Sanhedrin — Blatt 28a
1Wir wissen dies also von Vätern für Söhne und von Söhnen für Väter und
2umsomehr von Vätern für einander,
3woher dies von Söhnen für einander? –
4Der Schriftvers könnte ja lauten: es sollen nicht Väter wegen des Sohnes getötet werden, wenn es aber ‘Söhne’ heißt, auch Söhne für einander. –
5Wir wissen dies von Söhnen für einander, woher dies von Söhnen für andere?
6Rami b. Ḥama erwiderte: Dies ist einleuchtend; es wird gelehrt, daß Zeugen nur dann als Falschzeugen gelten, wenn beide überführt werden, und wenn man sagen wollte, Söhne seien für andere zulässig, so kann es ja vorkommen, daß der überführte Falschzeuge durch seinen Bruder getötet wird.
7Raba entgegnete ihm: Wir haben gelernt: Wenn drei Brüder und noch jemand [es bekunden], so sind es drei verschiedene Zeugenaussagen, während sie hinsichtlich der Überführung als Falschzeugen zusammen gehören.
8Nach deiner Auffassung würde also ein Falschzeuge durch seinen Bruder zur Geldzahlung verurteilt werden!?
9Du mußt also erklären, die Überführung komme durch andere, ebenso kommt auch hierbei die Überführung durch andere. –
10Vielmehr, der Schriftvers könnte ja lauten: und kein Sohn wegen seiner Väter, oder auch: diese wegen der Väter, wenn es aber heißt: und Söhne, [so heißt dies:] auch [nicht] für andere. –
11Wir wissen dies von den Verwandten des Vaters, woher dies von den Verwandten der Mutter? – Im Schriftverse heißt es zweimal Väter, und da das eine nicht auf die Verwandten des Vaters zu beziehen ist, so beziehe man es auf die Verwandten der Mutter. –
12Wir wissen dies von der Belastung, woher dies von der Entlastung? –
13Im Schriftverse heißt es zweimal getötet, und da das eine nicht auf die Belastung zu beziehen ist, so beziehe man es auf die Entlastung. –
14Wir wissen dies von Todesstrafsachen, woher dies von Geldsachen? –
15Die Schrift sagt: einerlei Recht soll unter euch gelten, das Recht muß bei euch gleichmäßig sein.
16Rabh sagte: Der Bruder meines Vaters kann für mich nicht Zeuge sein, weder er selber noch sein Sohn noch sein Schwiegersohn; und ebenso kann ich für ihn nicht Zeuge sein, weder ich selber noch mein Sohn noch mein Schwiegersohn. –
17Weshalb denn, dies ist ja eine dritt- mit erstgradiger Verwandtschaft, und wir haben es nur von einer zweit- mit zweitgradiger und einer zweit- mit erstgradiger Verwandtschaft gelernt, nicht aber von einer dritt- mit erstgradiger!? –
18Unter Schwiegersohn, von dem in unserer Mišna gelehrt wird, ist der Schwiegersohn eines Sohnes zu verstehen. –
19Sollte er es doch von einem Enkel lehren!? –
20Nebenbei lehrt er uns, daß hierbei der Mann seiner Frau gleicht. –
21Wieso lehrt R. Ḥija demnach: acht Väter, das sind also vierundzwanzig Verwandte], demnach sind es ja zweiunddreißig!? –
22Vielmehr, tatsächlich ist hier ein wirklicher Schwiegersohn zu verstehen, nur deshalb nennt [Rabh] ihn Schwiegersohn seines Sohnes, weil er von auswärts kommt und somit einem weiteren Grade gleicht. –
23Demnach ist ja ihre Verwandtschaft dritt- mit zweitgradig, und nach Rabh sind ja dritt- mit zweitgradig Verwandte [für einander als Zeugen] zulässig!? –
24Vielmehr, Rabh ist der Ansicht R. Elea͑zars, denn es wird gelehrt: R. Elea͑zar sagt, wie der Bruder meines Vaters für mich nicht Zeuge sein kann, weder er selber noch sein Sohn noch sein Schwiegersohn, ebenso kann der Sohn des Bruders meines Vaters für mich nicht Zeuge sein, weder er selber noch sein Sohn noch sein Schwiegersohn. –
25Aber immerhin spricht er ja auch von dritt- mit zweitgradiger Verwandtschaft, während nach Rabh dritt- mit zweitgradig Verwandte für einander zulässig sind!? –
26Rabh ist seiner Ansicht in dem einen Falle und streitet gegen ihn beim anderen Falle. –
27Was ist der Grund Rabhs? – Die Schrift sagt: es sollen nicht Väter wegen der Kinder getötet werden, und Kinder, dies schließt eine weitere Generation ein. –
28Und R. Elea͑zar!? Der Allbarmherzige sagt: auf die Kinder, die Unzulässigkeit der Väter wird auf die Kinder übertragen.
29R. Naḥman sagte: Der Bruder meiner Schwiegermutter darf für mich nicht Zeuge sein, der Sohn des Bruders meiner Schwiegermutter darf für mich nicht Zeuge sein, der Sohn der Schwester meiner Schwiegermutter darf für mich nicht Zeuge sein. Und der Autor unserer Mišna lehrt dasselbe: Ein Mann der Schwester, ein Mann der Schwester des Vaters und ein Mann der Schwester der Mutter, sie selber, ihre Söhne und ihre Schwiegersöhne.
30R. Aši erzählte: Als wir bei U͑la weilten, fragten wir, wie es sich mit dem Bruder eines Schwiegervaters, mit dem Sohne des Bruders eines Schwiegervaters und mit dem Sohne der Schwester eines Schwiegervaters verhalte?
31Er erwiderte uns: Ihr habt es gelernt: ein Bruder, ein Bruder des Vaters und ein Bruder der Mutter, sie selber, ihre Söhne und ihre Schwiegersöhne.
32Rabh traf einst ein, um Pergament zu kaufen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.