Rosch haSchana — Blatt 7b

1die Übergabe erfolgt vielleicht nicht so, wie sie sein soll, so lehrt er uns. –

2Und unser Tanna!? – Da gelehrt wird, man habe seiner Pflicht genügt, wenn man dargebracht hat, so ist es für ihn nicht ausgemacht.

3«Manche sagen, auch für die Wohnungsmiete.» Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand seinem Nächsten eine Wohnung auf ein Jahr vermietet, so zähle er zwölf Monate von Tag zu Tag. Sagt er aber: ‘auf dieses Jahr’, so läuft das Jahr am ersten Nisan ab, auch wenn es erst am ersten Adar erfolgt.

4Und selbst nach demjenigen, welcher sagt, ein Tag des Jahres gelte als volles Jahr, ist es hierbei anders, da sich niemand bemüht, eine Wohnung auf weniger als dreißig Tage zu mieten. –

5Vielleicht ist es der Tišri!? – Wer eine Wohnung mietet, mietet sie für die ganze Dauer der Regenzeit. –

6Und der Tanna dieser Barajtha, und unser Tanna!? – Oft sind auch im Nisan Wolken vorhanden.

7DER ERSTE ELUL IST JAHRESANFANG FÜR DEN VIEHZEHNTEN. Also nach R. Meír, denn es wird gelehrt, R. Meír sagt, der erste Elul sei Jahresanfang für den Viehzehnten,

8der Fall von den Festen nach R. Šimo͑n, und im Schlußsatze heißt es wieder: R. Elea͑zar und R. Šimo͑n sagen, der erste Tišri; der Anfangssatz und der Schlußsatz nach R. Šimo͑n und der Mittelsatz nach R. Meír!?

9R. Joseph erwiderte: [Die Mišna] ist von Rabbi, der sie nach verschiedenen Tannaím lehrte. Hinsichtlich der Feste ist er der Ansicht R. Šimo͑ns und hinsichtlich des Viehzehnten ist er der Ansicht R. Meírs. –

10Wieso demnach ‘vier’ [Jahresanfänge], es sind ja ‘fünf’!? Raba erwiderte: Vier sind es nach aller Ansicht; nach R. Meír aber sind es vier, wenn die Feste abgehen, und nach R. Šimo͑n sind es vier, wenn de Viehzehnt abgeht.

11R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte: Es sind vier Monate, die viele Jahresanfänge haben.

12Man wandte ein: der sechzehnte Nisan ist Jahresanfang für die Schwingegarbe und der sechste Sivan ist Jahresanfang für die zwei Brote. Nach Raba sollte er doch ‘sechs’ lehren, und nach R. Nahm an b. Jiçḥaq sollte er ‘fünf’ Jahresanfänge lehren!?

13R. Papa erwiderte: Er zählt nur solche auf, die schon am Abend [vorher] beginnen, solche aber, die nicht am Abend [vorher] beginnen, zählt er nicht auf. –

14Aber er zählt ja auch die Feste auf, die ebenfalls nicht am Abend [vorher] beginnen!? – Da [die Opfer] schon vorher dargebracht werden sollten, so ist man dazu [schon vorher] verpflichtet. –

15Aber er zählt ja auch das Jobeljahr auf, das ebenfalls nicht am Abend [vorher] beginnt!? – Hier ist die Ansicht R. Jišma͑éls, des Sohnes des R. Joḥanan b. Beroqa, vertreten, welcher sagt, das Jobeljahr beginne mit dem Neujahrsfeste.

16R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Er zählt nur solche Jahresanfänge auf, die nicht von einer Tätigkeit abhängig sind, solche aber, die von einer Tätigkeit abhängig sind, zählt er nicht auf. –

17Aber die Feste sind ja ebenfalls von einer Tätigkeit abhängig, dennoch werden sie aufgezählt!? – Nur hinsichtlich des Verbotes des Versäumens, das von selbst erfolgt. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.