Sanhedrin — Blatt 32a
1SOWOHL BEI GELDSACHEN ALS AUCH BEI TODESSTRAFSACHEN IST DIE UNTERSUCHUNG UND DIE AUSFORSCHUNG [DER ZEUGEN] ERFORDERLICH, DENN ES HEISST: einerlei Recht sollt ihr haben.
2WELCHEN UNTERSCHIED GIBT ES ZWISCHEN GELDSACHEN UND TODESSTRAFSACHEN? GELDSACHEN WERDEN VOR DREI UND TODESSTRAFSACHEN VOR DREIUNDZWANZIG [RICHTERN VERHANDELT]. BEI GELDSACHEN WIRD DIE VERHANDLUNG SOWOHL MIT SEINER ENTLASTUNG ALS AUCH MIT SEINER BELASTUNG BEGONNEN, BEI TODESSTRAFSACHEN NUR MIT SEINER ENTLASTUNG, NICHT ABER MIT SEINER BELASTUNG. BEI
3GELDSACHEN IST [DIE MEHRHEIT] EINER STIMME ENTSCHEIDEND SOWOHL ZU GUNSTEN ALS AUCH ZU UNGUNSTEN, BEI TODESSTRAFSACHEN IST [DIE MEHRHEIT] EINER STIMME NUR ZU GUNSTEN ENTSCHEIDEND, ZU UNGUNSTEN NUR [DIE MEHRHEIT] ZWEIER STIMMEN.
4BEI GELDSACHEN KANN DAS URTEIL WIDERRUFEN WERDEN, SOWOHL ZU GUNSTEN ALS AUCH ZU UNGUNSTEN, BEI TODESSTRAFSACHEN KANN DAS URTEIL NUR ZU GUNSTEN WIDERRUFEN WERDEN, NICHT ABER ZU UNGUNSTEN.
5BEI GELDSACHEN KANN JEDER EINE ENTLASTENDE ODER BELASTENDE ANSICHT VORBRINGEN, BEI TODESSTRAFSACHEN KANN WOHL JEDER EINE ENTLASTENDE ANSICHT VORBRINGEN, NICHT ABER EINE BELASTENDE.
6BEI GELDSACHEN KANN, WER BELASTEND VORTRUG, ENTLASTEND VORTRAGEN, UND WER ENTLASTEND VORTRUG, BELASTEND VORTRAGEN, BEI TODESSTRAFSACHEN ABER KANN, WER BELASTEND VORTRUG, ENTLASTEND VORTRAGEN, WER ABER ENTLASTEND VORTRUG, KANN NICHT MEHR ZURÜCKTRETEN UND BELASTEND VORTRAGEN. VERHANDLUNGEN ÜBER
7GELDSACHEN WERDEN AM TAGE GEFÜHRT UND KÖNNEN NACHTS GESCHLOSSEN WERDEN, VERHANDLUNGEN ÜBER TODESSTRAFSACHEN WERDEN AM TAGE GEFÜHRT UND MÜSSEN AUCH AM TAGE GESCHLOSSEN WERDEN.
8BEI GELDSACHEN WIRD DAS URTEIL AM TAGE DER VERHANDLUNG GEFÄLLT, OB ZU GUNSTEN DER ZU UNGUNSTEN, BEI TODESSTRAFSACHEN ABER KANN DAS URTEIL AM SELBEN TAGE NUR ZU GUNSTEN GEFÄLLT WERDEN, ZU UNGUNSTEN ABER ERST AM FOLGENDEN TAGE. DAHER WIRD WEDER AM VORABEND DES ŠABBATHS NOCH AM VORABEND DES FESTES GERICHT ABGEHALTEN.
9VERHANDLUNGEN ÜBER GELDANGELEGENHEITEN UND FRAGEN ÜBER UNREINHEIT UND REINHEIT BEGINNEN MIT DEM GRÖSSTEN, ÜBER TODESSTRAFSACHEN BEGINNEN SIE VON DER SEITE.
10JEDER IST ZULÄSSIG, IN GELDSACHEN ZU RICHTEN, NICHT ABER IST JEDEB ZULÄSSIG, IN TODESSTRAFSACHEN ZU RICHTEN, SONDERN NUR PRIESTER, LEVITEN UND JISRAÉLITEN, DIE [IHRE TÖCHTER] AN PRIESTER VERHEIRATEN DÜRFEN.
11GEMARA. Sind denn bei Geldsachen Untersuchung und Ausforschung [der Zeugen] erforderlich, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn eine Urkunde vom ersten Nisan des Erlaßjahres datiert ist, und Zeugen kommen und sprechen: wieso könnt ihr auf dieser Urkunde Zeugen sein, an jenem Tage seid ihr ja mit uns an jenem Orte gewesen, so ist der Schein gültig und die Zeugen zuverlässig, denn man nehme an, er kann vielleicht später geschrieben worden sein.
12Wieso ist nun anzunehmen, er könne vielleicht später geschrieben worden sein, wenn du sagen wolltest, hierbei seien Untersuchung und. Ausforschung [der Zeugen] erforderlich!? –
13Nach deiner Ansicht sollte doch aus folgender Lehre ein Einwand erhoben werden: Vordatierte Schuldscheine sind ungültig, nachdatierte sind gültig. Wieso sind nun nachdatierte gültig, wenn man sagen wollte, hierbei seien Untersuchung und Ausforschung erforderlich!? –
14Das ist kein Einwand, denn er zitiert lieber eine weiter gehende Lehre: selbst wenn [die Urkunde] am ersten Nisan des Erlaßjahres ausgestellt ist, wo man Geld nicht mehr zu verborgen pflegt, und daher nicht anzunehmen ist, daß sie noch später geschrieben sei, da niemand seine Urkunde verschlechtert, ist er gültig, weil die Erlaßzeit erst am Schlusse des Siebentjahres eintritt. –
15Aber immerhin besteht ja ein Widerspruch!?
16R. Ḥanina erwiderte: Nach der Tora sind sowohl bei Geldsachen als auch bei Todesstrafsachen Untersuchung und Ausforschung erforderlich, denn es heißt: einerlei Recht soll unter euch gelten, nur deshalb bestimmten sie, daß bei Geldsachen Untersuchung und Ausforschung nicht erforderlich seien, damit nicht vor den Leihenden die Tür abgeschlossen werde. –
17Demnach sollten [die Richter],
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.