Sanhedrin — Blatt 15b

1So sollte es heißen: auch der Eigentümer, und weiter nichts. –

2Wenn der Allbarmherzige so geschrieben hätte, so würde man glauben, ebenfalls durch Steinigung. – Wieso sollte dies durch Steinigung erfolgen: tötet er selbst, so ist er durch das Schwert [hinzurichten], und wenn sein Eigentum, sollte es durch Steinigung erfolgen!? –

3Vielleicht gebraucht der Allbarmherzige [den Ausdruck] ‘töten’ zur Erleichterung, daß er nämlich nicht durch das Schwert, sondern durch Erdrosselung [getötet werde]!? Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, die Erdrosselung sei eine schwerere [Todesart], wie ist es aber nach demjenigen, welcher sagt, die Erdrosselung sei eine leichtere!? –

4Dies ist nicht einleuchtend; es heißt: wenn ihm Lösegeld auferlegt wird, und wenn man sagen wollte, er sei zu töten, so heißt es ja: ihr sollt kein Lösegeld für das Leben des Mörders annehmen!? –

5Im Gegenteil, eben deshalb: tötet er selber, so reicht kein [Löse]geld, vielmehr werde er hingerichtet, tötet sein Ochs, so kann er sich durch Geld auslösen. Vielmehr, erklärte Ḥizqija, und ebenso wurde es in der Schule Ḥizqijas gelehrt: Die Schrift sagt: der geschlagen hat, soll getötet werden, er ist ein Mörder; wegen seines Mordes sollst du ihn töten, nicht aber darfst du ihn töten wegen des Mordes seines Ochsen.

6Sie fragten: Durch wieviel [Richter] wurde ein Ochs am Sinaj [abgeurteilt]: erfolgte es da ebenso wie bei der späteren Aburteilung oder nicht!? – Komm und höre: Rami b. Jeḥezqel lehrte: ob Tier oder Mensch soll nicht leben bleiben; wie ein Mensch durch dreiundzwanzig [Richter], ebenso ein Tier durch dreiundzwanzig.

7DER LÖWE, DER WOLF &C. Reš Laqiš sagte, dies nur, wenn sie jemand getötet haben, nicht aber, wenn sie keinen getötet haben; er ist also der Ansicht, sie seien dressierbar und haben Eigentümer.

8R. Joḥanan sagte, selbst wenn sie nicht getötet haben; er ist also der Ansicht, sie seien nicht dressierbar und haben keine Eigentümer. – Wir haben gelernt: R. Elie͑zer sagt, wer sie zuerst tötet, habe ein Verdienst. Einleuchtend ist dies nach R. Joḥanan, denn er hat insofern ein Verdienst, indem er das Fell eignet, wieso aber hat er nach Reš Laqiš ein Verdienst, sobald sie jemand getötet haben, gelten sie ja als abgeurteilt und ihre Nutznießung ist verboten!? –

9Unter ‘Verdienst’ ist ein himmlisches Verdienst zu verstehen. Übereinstimmend mit Reš Laqiš wird gelehrt: Einerlei ob ein Ochs jemand getötet hat, oder sonst ein Vieh oder ein Wild jemand getötet hat, sie werden durch dreiundzwanzig [Richter abgeurteilt.] R. Elie͑zer sagt, wenn ein Ochs jemand getötet hat, werde er durch dreiundzwanzig [Richter abgeurteilt], wenn sonst ein Vieh oder ein Wild jemand getötet hat, so hat, wer sie zuerst tötet, ein himmlisches Verdienst.

10R. A͑QIBA SAGT &C. R. A͑qiba sagt ja dasselbe was der erste Autor!? – Sie streiten über die Schlange.

11MAN RICHTE &C. Welche Sünde soll der Stamm begangen haben: wollte man sagen, wenn ein Stamm den Šabbath entweiht hat, so hat ja der Allbarmherzige zwischen einem einzelnen und einer Mehrheit nur beim Götzendienste unterschieden, hat er es etwa auch bei anderen Gesetzen!? – Vielmehr, wenn ein Stamm abtrünnig wird. –

12Demnach wird ein Stamm wie eine Mehrheit gerichtet; wessen Ansicht ist hier vertreten: weder die des R. Jošija noch die des R. Jonathan!? Es wird nämlich gelehrt: Wieviel Personen muß die abtrünnige Stadt haben? Zehn bis hundert – so R. Jošija; R. Jonathan sagt, von hundert bis zur größeren Hälfte eines Stammes.

13Und auch R. Jonathan sagt dies ja nur von der größeren Hälfte, nicht aber vom ganzen!? R. Mathna erwiderte: Hier

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.