Sanhedrin — Blatt 28b

1und man fragte ihn, ob jemand für die Frau seines Stiefsohnes Zeuge sein könne. –

2In Sura sagten sie, der Mann gleiche seiner Frau;

3in Pumbeditha sagten sie, die Frau gleiche ihrem Manne. R. Hona sagte nämlich im Namen R. Naḥmans: Woher, daß die Frau ihrem Manne gleicht? Es heißt: die Scham des Bruders deines Vaters darfst du nicht entblößen, seinem Weibe darfst du nicht nahen, sie ist deine Muhme; sie ist ja eigentlich die Frau deines Oheims? Wahrscheinlich gleicht die Frau ihrem Manne.

4EIN MANN SEINER MUTTER, ER SELBER, SEIN SOHN UND SEIN SCHWIEGERSOHN. Dessen Sohn ist ja sein Bruder!?

5R. Jirmeja erwiderte: Dies bezieht sich auf den Bruder seines Bruders.

6R. Ḥisda erklärte einst einen Bruder des Bruders als zulässig. Da sprachen sie zu ihm: Hast du denn die Erklärung R. Jirmejas nicht gehört? Er erwiderte: Ich habe es nicht gehört. Dies heißt: ich halte nichts davon. –

7Demnach ist es ja sein Bruder!? – Er lehrt es von einem Bruder väterlicherseits und von einem Bruder mütterlicherseits.

8R. Ḥisda sagte: Der Vater des Ehemannes und der Vater der Ehefrau dürfen für einander Zeuge sein, sie gehören zu einander nur wie ein Deckel zum Fasse.

9Rabha b. Bar Ḥana sagte: Man kann für seine Verlobte Zeuge sein. Rabina sprach: Nur wenn sie dadurch verliert, wenn sie aber dadurch gewinnt, ist er nicht glaubhaft.

10Dies ist aber nichts; er ist nicht glaubhaft, einerlei ob sie dadurch verliert oder gewinnt.

11Du stützt dich wohl auf die Lehre des R. Ḥija b. Ami, die er im Namen U͑las lehrte: Er halte wegen seiner Verlobten keine Trauer noch verunreinige er sich an ihr, ebenso halte sie seinetwegen keine Trauer noch verunreinige sie sich an ihm; stirbt sie, so beerbt er sie nicht, stirbt er, so kann sie ihre Morgengabe einfordern.

12Da hat es aber der Allbarmherzige von der Verwandtschaft abhängig gemacht, während sie noch nicht seine Verwandte ist, hierbei aber hängt es von der Befangenheit ab, und befangen ist er ihr gegenüber wohl.

13DER STIEFSOHN, ER ALLEIN. Die Rabbanan lehrten: Der Stiefsohn, er allein; R. Jose sagt: der Schwager. Ferner lehrt ein Anderes: Der Schwager, er allein; R. Jehuda sagt: der Stiefsohn. –

14Wie meint er es; wollte man sagen, er meine es wie folgt: der Stiefsohn allein und dasselbe gilt auch vom Schwager, und R. Jose sagt: der Schwager allein und dasselbe gilt auch vom Stiefsohne, wer ist demnach [der Autor] unserer Mišna, welche lehrt: der Schwager, er selber, sein Sohn und sein Schwiegersohn; weder R. Jehuda noch R. Jose!?

15Wollte man sagen, er meine es wie folgt: der Stiefsohn allein, der Schwager aber, er selber, sein Sohn und sein Schwiegersohn, und hierzu sagt R. Jose: der Schwager allein, der Stiefsohn aber, er selber, sein Sohn und sein Schwiegersohn.

16Nach wem lehrte demnach R. Ḥija: acht Väter, das sind also vierundzwanzig [Verwandte], weder nach R. Jose noch nach R. Jehuda!? –

17Vielmehr, er meint es wie folgt: der Stiefsohn allein, der Schwager aber, er selber, sein Sohn und sein Schwiegersohn, und hierzu sagt R. Jose: der Schwager allein, und um so mehr der Stiefsohn allein. Somit vertritt unsere Mišna die Ansicht R. Jehudas und die Barajtha die des R. Jose.

18R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Jose.

19Einst wurde eine Schenkungsurkunde vorgelegt, auf der zwei Schwäger unterzeichnet waren. R. Joseph wollte sie als gültig erklären, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Jose.

20Da sprach Abajje zu ihm: Woher, daß sich dies auf die Lehre R. Joses in unserer Mišna bezieht, nach der der Schwager [als Zeuge] zulässig ist, vielleicht bezieht sich dies auf die Lehre R. Joses in der Barajtha, nach der der Schwager unzulässig ist!? –

21Dies ist nicht anzunehmen, denn Šemuél sagte: beispielsweise ich und Pinḥas, die wir Brüder und Schwäger sind; ein gewöhnlicher Schwager ist also zulässig. –

22Vielleicht meint er es: wie er und Pinḥas, weil er sein Schwager war!?

23Darauf sprach er zu ihm: Geh, eigne es durch die Zeugen, die bei der Übergabe anwesend waren, nach einer Lehre R. Elea͑zars. –

24R. Abba sagte ja aber, R. Elea͑zar pflichte bei, daß, wenn [die Urkunde] an sich falsch ist, sie ungültig sei!? Da sprach er zu ihm: Geh, sie lassen mich nicht, es dir zuerkennen.

25R. JEHUDA SAGT &C. R. Tanḥum sagte im Namen R. Ṭablas im Namen R. Berunas im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Jehuda; Raba sagte im Namen R. Naḥmans, die Halakha sei nicht wie R. Jehuda. Ebenso sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei nicht wie R. Jehuda.

26Manche beziehen die Worte des Rabba b. Bar Ḥana auf folgende Lehre: Dies trug R. Jose der Galiläer vor: Du sollst zu den Leviten, den Priestern kommen, dem Richter, der zu dieser Zeit sein wird; könnte es dir denn in den Sinn kommen, jemand werde zu einem Richter gehen, der nicht zu dieser Zeit ist? Vielmehr [schließt dies einen aus,] der verwandt war und entfremdet wurde.

27Und hierzu sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei wie R. Jose der Galiläer.

28Die Söhne des Schwiegervaters des Mar U͑qaba waren

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.