, es könnte jemand [die Posaune] in die Hand nehmen und zu einem Kundigen es lernen gehen und so vier Ellen über öffentliches Gebiet tragen.
10Dies ist auch der Grund beim Feststrausse und bei der Esterrolle.
11NACHDEM DER TEMPEL ZERSTÖRT WURDE, ORDNETE R. JOḤANAN B. ZAKKAJ AN &c. Die Rabbanan lehrten: Einst fiel das Neujahrsfest auf einen Šabbath, und R. Joḥanan b. Zakkaj sprach zu den Söhnen Betheras: Wir wollen blasen. Diese erwiderten: Wir wollen verhandeln.
12Hierauf sprach er: Wir wollen zuerst blasen und nachher verhandeln. Nachdem man geblasen hatte, sprachen sie zu ihm: Wir wollen nun verhandeln. Da erwiderte er: In Jabne hat man das Blashorn bereits gehört; nach erfolgter Tat ist nichts einzuwenden.
13R. ELEA͑ZAR SAGTE, R. JOḤANAN B.ZAKKAJ HABE DIES NUR FÜR JABNE ANGEORDNET. MAN ENTGEGNETE IHM: SOWOHL FÜR JABNE ALS AUCH FÜR JEDEN ORT, WO EIN GERICHT SICH BEFINDET. Diese sagen ja dasselbe, wie der erste Tanna!? –
14Ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei einem vorübergehenden Gerichtshöfe.
15(Man entgegnete ihm: Sowohl für Jabne als auch für jeden Ort, wo ein Gericht sich befindet.) R. Hona sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.