Sanhedrin — Blatt 27b
1einen Griff eines Spießes gestohlen.
2Da sprach jener zu ihm: Du glaubst also, man entscheide nach R. Meír, aber [bei einem Streite zwischen] R. Meír und R. Jose ist die Halakha nach R. Jose zu entscheiden, und R. Jose ist der Ansicht, wer in Geldsachen als Falschzeuge überführt worden ist, sei bei Todesstrafsachen zulässig.
3R. Papi entgegnete ihm; Dies nur, wenn es keine anonyme Lehre nach R. Meír gibt, hierbei aber gibt es eine anonyme Lehre nach R. Meír. –
4Wo dies: Wollte man sagen, in folgender Lehre: Wer bei Todesstrafsachen als Richter zulässig ist, ist auch bei Geldsachen als Richter zulässig. Wer [ist der Autor]? Wenn R. Jose, so ist ja nach ihm der bei Geldsachen überführte Falschzeuge, der bei Todesstrafsachen zulässig ist, bei Geldsachen unzulässig; doch wohl R. Meír. –
5Wieso, vielleicht spricht er von durch ihre Herkunft unzulässigen;
6wie ist, wenn du nicht so erklären wolltest, der Schlußsatz zu verstehen: mancher ist bei Geldsachen als Richter zulässig, bei Todesstrafsachen aber nicht, wieso ist, wer bei Todesstrafsachen als Falschzeuge überführt wurde, bei Geldsachen als Richter zulässig, alle stimmen ja überein, daß er unzulässig ist!? Du mußt also erklären, er spreche von der Unzulässigkeit durch die Herkunft, ebenso spricht [der Anfangsatz] von der Unzulässigkeit durch die Herkunft. –
7Vielmehr, folgende ist die anonyme Lehre: Folgende sind unzulässig: Glücksspieler, Wucherer, die Tauben fliegen lassen, Siebentjahrsfrucht-Händler und Sklaven; die Regel hierbei ist: zu einem Zeugnisse, zu dem eine Frau unzulässig ist, sind auch diese unzulässig.
8Wer [ist der Autor]: wenn R. Jose, so sind ja zu einem Zeugnisse bei Todesstrafsachen Frauen unzulässig, diese aber zulässig; doch wohl R. Meír.
9Hierauf trat Bar Ḥama vor, küßte ihm die Füße und übernahm für ihn die Kopfsteuer während seines ganzen Lebens.
10FOLGENDE GELTEN ALS VERWANDTE: EIN BRUDER, EIN BRUDER DES VATERS, EIN BRUDER DER MUTTER, EIN MANN DER SCHWESTER, EIN MANN DER SCHWESTER DES VATERS, EIN MANN DER SCHWESTER DER MUTTER, EIN MANN DER MUTTER, EIN SCHWIEGERVATER, EIN SCHWAGER, SIE SELBER, IHRE SÖHNE UND IHRE SCHWIEGERSÖHNE, UND EIN STIEFSOHN, ER ALLEIN.
11R. JOSE SAGTE: DIES IST DIE MIŠNA R. A͑QIBAS, DIE URSPRÜNGLICHE MIŠNA ABER LAUTETE: EIN OHEIM UND DER SOHN EINES OHEIMS. FERNER AUCH, WER IHN BEERBENKANN. JEDER, DER ZUR ZEIT VERWANDT IST, [IST UNZULÄSSIG];
12WAR ER ZUR ZEIT VERWANDT UND WURDE ENTFREMDET, SO IST ER ZULÄSSIG. R. JEHUDA SAGT: WENN SEINE TOCHTER GESTORBEN IST UND KINDER HINTER-LASSEN HAT, SO GILT [DER SCHWIEGERSOHN] ALS VERWANDT.
13FERNER AUCHEIN FREUND UND EIN FEIND. ALS FREUND GILT DER HOCHZEITSKAMERAD, ALS FEIND GILT EINER, DER AUS FEINDSCHAFT DREI TAGE MIT IHM NICHT GESPROCHEN HAT. MAN ERWIDERTE IHM: JISRAÉL IST DESSEN NICHT VERDÄCHTIG.
14GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Es sollen nicht Väter wegen der Kinder getötet werden; was lehrt dies: wenn etwa, daß Väter nicht wegen der Sünde der Kinder, und Kinder nicht wegen der Sünde der Väter getötet werden sollen, so heißt es ja bereits: ein jeder soll wegen seiner Sünde getötet werden.
15Vielmehr, es sollen nicht Väter wegen der Kinder getötet werden: durch das Zeugnis der Kinder, und Kinder sollen nicht wegen der Väter getötet werden: durch das Zeugnis der Väter. –
16Etwa nicht Kinder wegen der Sünde der Väter, es heißt ja: er ahndet die Sünde der Väter an den Kindern!? –
17Dies, wenn sie an den Handlungen ihrer Väter festhalten.
18Wie gelehrt wird: Und auch wegen der Sünde ihrer Väter sollen sie dahinsiechen, wenn sie an den Handlungen ihrer Väter festhalten. Du erklärst, wenn sie daran festhalten, vielleicht ist dem nicht so, sondern auch wenn sie daran nicht festhalten? Wenn es heißt: ein jeder soll wegen seiner Sünde getötet werden, so [gilt es hier von dem Falle,] wenn sie an den Handlungen ihrer Väter festhalten. –
19Etwa nicht, es heißt ja: sie sollen straucheln einer durch seinen Bruder: einer durch die Sünde seines Bruders; dies lehrt, daß sie alle für einander verantwortlich sind!? –
20Dies, wenn sie einander wehren konnten und es unterlassen haben.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.