Sanhedrin — Blatt 15a

1Sagt jemand, er spende den Schätzungswert eines Gerätes, so muß er seinen Geldwert spenden. – Weshalb? – Jeder weiß, daß es bei einem Geräte kein Schätzungsgelübde gebe, somit denkt er an den Geldwert desselben, und er muß seinen Geldwert spenden. – Wieso heißt es demnach Schätzgelübde beweglicher Sachen, es sollte ja heißen: Schätzgelübde von beweglichen Sachen!? – Lies: Schätzgelübde von beweglichen Sachen.

2R. Ḥisda erklärte im Namen Abimis: Wenn jemand für sein Schätzgelübde bewegliche Dinge verpfändet. – Wieso heißt es demnach Schätzgelübde beweglicher Sachen, es sollte ja heißen: bewegliche Sachen für Schätzgelübde!? – Lies: bewegliche Sachen für Schätzgelübde.

3R. Abahu erklärte: Wenn jemand seinen Wert gespendet hat und der Priester ihn pfänden kommt; sind es bewegliche Sachen, so sind drei [Personen] erforderlich, sind es Grundstücke, so sind zehn erforderlich. R. Aḥa aus Diphti sprach zu Rabina: Allerdings sind, wenn etwas aus dem Besitze des Heiligtums kommen soll, drei [Personen] erforderlich, wozu aber sind drei [Personen] erforderlich, wenn etwas in den Besitz des Heiligtums kommen soll!?

4Dieser erwiderte: Dies ist einleuchtend; was ist denn der Unterschied, ob es in den Besitz oder aus dem Besitze kommt; beim Abgang wohl deshalb, weil man sich irren kann, und auch beim Zugang kann man irren.

5R. JEHUDA SAGT &C. R. Papa sprach zu Abajje: Erklärlich ist es nach R. Jehuda, weshalb es hierbei Priester heißt, wozu aber heißt hierbei Priester nach den Rabbanan!? – Ein Einwand.

6GRUNDSTÜCKE VOR NEUN UND EINEM PRIESTER. Woher dies? Šemuél erwiderte: Zehnmal kommt [das Wort] Priester im Abschnitte vor, einmal ist es nötig und die übrigen sind eine Ausschließung hinter einer Ausschließung, und eine Ausschließung hinter einer Ausschließung ist einschließend, daß nämlich auch neun Jisraéliten und ein Priester ausreichend sind.

7R. Hona, Sohn des R. Nathan, wandte ein: Vielleicht fünf Priester und fünf Jisraéliten!? – Ein Einwand.

8DASSELBE GILT AUCH VON EINEM MENSCHEN. Kann ein Mensch denn dem Heiligtume gespendet werden!? R. Abahu erwiderte: Wenn jemand seinen Wert spendet. Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand sagt, er spende seinen Wert, so schätze man ihn wie einen Sklaven, der auf dem Markte verkauft wird, und ein Sklave gleicht Grundstücken.

9R. Abin fragte: Wieviel sind für das zum Abschneiden bestimmte Haar erforderlich; gilt es als abgeschnitten, somit sind drei, oder gilt es als haftend, somit sind zehn erforderlich? –

10Komm und höre: Wenn jemand seinen Sklaven dem Heiligtume weiht, so hat bei diesem das Gesetz von der Veruntreuung keine Geltung. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, es habe Geltung bei seinem Haare. Und uns ist es bekannt, daß sie über das zum Abschneiden bestimmte Haar streiten. Schließe hieraus. –

11Es ist anzunehmen, daß diese Tannaím denselben Streit führen, wie die Tannaím der folgenden Lehre: R. Meír sagt, es gebe Dinge, die Grundstücken gleichen, und dennoch diesen nicht gleich sind; die Weisen aber pflichten ihm nicht bei. Wenn beispielsweise [der eine sagt:] ich habe dir zehn beladene Weinstöcke übergeben, und der andere ihm erwidert: es waren nur fünf, so ist er nach R. Meír [zu schwören] verpflichtet, die Weisen aber sagen, was am Boden haftet, gleiche dem Boden.

12Hierzu sagte R. Jose b. Ḥanina: Sie streiten über Trauben, die reif zum Ablösen sind; einer ist der Ansicht, sie gelten als abgelesen, und einer ist der Ansicht, sie gelten nicht als abgelesen. – Nein, da werden sie ja, je länger sie haften bleiben, desto schlechter, das Haar aber wird, je länger man es läßt, desto besser.

13TODESSTRAFSACHEN &C. Er lehrt dies allgemein, einerlei ob [das Tier] einen Mann oder eine Frau beschläft. Allerdings wenn es eine Frau beschläft, denn es heißt: du sollst das Weib und das Vieh töten; woher dies aber von dem Falle, wenn es einen Mann beschläft? –

14Es heißt: wer ein Tier beschläft, soll getötet werden, und da dies nicht auf einen Beschlafenden zu beziehen ist, so beziehe man dies auf einen Beschlafenen, und der Allbarmherzige gebraucht nur deshalb den Ausdruck beschläft, um den Beschlafenen mit dem Beschlafenden zu vergleichen: wie der Beschlafende samt dem Tiere durch dreiundzwanzig [Richter abzuurteilen ist], ebenso auch der Beschlafene samt dem Tiere durch dreiundzwanzig.

15ÜBER DEN ZU STEINIGENDEN OCHSEN VOR DREIUNDZWANZIG, DENN ES HEISST: der Ochs werde gesteinigt und auch dessen Eigentümer soll sterben, die Aburteilung des Ochsen gleicht der Aburteilung des Eigentümers. – Abajje sprach zu Raba: Woher, daß [die Worte:] und auch der Eigentümer soll sterben, darauf hindeuten, daß die Aburteilung des Ochsen der Aburteilung des Eigentümers gleiche, vielleicht besagen sie, daß [der Eigentümer] hinzurichten sei!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.