Rosch haSchana — Blatt 33a
1FERNER DARF MAN DAS BLASHORN NICHT ZURECHTSCHNEIDEN, SEI ES MIT EINEM DES FEIERNS WEGEN VERBOTENEN GERÄTE, SEI ES MIT EINEM MIT EINEM VERBOTE BELEGTEN GERÄTE. Des Feierns wegen, mit einer Sichel, mit einem Verbote, mit einem Messer. –
2Wenn dies schon von einem des Feierns wegen verbotenen Geräte gilt, um wieviel mehr von einem mit einem Verbote belegten!? – Er lehrt: das eine und selbstverständlich das andere.
3WILL JEMAND DARIN WASSER ODER WEIN TUN, SO DARF ER DIES. Nur Wasser oder Wein, Urin aber nicht,
4somit lehrt unsere Mišna nach Abba Šaúl, denn es wird gelehrt: Abba Šaúl sagt, Wasser und Wein, um [den Ton] zu klären, seien erlaubt, Urin aber nicht, wegen des Anstandes.
5MAN HINDERE KINDER NICHT, WENN SIE BLASEN. Demnach hindere man Frauen, und [dem widersprechend] wird gelehrt, man hindere weder Frauen noch Kinder, wenn sie am Festtage blasen!? Abajje erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine nach R. Jehuda und das andere nach R. Jose und R. Šimo͑n.
6Es wird nämlich gelehrt: Sprich zu den Söhnen Jisraéls; nur die Söhne Jisraéls stützen, nicht aber die Töchter Jisraéls – so R. Jehuda; R. Jose und R. Šimo͑n sagen, den Frauen sei das Stützen freigestellt.
7VIELMEHR ÜBE MAN MIT IHNEN, BIS SIE ES ERLERNEN. R. Elea͑zar sagte: Selbst am Šabbath. Ebenso wird gelehrt: Man übe mit ihnen, bis sie es erlernen, selbst am Šabbath. Man hindere Kinder nicht, wenn sie am Šabbath blasen, und um so weniger am Festtage. –
8Dies widerspricht sich ja selbst: es heißt, man übe mit ihnen, bis sie es erlernen, selbst am Šabbath, wonach man sie blasen heißen darf, dagegen lehrt er, man hindere sie nicht, wonach man sie nicht hindere, jedoch nicht von vornherein blasen heiße!? –
9Das ist kein Widerspruch; eines gilt von
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.