Sanhedrin — Blatt 26b

1Jene fragten ihn: Wo sind deine Leute? Da erwiderte er: Sie traten zurück. Da sprachen sie: Du verspottest ihn also! Hierauf durchlochten sie ihm die Fersen, banden ihn an die Schwänze ihrer Pferde und schleiften ihn über Dornen und Stacheln.

2R. Elea͑zar sagte: Šebhna war ein Lüstling, denn über ihn heißt es: auf, gehe zu diesem Verwalter, und dort heißt es: sie war ihm eine Verwalterin.

3Es heißt: wenn die Grundpfeiler eingerissen werden, was hat der Gerechte getan. R. Jehuda und R. E͑na [streiten hierüber]: Einer erklärt: Wenn Ḥizqija und seine Partei niedergerissen werden, was hat der Gerechte getan? Und einer erklärt: Wenn der Tempel niedergerissen wird, was hat der Gerechte getan? U͑la erklärte: Wenn die Gedanken jenes Frevlers nicht niedergerissen wurden, was hat der Gerechte getan? –

4Erklärlich ist der Vers: wenn die Grundpfeiler [šathoth] niedergerissen werden,

5nach demjenigen, der erklärt: wenn die Gedanken jenes Frevlers nicht niedergerissen wurden, wie dies aus dem Wortlaute hervorgeht, denn es heißt: David nahm sich [vajašeth] diese Worte zu Herzen. Auch nach demjenigen, der ihn auf den Tempel bezieht, denn wir haben gelernt, daß sich seit den Tagen der ersten Propheten [im Tempel] ein Stein befunden hatte, der ‘Grundstein’ [šethija] genannt wurde.

6Wo finden wir aber, nach demjenigen, der ihn auf Ḥizqija und seine Partei bezieht, daß die Frommen mit ‘šathoth’ bezeichnet werden!? –

7Es heißt: denn des Herrn sind der Erde Säulen, und er setzte auf sie [vajašeth] das Weltall. Wenn du willst, entnehme ich es hieraus: er hegt wunderbaren Plan, eine hohe Einsicht [tušija].

8R. Ḥanan sagte: Weshalb wird [die Tora] ‘tušija’ [Einsicht] genannt? Weil sie die Kraft des Menschen schwächt [matešeth]. Eine andere Erklärung: Tušija, weil sie heimlich [ḥašaj] verliehen wurde, wegen des Satans. Eine andere Erklärung: Tušija, etwas abstraktes, worauf die Welt gestützt ist [tohu-šutath].

9U͑la sagte: [Andere] Gedanken beeinträchtigen das Studium der Tora, denn es heißt: er vereitelt die Gedanken der Listigen, ihre Hände schaffen nichts Einsichtiges.

10Rabba sagte: Betreffen sie [die Tora] selbst, so beeinträchtigen sie es nicht, denn es heißt: viele Gedanken sind in eines Menschen Herzen, aber der Ratschluß des Herrn, der wird bestehen; der Ratschluß, der das Wort Gottes betrifft, bleibt bestehen.

11R. JEHUDA SAGTE: NUR DANN. R. Abahu sagte im Namen R. Elea͑zars: Die Halakha ist wie R. Jehuda.

12Ferner sagte R. Abahu im Namen R. Elea͑zars: Diese alle sind bei Gericht bekannt zu machen.

13Über den Hirten streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, er benötige der Bekanntmachung, und einer sagt, er benötige nicht der Bekanntmachung. –

14Einleuchtend ist nach demjenigen, der sagt, er benötige nicht der Bekanntmachung, die Lehre R. Jehudas im Namen Rabhs, daß nämlich der unbescholtene Hirt unzulässig sei, wieso aber ist der unbescholtene Hirt unzulässig nach demjenigen, welcher sagt, er benötige der Bekanntmachung!? –

15Man mache ihn bekannt, auch wenn er unbescholten ist.

16Einst wurde eine Schenkungsurkunde vorgelegt, auf der zwei Räuber [als Zeugen] unterzeichnet waren. R. Papa b. Šemuél wollte [die Urkunde] als gültig erklären, da [die Zeugen] nicht bei Gericht bekannt gemacht worden waren,

17da sprach Raba zu ihm: Zugegeben, daß das Bekanntmachen erforderlich ist bei einem, der nur rabbanitisch als Räuber gilt, aber ist es etwa erforderlich bei einem, der nach der Tora als Räuber gilt!?

18R. Naḥman sagte: Wer von jener Sache ißt, ist als Zeuge unzulässig;

19dies jedoch nur dann, wenn er es öffentlich tut, nicht aber, wenn heimlich; und auch wenn öffentlich, nur dann, wenn er es heimlich tun kann und sich öffentlich der Schande preisgibt, ist es ihm aber anders nicht möglich, so ist dies ja sein Lebensunterhalt.

20R. Naḥman sagte: Wer der Unzucht verdächtig ist, ist als Zeuge zulässig. R. Šešeth sprach: Sage doch, Meister, die vierzig auf seiner Schulter, und er ist zulässig!?

21Raba sagte: R. Naḥman pflichtet jedoch bei, daß er in Ehesachen unzulässig ist. Rabina, nach anderen R. Papa, sagte: Nicht, um sie als ledig zu erklären, wohl aber um sie als verheiratet zu erklären. –

22Dies ist ja selbstverständlich!? – Man könnte glauben. dies sei ihm lieber, denn es heißt: gestohlenes Wasser ist süß &c., so lehrt er es uns. So steht sie nämlich leichter zu seiner Verfügung.

23Ferner sagte R. Naḥman: Wer im Nisan oder im Tišri stiehlt, gilt nicht als Dieb;

24dies gilt jedoch nur von einem Quotenpächter, wenn es eine Kleinigkeit ist, und wenn es die Reife erlangt hat.

25Ein Feldarbeiter des R. Zebid stahl einst einen Kab Gerste, und er erklärte ihn als unzulässig; ein anderer stahl einen Dattelkamm, und er erklärte ihn ebenfalls als unzulässig.

26Einst bestatteten Totengräber jemand am ersten Tage des Wochenfestes; da exkommunizierte sie R. Papa und erklärte sie als unzulässig für die Zeugenaussage. Hierauf erklärte sie R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, als zulässig.

27R. Papa sprach zu ihm: Sie sind ja Frevler!? – Sie glauben damit ein gottgefälliges Werk auszuüben. –

28Man exkommunizierte sie ja dieserhalb!? – Sie glauben, die Rabbanan haben ihnen dadurch Sühne verschafft.

29Es wurde gelehrt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.