Sanhedrin — Blatt 113a
1Aber auch dies sollte ja ausgelöst werden, denn wir haben gelernt, daß, wenn das für den Erlös des zweiten Zehnten Gekaufte unrein wird, man es auslöse!? – Nach R. Jehuda, welcher sagt, es sei zu vergraben. – Wieso wird dies demnach von einer abtrünnigen Stadt gelehrt, dies ist ja auch sonst der Fall!? –
2Vielmehr, tatsächlich handelt es sich um reinen, wenn nämlich die Stadtmauer eingestürzt ist. Dies nach Raba, denn Raba sagte, hinsichtlich des Essens sei die Stadtmauer Vorschrift der Tora, hinsichtlich der Aufnahme sei sie Bestimmung der Rabbanan. Die Bestimmung der Rabbanan erstreckt sich nur auf den Fall, wenn die Mauer vorhanden ist, nicht aber auf den Fall, wenn sie nicht vorhanden ist.
3[DASS MAN] HEILIGE SCHRIFTEN VERWAHRE. Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht R. Elie͑zers, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Eine Stadt, in der auch nur eine Mezuza vorhanden ist, kann nicht als abtrünnige Stadt erklärt werden, denn es heißt: du sollst im Feuer verbrennen die ganze Stadt samt ihrer ganzen Beute als Ganzopfer, und wenn da ein Mezuza vorhanden ist, so ist dies nicht angängig, denn es heißt: ihr dürft nicht also verfahren mit dem Herrn, eurem Gott.
4R. ŠIMO͑N SAGTE: DER HEILIGE, GEPRIESEN SEI ER, SPRACH &C. Es wäre anzunehmen, daß sie über [eine Lehre] des R. Abin im Namen R. Ilea͑s streiten. R. Abin sagte nämlich im Namen R. Ilea͑s: Überall, wo das Gebot generalisiert und das Verbot spezialisiert ist, sind [die Regeln von der] ‘Generalisierung und Spezialisierung’ nicht anzuwenden.
5Einer hält von der Lehre R. Abins und einer hält nicht von der Lehre R. Abins. –
6Nein, alle halten sie von der Lehre R. Abins, und ihr Streit besteht vielmehr in folgendem: einer ist der Ansicht, mehr heiße: überhaupt nicht mehr, und einer ist der Ansicht, mehr heiße: wie sie vorher war. SIE DARF NICHT WIEDER AUFGEBAUT WERDEN, WOHL ABER DARF SIE IN GEMÜSE- UND OBSTGÄRTEN VERWANDELT WERDEN.
7Die Rabbanan lehrten: Befinden sich da gefällte Bäume, so sind sie verboten, [am Boden] haftende, so sind sie erlaubt; die einer anderen Stadt sind verboten, einerlei ob gefällte oder [am Boden] haftende. – Was ist es für eine andere Stadt? R. Ḥisda erwiderte: Jeriḥo; denn es heißt: die Stadt &c. soll für den Herrn mit dem Banne belegt sein. Zu jener Zeit schwur Jehošua͑ also: Verflucht soll vor dem Herrn der Mann sein, der diese Stadt, Jeriḥo, wieder aufbaut. Mit seinem Erstgeborenen lege er ihren Grund und mit seinem Jüngsten setze er ihre Tore ein.
8Es wird gelehrt: Weder Jeriḥo auf den Namen einer anderen Stadt noch eine andere Stadt auf den Namen Jeriḥo, denn es heißt: baute Ḥiél aus Beth-él Jeriḥo ; mit seinem Erstgeborenen Abiram legte er ihren Grund, und mit seinem Jüngsten Šegub setzte er ihre Tore ein.
9Es wird gelehrt: Mit seinem Erstgeborenen Abiram, dieser war ein Frevler, somit konnte er es nicht wissen; mit seinem Jüngsten Šegub, da sollte er es wissen. –
10Was hatten denn Abiram und Šegub getan!? – Er meinte es wie folgt: Dieser Frevler sollte es schon beim [Tode] seines Erstgeborenen Abiram gemerkt haben. Mit seinem Jüngsten Šegub; wenn es schon heißt: mit seinem Erstgeborenen Abiram, so weiß ich ja, daß Šegub der jüngere war, wozu braucht dies gesagt zu werden!? – Dies lehrt, daß er [seine Kinder] zu begraben fortfuhr, von Abiram bis Šegub.
11Aḥáb war sein Freund, und er kam mit Elijahu zu ihm ins Trauerhaus, um ihn zu begrüßen. Als er sich niederließ, sprach er zu ihm: Vielleicht lautete der Fluch Jehošua͑s wie folgt: weder Jeriḥo auf den Namen einer anderen Stadt, noch eine andere Stadt auf den Namen Jeriḥo. Da sprach Elijahu zu ihm: Freilich. Jener entgegnete: Wenn der Fluch Moše nicht in Erfüllung ging, denn es heißt: daß ihr abweicht und verehrt &c. und weiter: so wird der Zorn des Herrn gegen euch entbrennen und er wird den Himmel verschließen &c., während dieser Mann auf jeder Furche Götzen aufgestellt hat, und der Regen dennoch jeden hindert, zu diesen zu gehen und sie zu verehren, wie sollte nun der Fluch seines Schülers Jehošua͑ in Erfüllung gegangen sein!?
12Hierauf: da sprach Elijahu, der Tišbite, von den Einwohnern Gilea͑ds: So wahr der Herr, der Gott Jisraéls, lebt &c., ob Regen oder Tau kommen wird &c. Alsdann flehte er um Erbarmen, und man lieferte ihm den Schlüssel des Regens aus, und er machte sich auf und ging fort.
13Und es erging an ihn das Wort des Herrn also: Gehe von hinnen und wende dich ostwärts und verbirg dich am Bache Kerith. Und die Raben brachten ihm Brot und Fleisch am Morgen &c. Woher? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Von den Schlächtern Aḥábs. Nach Verlauf von Tagen aber versiegte der Bach, denn es hatte im Lande nicht geregnet. Als [Gott] sah, daß die Welt Not litt, (da heißt es:) da erging das Wort des Herrn an ihn also: Auf, begib dich nach Çarpath.
14Es heißt: nach diesen Begebenheiten erkrankte der Sohn der Frau, der das Haus gehörte. Er bat dann, ihm den Schlüssel der Totenbelebung zu geben, da erwiderte man ihm: Drei Schlüssel sind keinem Vertreter anvertraut worden: der der Geburt, der des Regens und der der Totenbelebung. Man würde sagen, zwei befinden sich in der Hand des Schülers und einer in der Hand des Meisters; bring jenen, so erhältst du diesen. Deshalb heißt es: geh, zeige dich Aḥáb, damit ich Regen gebe.
15Ein Galiläer trug in Gegenwart R. Ḥisdas vor: Elijahu ist mit dem zu vergleichen, der das Tor verschlossen und den Schlüssel verloren hat.
16R. Jose trug in Sepphoris vor: Vater Elijahu
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.