Sanhedrin — Blatt 111b
1Dieser sprach vor ihm: Herr der Welt, hast du etwa nicht zu mir gesagt: auch für die Frevler!? Hierauf deutet der Schriftvers: möchte sich doch nun deine Macht, o Herr, groß erzeigen, wie du gesprochen hast.
2R. Ḥaga stieg einst die Treppe des Hauses des Rabba b. Šila hinauf und hörte ein Kind sagen: deine Zeugnisse sind überaus zuverlässig; deinem Tempel gebührt Heiligkeit, [o Herr, für lange Zeiten], und hierauf: ein Gebet Mošes &c. Da sprach er: Hieraus ist zu entnehmen, daß er [das Attribut] Langmut gesehen hatte.
3R. Elea͑zar sagte im Namen R. Ḥaninas: Dereinst wird der Heilige, gepriesen sei er, eine Krone auf dem Haupte eines jeden Frommen sein, denn es heißt: an jenem Tage wird der Herr eine Krone der Herrlichkeit sein und ein prächtiger Stirnreif für den Rest seines Volkes &c. – Was heißt: Krone der Herrlichkeit und prächtiger Stirnreif? – Für diejenigen, die seinen Willen tun und auf seine Hilfe hoffen. Man könnte glauben, für jeden, so heißt es: für den Rest seines Volkes, nur für den, der sich als Rest betrachtet.
4Und Gesinnung der Gerechtigkeit dem, der zu Gericht sitzt, und Heldenkraft denen, die kriegerische Angriffe zum Tor hinaus zurückschlagen. Zur Gesinnung der Gerechtigkeit, der seinen Trieb beherrscht; der zu Gericht sitzt, der Recht spricht der Wahrheit gemäß; und Heldenkraft, der sich seines Triebes bemächtigt; kriegerische Angriffe zurückschlagen, der den Kampf der Tora zu führen versteht; zum Tore, die frühmorgens und spätabends in den Bet- und Lehrhäusern weilen.
5Die Eigenschaft der Gerechtigkeit sprach vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, wodurch unterscheiden sich diese von jenen! Er erwiderte ihr: Auch diese wanken vom Weine und taumeln vom Rauschtranke; sie schwanken beim urteilen. Schwanken deutet auf das Fegefeuer, denn es heißt: dies soll dich nicht zum Schwanken bringen; Urteilen [pelilija] deutet auf die Richter, denn es heißt: nach Angabe der Richter [pelilim].
6DIE LEUTE EINER ABTRÜNNIGEN STADT HABEN KEINEN ANTEIL AN DER ZUKÜNFTIGEN WELT, DENN ES HEISST: es sind nichtswürdige Männer aus deiner Mitte hervorgegangen und haben die Einwohner ihrer Stadt abtrünnig gemacht. SIE WERDEN NUR DANN GETÖTET, WENN DIE VERLEITER AUS DERSELBEN STADT UND VOM SELBEN STAMME SIND, WENN DIE MEHRHEIT [DER EINWOHNER] VERLEITET WORDEN IST, UND DIE VERLEITER MÄNNER SIND. WURDEN SIE DURCH FRAUEN ODER MINDERJÄHRIGE VERLEITET, ODER WURDE NUR DIE MINDERHEIT [DER EINWOHNER] VERLEITET, ODER WAREN DIE VERLEITER AUSWÄRTIGE, SO WERDEN SIE ALS EINZELNE BEHANDELT: [ZU IHRER VERURTEILUNG] SIND FÜR JEDEN BESONDERS ZWEI ZEUGEN UND VERWARNUNG ERFORDERLICH.
7IN FOLGENDEM IST ES BEI EINZELNEN STRENGER ALS BEI EINER MEHRHEIT: EINZELNE WERDEN DURCH STEINIGUNG [HINGERICHTET], DAHER BLEIBT IHR VERMÖGEN GERETTET, DIE MEHRHEIT ABER DURCH DAS SCHWERT, DAHER WIRD AUCH IHR VERMÖGEN VERNICHTET.
8So sollst du die Bewohner jener Stadt mit dem Schwerte erschlagen; [HIERAUS, DASS] EINE VON ORT ZU ORT ZIEHENDE KARAWANE ESELTREIBER ODER KAMELFÜHRER SIE RETTE.
9ES HEISST: banne sie und alles, was darin ist, und ihr Vieh durch die Schneide des Schwertes; HIERAUS FOLGERTEN SIE, DASS DAS GUT DER FROMMEN, DAS SICH IN DIESER BEFINDET, VERNICHTET, UND DAS SICH AUSSERHALB BEFINDET, GERETTET WERDE; DAS DER FREVLER ABER WERDE VERNICHTET, EINERLEI OB ES SICH IN DIESER ODER AUSSERHALB DERSELBEN BEFINDET.
10ES HEISST: ihre ganze Beute sollst du auf ihren Marktplatz zusammentragen &c. HAT SIE KEINEN MARKTPLATZ, SO IST DA EIN SOLCHER HERZURICHTEN; BEFINDET SICH IHR MARKTPLATZ AUSSERHALB DER STADT, SO ZIEHE MAN IHN HINEIN.
11ES HEISST: du sollst im Feuer verbrennen die Stadt samt ihrer ganzen Beute als Ganzopfer dem Herrn, deinem Gott; IHRE BEUTE, NICHT ABER DIE DEM HIMMEL GEHÖRENDE BEUTE; HIERAUS FOLGERTEN SIE, DASS MAN GEHEILIGTES, DAS SICH DARIN BEFINDET, AUSLÖSE, HEBE VERFAULEN LASSE, ZWEITEN ZEHNTEN UND HEILIGE SCHRIFTEN VERWAHRE.
12Als Ganzopfer dem Herrn, deinem Gott. R. ŠIMO͑N SAGTE: DER HEILIGE, GEPRIESEN SEI ER, SPRACH: WENN IHR AN DER ABTRÜNNIGEN STADT DAS RECHT ÜBT, SO RECHNE ICH ES EUCH AN, ALS WÜRDET IHR MIR GANZOPFER DARBRINGEN.
13Sie bleibe zum ewigen Schutthaufen; SIE DARF AUCH NICHT IN GEMÜSE- UND OBSTGÄRTEN VERWANDELT WERDEN – SO R. JOSE DER GALILÄER. R. A͑QIBA SAGTE: Sie soll nie mehr aufgebaut werden, SIE DARF NICHT WIEDER AUFGEBAUT WERDEN, WIE SIE FRÜHER WAR, WOHL ABER DARF SIE IN GEMÜSE- UND OBSTGÄRTEN VERWANDELT WERDEN. Nichts von dem mit dem Banne Belegten soll an deiner Hand kleben bleiben. SOLANGE SICH FREVLER AUF DER WELT BEFINDEN, BEFINDET SICH ZORNESGLUT AUF DER WELT, SIND DIE FREVLER AUS DER WELT GESCHWUNDEN, SO IST AUCH DIE ZORNESGLUT AUS DER WELT ENTWICHEN.
14GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Hervorgegangen, sie selbst, nicht aber durch Boten; Männer, unter Männer sind nicht weniger als zwei zu verstehen. Eine andere Erklärung: Männer, nicht aber Frauen, Männer, nicht aber Minderjährige;
15Nichtswürdige, die das himmlische Joch von ihrem Halse abgeworfen haben; aus deiner Mitte, nicht aber aus einer Grenzstadt; die Einwohner ihrer Stadt, nicht aber die Einwohner einer anderen Stadt; und gesprochen, es sind für jeden besonders Zeugen und Verwarnung erforderlich.
16Es wurde gelehrt: R. Joḥanan sagte, man verteilte eine Stadt an zwei Stämme; Reš Laqiš sagte, man verteilte nicht eine Stadt an zwei Stämme. R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Wenn die Verleiter aus derselben Stadt und vom selben Stamme sind. Doch wohl, selbst wenn die Verleiter aus derselben Stadt sind, nur wenn sie auch demselben Stamme angehören, sonst aber nicht; hieraus also, daß eine Stadt an zwei Stämme verteilt werden konnte!? –
17Nein, wenn sie ihnen durch Erbschaft oder durch Schenkung zugefallen ist.
18Er wandte gegen ihn ein: Neun Städte von diesen beiden Stämmen. Doch wohl vier und eine halbe von dem einen und vier und eine halbe von dem anderen; hieraus also, daß eine Stadt an zwei Stämme verteilt werden konnte!? – Nein, vier vor dem einen und fünf von dem anderen. –
19Demnach sollte er es doch spezialisiert haben!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.