Rosch haSchana — Blatt 8b
1Sage: am Neujahrsfeste. Und darauf heißt es: denn das ist eine Festsetzung für Jisraél, ein Recht des Gottes Ja͑qobs.
2Die Rabbanan lehrten: Denn das ist eine Festsetzung für Jisraél, ein Recht des Gottes Ja͑qobs; dies lehrt, daß das himmlische Gericht nur dann zusammentritt, wenn das untere Gericht bereits den Neumond geweiht hat.
3Ein anderes lehrt: Denn das ist eine Festsetzung für Jisraél; ich weiß nur, von Jisraél, woher dies von den weltlichen Völkern? Es heißt: ein Recht des Gottes Ja͑qobs. Wieso heißt es demnach: eine Festsetzung für Jisraél? Dies lehrt, daß Jisraél zuerst vor das Gericht kommt.
4Dies nach einer Lehre R. Ḥisdas, denn R. Ḥisda sagte: Von König und Gemeinde kommt der König zuerst vor das Gericht, denn es heißt: das Recht seines Knechtes und das Recht seines Volkes. –
5Aus welchem Grunde? – Wenn du willst, sage ich: es ist nicht schicklich, daß der König draußen warte; wenn du aber willst, sage ich: [er trete vor] bevor der Zorn sich steigert.
6DES ERLASSJAHRES. Woher dies? – Es heißt: das siebente Jahr soll für das Land eine Zeit der Ruhe sein, und man folgere durch [das Wort] Jahr, das auch beim Tišri gebraucht wird, wie es heißt: vom Beginne des Jahres. –
7Sollte man doch durch [das Wort] Jahr vom Nisan folgern, denn es heißt: als erster unter den Monaten des Jahres soll er euch gelten!? – Man folgere hinsichtlich des Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, von Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, man folgere aber nicht hinsichtlich des Jahr, neben dem es nicht Monate heißt, von Jahr, neben dem es Monate heißt.
8UND DES JOBELJAHRES. Beginnt denn das Jobeljahr am ersten Tišri, es beginnt ja am zehnten, denn es heißt: am Versöhnungstage sollt ihr die Posaune erschallen lassen!? –
9Hier ist die Ansicht R. Jišma͑éls, des Sohnes des R. Joḥanan b. Beroqa, vertreten, denn es wird gelehrt: Ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen; was lehrt dies? Da es heißt: am Versöhnungstage, so könnte man glauben, es sei erst am Versöhnungstage zu heiligen, so heißt es: ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen, und dies lehrt, daß die Heiligung des Jahres mit dem Anfange desselben beginne.
10Hieraus folgerte R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, daß zwischen dem Neujahrsfeste und dem Versöhnungstage die Sklaven weder entlassen wurden noch ihren Herren dienstbar waren, vielmehr aßen und tranken sie und vergnügten sich mit Kränzen auf den Häuptern. Als der Versöhnungstag heranreichte, ließ das Gericht die Posaune erschallen, sodann wurden die Sklaven nach Hause entlassen und die Felder gingen in den Besitz ihrer [früheren] Eigentümer zurück. –
11Und die Rabbanan!? – Du hast wohl das Jahr zu weihen, nicht aber sind die Monate zu weihen.
12Ein Anderes lehrt: Ein Jobeljahr; was lehrt dies? Da es heißt: ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen, so könnte man glauben, wie die Heiligkeit des [Jobeljahres] am Anfange früh beginnt, so höre sie am Ende spät auf, und dies braucht dich nicht zu wundern, denn man füge ja vom Profanen zum Heiligen hinzu, so heißt es ein Jobeljahr ist es, das fünfzigste Jahr, du hast das fünfzigste Jahr zu weihen, nicht aber ist das einundfünfzigste zu weihen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.