Sanhedrin — Blatt 25b

1er sei überlegen, nicht aber wenn es von seiner Taube abhängt.

2Und würde er es nur von dem Falle gelehrt haben, wenn es von seiner Taube abhängt, [so könnte man glauben,] nur da, weil jeder annimmt, es hänge nur vom Klopfen ab, und glaubt, er verstehe besser zu klopfen, nicht aber, wenn es von ihm selber abhängt. Daher ist beides nötig.

3Man wandte ein: Glücksspieler sind diejenigen, die mit Würfeln spielen; und sie sagten es nicht nur von Würfeln, sondern auch von Nuß und Granatäpfelschalen.

4Was gilt bei ihnen als Umkehr? Wenn sie ihre Würfel zerbrechen und [vom Spiele] vollständig zurücktreten, daß sie nicht einmal umsonst spielen.

5Wucherer, ob verleihen oder leihen. Was gilt bei ihnen als Umkehr? Wenn sie ihre Schuldscheine zerreißen und [vom Wucher] vollständig zurücktreten, daß sie nicht einmal einem Nichtjuden [auf Wucher] leihen.

6Taubenfliegenlassende, das sind diejenigen, die auf Tauben wetten; und sie sagten es nicht nur von Tauben, sondern auch von jedem anderen Vieh, Wild und Geflügel. Was gilt bei ihnen als Umkehr? Wenn sie ihre Taubenschläge zerbrechen und davon vollständig zurücktreten, daß sie es selbst in der Wüste nicht mehr tun.

7Siebentjahrsfrucht-Händler, das sind diejenigen, die mit Siebentjahrsfrucht Handel treiben. Was gilt bei ihnen als Umkehr? Wenn ein zweites Siebentjahr heranreicht und sie davon zurücktreten.

8Hierzu sagte R. Neḥemja: die Umkehr darf nicht nur in Worten bestehen, vielmehr muß sie auch ihr Vermögen beeinflussen, und zwar: er muß sagen: Ich N., Sohn des N., habe für zweihundert Zuz Siebentjahrsfrüchte aufgespeichert, sie sollen an die Armen verschenkt sein.

9Hier wird dies also auch vom Vieh gelehrt. Allerdings kann dies beim Vieh vorkommen nach demjenigen, der ‘ob deine Taube meine Taube überholt’ erklärt, aber gibt es denn nach demjenigen, der Vogelfänger erklärt, ein solches Vieh!? –

10Freilich, der Auerochs, nach demjenigen, welcher sagt, der Auerochs gehöre zum Vieh. Wir haben nämlich gelernt: Der Auerochs gehört zum Vieh; R. Jose sagt, zum Wild.

11Es wird gelehrt: Zu diesen fügten sie noch Räuber und Gewalttäter hinzu. –

12Ein Räuber ist ja nach der Tora [unzulässig]!? – In dem Falle, wenn er sich den Fund eines Tauben, Blöden oder Minderjährigen [angeeignet hat].

13Anfangs glaubten sie, so etwas komme nur selten vor, oder auch, dies sei nur des Friedens wegen [verboten]; als sie aber einsahen, daß dies immerhin Geldraub ist, erklärten sie die Rabbanan als unzulässig.

14Von den Gewalttätern glaubten sie anfangs, [ihre Handlung] sei verzeihlich, da sie ja Geld erstatten; als sie aber einsahen, daß sie Gewalt anwenden, bestimmten es die Rabbanan von ihnen.

15Ferner fügten sie zu diesen noch die Hirten, Steuereinnehmer und Zöllner hinzu.

16Von den Hirten glaubten sie anfangs, daß sie es nur unbedacht tun; als sie aber sahen, daß sie dies absichtlich tun, bestimmten es die Rabbanan von ihnen. Von den Steuereinnehmern und Zöllnern glaubten sie anfangs, sie nehmen nur das, was ihnen gesetzlich festgesetzt ist, als sie aber sahen, daß sie mehr nehmen, erklärten sie sie als unzulässig.

17Raba sagte: Bei den Hirten, von denen sie sprechen, ist es einerlei, ob es Hirten von Großvieh oder Hirten von Kleinvieh sind. –

18Kann Raba dies denn gesagt haben, er sagte ja, daß ein Hirt von Kleinvieh im Jisraéllande unzulässig und außerhalb des Landes zulässig, und ein Hirt von Großvieh auch im Jisraéllande zulässig sei!? – Dies wurde von Züchtern gelehrt.

19Dies leuchtet auch ein, denn er lehrt: [sagt jemand:] jene drei Rinderhirten sind ihm glaubwürdig; doch wohl als Zeugen. –

20Nein, als Richter. Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: drei Rinderhirten; wozu sind, wenn als Zeugen, drei erforderlich? –

21Wozu [lehrt er dies], wenn als Richter, von drei Hirten, dies gilt ja auch von drei anderen, die vom Rechte nichts gelernt haben!? –

22Er meint es wie folgt: selbst diese, die sich in bewohnten Gegenden nicht aufhalten.

23R. Jehuda sagte: Der unbescholtene Hirt ist unzulässig, der unbescholtene Steuereinnehmer ist zulässig.

24Der Vater des R. Zera betrieb dreizehn Jahre die Steuererhebung; wenn der Statthalter von Mesopotamien nach der Stadt kam, und jener die Rabbanan sah, sprach er zu ihnen: Wohlan, mein Volk, geh in deine Kammern. Und wenn er die übrigen Leute der Stadt sah, sprach er zu ihnen: Der Statthalter ist nach der Stadt gekommen, jetzt wird er den Vater vor dem Sohne und den Sohn vor dem Vater schlachten.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.