Rosch haSchana — Blatt 6b

1Wenn es am Wochenfeste krank war. R. Aši erwiderte: Unter ‘Fest’, von dem er bekundet, daß sie es dann verzehrten, ist das Wochenfest zu verstehen. –

2Und jener!? – Wo das Pesaḥfest genannt wird, wird auch das Wochenfest genannt.

3Raba sagte [ferner]: Sobald drei Feste verstrichen sind, begeht man tagtäglich das Verbot des Versäumens. Man wandte ein: Sowohl bei der Erstgeburt als auch bei allen anderen Opfern begeht man das Verbot des Versäumens, sobald ein Jahr verstrichen ist, auch wenn nicht die Feste, oder die Feste vorüber sind, auch wenn kein ganzes Jahr.

4Was ist das für ein Einwand!? R. Kahana erwiderte: Wer diesen Einwand richtete, hat recht; merke, der Tanna will ja die [vielen] Übertretungen hervorheben, so sollte er doch gelehrt haben: so begeht man tagtäglich das Verbot des Versäumens. –

5Und jener? – Der Tanna will nur hervorheben, wann man das Verbot begeht, nicht wie oft [man es begeht].

6Der Text. Sowohl bei der Erstgeburt als auch bei allen anderen Opfern begeht man das Verbot des Versäumens, sobald ein Jahr verstrichen ist, auch wenn nicht die Feste, oder die Feste vorüber sind, auch wenn kein ganzes Jahr. Allerdings sind drei Feste und kein Jahr möglich, wieso aber ist ein Jahr und keine drei Feste möglich!?

7Allerdings kann dies nach demjenigen vorkommen, nach dem es der Reihe nach erfolgen muß, wieso aber nach demjenigen, nach dem es nicht der Reihe nach zu erfolgen braucht!?

8Ferner kann dies auch nach Rabbi bei einem Schaltjahre vorkommen, denn es wird gelehrt: Ein ganzes Jahr; Rabbi sagt, man zähle dreihundertfünfundsechzig Tage, nach der Zählung des Sonnenjahres;

9die Weisen sagen, man zähle zwölf Monate vom betreffenden Tage bis zum selben Tage [des nächsten Jahres], und ist das Jahr ein Schaltjahr, so ist es zu Gunsten [des Verkäufers]. Nach Rabbi kann dies also vorkommen, wenn man es [unmittelbar] nach dem Pesaḥfeste geweiht hat, sodaß im zweiten Adar das [Sonnen]jahr vollzählig ist, die Feste aber es nicht vorüber sind, wieso aber kann dies nach den Rabbanan vorkommen!? –

10Nach einer Lehre R. Šema͑jas: Das Wochenfest fällt zuweilen auf den fünften, zuweilen auf den sechsten und zuweilen auf den siebenten [Sivan]; und zwar: sind beide vollzählig, so fällt es auf den fünften, sind beide unvollzählig, so fällt es auf den siebenten, ist einer vollzählig und einer unvollzählig, so fällt es auf den sechsten.

11Wer ist es, der gegen R. Šema͑ja streitet? – Es sind die Anderen, denn es wird gelehrt: Andere sagen, von einem Wochenfeste zum anderen, von einem Neujahrsfeste zum anderen gebe es nur eine Differenz von vier, und in einem Schaltjahre von fünf [Wochen]tagen.

12R. Zera fragte: Begeht auch der Erbe das Verbot des Versäumens? Der Allbarmherzige sagt: wenn du ein Gelübde tust, und dieser hat ja nicht gelobt, oder aber: [es heißt] du sollst dahin kommen; ihr sollt dahin bringen, und dieser ist ja dazu verpflichtet? –

13Komm und höre: R. Ḥija lehrte: Von dir, ausgenommen der Erbe. –

14[Die Worte] von dir werden ja auf Nachlese, Vergessenes und Eckenlaß bezogen!? – Folgere aus [dem Worte] dir und aus [dem Worte] von (dir).

15R. Zera fragte: Begeht auch die Frau das Verbot des Versäumens? Sagen wir, diese ist ja nicht zur Wallfahrt verpflichtet, oder aber: sie ist ja an der Festfreude beteiligt?

16Abajje sprach zu ihm: Entscheidend ist, daß sie an der Festfreude beteiligt ist. – Kann Abajje dies denn gesagt haben, er sagte ja, die Festfreude der Frau obliege dem Manne!? Er sagte es nur nach den Worten R. Zeras.

17Sie fragten: Wann beginnt das Jahr für die Erstgeburt? – Abajje sagte, mit der Geburt. R. Aḥa b. Ja͑qob sagte, mit der Eignung zur Opferung.

18Sie streiten aber nicht; einer spricht von der gebrechenfreien

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.