Sanhedrin — Blatt 32b
1wenn sie sich geirrt haben, nicht regreßpflichtig sein!? – Dadurch würdest du erst recht die Tür vor den Leihenden schließen.
2Raba erwiderte: Unsere Mišna handelt von Bußgeldsachen und jene handelt von Geständnissen und Darlehen.
3R. Papa erwiderte: Beide handeln von Geständnissen und Darlehen, nur handelt die eine von einer betrügerischen Forderung und die andere von einer berechtigten Forderung.
4Dies nach Reš Laqiš, denn Reš Laqiš wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt: mit Gerechtigkeit sollst du deinen Genossen richten, dagegen heißt es: Gerechtigkeit, nur Gerechtigkeit sollst du nachjagen; wie ist dies zu erklären? Eines gilt von einer betrügerischen Forderung und eines gilt von einer berechtigten Forderung.
5R. Aši erwiderte: Die Lehren sind richtig erklärt, [nicht aber] die Schriftverse; vielmehr bezieht sich einer auf die gerichtliche Entscheidung und der andere auf den Vergleich.
6Wie gelehrt wird: Gerechtigkeit, nur Gerechtigkeit sollst du nachjagen; wieso? Wenn zwei Schiffe auf dem Meere auf einander stoßen, und beide, wenn sie gleichzeitig vorüber gehen, untergehen, wenn aber nach einander, durchkommen, oder wenn zwei Kamele über den Bergsteg von Beth Ḥoron gehen und auf einander stoßen, und beide, wenn sie gleichzeitig vorübergehen, abstürzen, wenn aber hinter einander, durchkommen, – was machen sie nun?
7Ist eines beladen und eines unbeladen, so muß das unbeladene vor dem beladenen zurückweichen, ist eines [dem Ufer] nahe und eines weit, so muß das nahe vor dem weiten zurückweichen; sind beide gleich nahe oder gleich weit, so ist ein Vergleich zwischen beiden anzustreben, indem eines an das andere eine Vergütung zahlt.
8Die Rabbanan lehrten: Gerechtigkeit, nur Gerechtigkeit sollst du nachjagen; gehe zu einem angesehenen Gerichte: zu R. Elie͑zer nach Lud, zu R. Joḥanan b. Zakkaj nach Berur Ḥajil.
9Es wird gelehrt: Der Schall einer Mühle in Burni [bedeutet:] eine Beschneidung, eine Beschneidung; der Glanz von Lichtern in Berur Ḥajil [bedeutet:] ein Gastmahl, ein Gastmahl.
10Die Rabbanan lehrten: Gerechtigkeit, nur Gerechtigkeit sollst du nachjagen, gehe zu den Weisen zur [Gerichts]sitzung; zu R. Elie͑zer nach Lud, zu R. Joḥanan b. Zakkaj nach Berur Ḥajil, zu R. Jehošua͑ nach Peqii͑n, zu R. Gamliél nach Jabne, zu R. A͑qiba nach Bene Beraq, zu R. Mathja nach Rom, zu R. Ḥananja b. Teradjon nach Sikhni, zu R. Jose nach Sepphoris, zu R. Jehuda b. Bethera nach Nezibís, zu R. Jehošua͑ nach dem Exil, zu Rabbi nach Beth Šea͑rim, und zu den Weisen nach der Quaderhalle.
11BEI GELDSACHEN WIRD &C. BEGONNEN. Was sagt man zu ihnen? R. Jehuda erwiderte: Man spricht zu ihnen wie folgt: Wer sagt, daß ihr die Wahrheit redet?
12U͑la entgegnete ihm: Demnach schließt man ihnen ja den Mund!? – Wenn auch; es wird ja gelehrt, R. Šimo͑n b. Elie͑zer sagte, man führe die Zeugen von Ort zu Ort umher, damit sie verwirrt werden und zurücktreten. –
13Es ist ja nicht gleich; da werden sie ja nur indirekt zurückgestoßen, hierdurch aber stoßen wir sie ja direkt zurück!?
14Vielmehr, sagte U͑la, spricht man [zum Angeklagten] wie folgt: Hast du Zeugen, die diese als Falschzeugen überführen können? Rabba entgegnete ihm: Sollte man denn mit der Verteidigung des einen beginnen, die eine Belastung der anderen ist!? –
15Ist dies denn eine Belastung für diese, wir haben ja gelernt, Falschzeugen werden nur dann hingerichtet, wenn das Urteil gefällt worden ist!? –
16Es ist wie folgt zu verstehen: wenn dieser schweigt, bis das Urteil gefällt ist, dann Zeugen bringt und jene als Falschzeugen überführt, so ist dies ja eine Belastung für jene!? Vielmehr, erklärte Rabba, spricht man zu ihm wie folgt: Hast du Zeugen, die diesen widersprechen?
17R. Kahana sagte: [Man spreche zu ihnen:] Nach eurer Aussage müßte jener freigesprochen werden. Abajje und Raba sagten beide, man spreche zu ihm: Hast du den Mord nicht begangen, so brauchst du nichts zu fürchten. R. Aši sagte: [Man spreche:] Weiß jemand etwas zu seinen Gunsten, so komme er und sage es.
18Übereinstimmend mit Abajje und Raba wird gelehrt: Rabbi sagte: Wenn dir niemand beigewohnt hat und wenn du dich nicht vergangen hast &c.; hieraus,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.