Sanhedrin — Blatt 31a
1Du weisest auf einen Widerspruch zwischen zwei Personen hin!?
2Die Nehardee͑nser aber sagten, selbst wenn einer sagt, es war eine schwarze Mine, und einer sagt, es war eine weiße Mine, werden sie vereinigt. –
3Wohl nach R. Jehošua͑ b. Qorḥa, aber R. Jehošua͑ b. Qorḥa ist ja dieser Ansicht nur dann, wenn sie einander widersprechen, ist er etwa dieser Ansicht auch dann, wenn sie einander nicht widersprechen!? –
4Vielmehr, sie sind der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels streiten nicht über zwei Zeugenpartien, von denen die eine zweihundert [Zuz] sagt, und die andere eine Mine sagt, ob in zweihundert [Zuz] eine Mine enthalten ist,
5sie streiten nur über eine Zeugenpartie; die Schule Šammajs sagt, die Zeugenaussage sei dann gesprengt, und die Schule Hillels sagt, in zweihundert [Zuz] sei eine Mine enthalten.
6Wenn einer sagt, es war ein Faß mit Wein, und einer sagt, es war ein Faß mit Öl –
7einst ereignete sich ein solcher Fall, und als sie vor R. Ami kamen, verurteilte er ihn, ein Faß mit Wein zu bezahlen, das in einem Fasse mit Öl enthalten ist. – Wohl nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar; aber R. Šimo͑n ist ja dieser Ansicht da, wo in zweihundert [Zuz] eine Mine enthalten ist, ist er etwa dieser Ansicht auch in diesem Falle!? –
8Hier handelte es sich um den Wert.
9Wenn einer sagt, es sei im oberen Stockwerke und einer sagt, es sei im unteren Stockwerke geschehen, – einst ereignete sich, erzählte R. Ḥanina, ein solcher Fall, und als die Angelegenheit vor Rabbi kam, vereinigte er ihre Zeugenaussagen.
10WOHER, DASS BEI SEINEM FORTGEHEN &C. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß er bei seinem Fortgehen nicht sagen dürfe: ich habe zu seinen Gunsten gestimmt und meine Kollegen zu seinen Ungunsten, was aber konnte ich dafür, daß meine Kollegen mich überstimmt haben? Es heißt: du sollst nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umhergehen; ferner heißt es: Verleumder ist, wer Geheimnisse verrät.
11Einst wurde von einem Jünger bekannt, daß er etwas verraten hat, was vor zweiundzwanzig Jahren im Lehrhause [vertraulich] gesagt wurde; da entfernte ihn R. Ami aus dem Lehrhause, indem er sagte: Dieser verrät Vertrauliches.
12SOBALD ER EIN NEUES BEWEISSTÜCK BRINGT, WIRD DAS URTEIL UMGESTOSSEN. SAGTE MAN IHM, DASS ER ALLE BEWEISSTÜCKE, DIE ER HAT, BINNEN DREISSIG TAGEN BRINGEN SOLL, SO WIRD [DAS URTEIL], WENN ER SIE INNERHALB DER DREISSIG TAGE BRINGT, UMGESTOSSEN, WENN NACH DREISSIG TAGEN, SO WIRD ES NIGHT UMGESTOSSEN.
13R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SPRACH: WAS KANN DIESER DAFÜR, DASS ER NIGHT INNERHALB DER DREISSIG TAGE, SONDERN ERST NACH DEN DREISSIG TAGEN GEFUNDEN HAT!?
14SAGTE MAN ZU IHM, DASS ER ZEUGEN BRINGE, UND ERWIDERTE ER, ER HABE KEINE ZEUGEN, DASS ER EINEN BEWEIS BRINGE, UND ERWIDERTE ER, ER HABE KEINEN BEWEIS, SO SIND, WENN ER NACH EINER ZEIT EINEN BEWEIS BRINGT ODER ZEUGEN FINDET, DIESE UNGÜLTIG.
15R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SPRACH: WAS KANN DIESER DAFÜR, DASS ER NICHT WÜSSTE, DASS ER ZEUGEN HAT, UND DOCH WELCHE GEFUNDEN HAT, DASS ER NICHT WUSSTE, DASS ER EINEN BEWEIS HAT, UND DOCH EINEN GEFUNDEN HAT!?
16WENN ER ABER, NACHDEM ER EINGESEHEN HAT, DASS ER VERLIERT, SAGT, DASS MAN N. UND N. VORTRETEN LASSE, DIE FÜR IHN ZEUGEN MÖGEN, ODER DAS BEWEISSTÜCK AUS SEINER GÜRTEL-TASCHE HERVORHOLT, SO SIND SIE UNGÜLTIG.
17GEMARA. Rabba b. R. Hona sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél. Ferner sagte Rabba b. R. Hona: Die Halakha ist nicht wie die Weisen. –
18Selbstverständlich, wenn er sagt, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél, so weiß ich ja schon, daß die Halakha nicht wie die Weisen sei!? –
19Man könnte glauben, nur von vornherein [entscheide man nicht nach diesen], wenn es aber bereits geschehen ist, bleibe es dabei, so lehrt er uns, daß, wenn es bereits geschehen ist, man die Entscheidung aufhebe.
20SAGTE MAN ZU IHM, DASS ER ZEUGEN BRINGE &C. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SPRACH &C. Rabba b. R. Hon a sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie die Weisen. Ferner sagte Rabba b. R. Hona im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist nicht wie R. Šimo͑n b. Gamliél. –
21Selbstverständlich, wenn er sagt, die Halakha sei wie die Weisen, so weiß ich ja schon, daß sie nicht wie R. Šimo͑n b. Gamliél sei!? –
22Folgendes lehrt er uns: nur hierbei ist die Halakha nicht wie R. Šimo͑n b. Gamliél, sonst aber ist überall die Halakha wie R. Šimo͑n b. Gamliél.
23Dies schließt also das aus, was Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans gesagt hat, daß nämlich überall, wo R. Šimo͑n b. Gamliél etwas in unserer Mišna lehrt, die Halakha wie er sei, ausgenommen [die Lehren] vom Bürgen, vom Ereignis in Çajdan und vom nachträglichen Beweise.
24Einst wurde ein Kind beim Gerichte R. Naḥmans verklagt, und er fragte ihn: Hast du Zeugen? Dieser erwiderte: Nein. – Hast du ein Beweisstück? Dieser erwiderte: Nein. Hierauf verurteilte ihn R. Naḥman.
25Da ging er fort und weinte. Als die Leute ihn [weinen] hörten, sprachen sie zu ihm: Wir kennen die Verhältnisse deines Vaters. Daraufhin sprach R. Naḥman: In diesem Falle pflichten auch die Rabbanan bei, denn das Kind kannte die Verhältnisse seines Vaters nicht.
26Einst wurde ein aus der Hand einer Frau kommender Schuldschein präsentiert, und sie sagte, sie wisse, daß er bezahlt sei. R. Naḥman glaubte ihr dies.
27Da sprach Raba zu R. Naḥman: Also nach Rabbi, welcher sagt, Schriftstücke werden durch die Übergabe geeignet.
28Dieser erwiderte: Anders ist es hierbei, denn wenn sie wollte, könnte sie ihn ja verbrennen.
29Manche sagen, R. Naḥman habe es ihr nicht geglaubt, und Raba sprach zu R. Naḥman: Wenn sie wollte,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.