Sanhedrin — Blatt 34b

1was den Altar berührt, ist heilig, könnte man entnehmen, einerlei ob es für den Altar geeignet ist oder nicht, so heißt es: Lämmer; wie Lämmer geeignet sind, ebenso alles andere, was geeignet ist. R. A͑qiba sagte: Brandopfer, wie das Brandopfer geeignet ist, ebenso alles andere, was geeignet ist.

2Beide schließen Dinge aus, die ungeeignet sind, nur folgert es einer aus [dem Worte] Lämmer und einer aus [dem Worte] Brandopfer. –

3R. Ada b. Ahaba sagte ja aber, daß sie über das unbrauchbar gewordene Geflügel-Brandopfer streiten; einer folgert es aus [dem Worte] Lämmer, nur Lämmer und nicht das Geflügel-Brandopfer, und einer folgert es aus [dem Worte] Brandopfer, auch, das Geflügel-Brandopfer!? –

4Vielmehr, erklärte R. Aši, wie in folgender Lehre: Als Blut sei es ihm angerechnet, Blut hat er vergossen; dies schließt das [Blut]sprengen ein – so R. Jišma͑él.

5R. A͑qiba sagte: Oder ein Schiachtopfer, dies schließt das [Blut]sprengen ein. Beide schließen sie das Sprengen ein, nur folgert es der eine aus: als Blut sei es ihm angerechnet, und einer aus: oder ein Schlachtopfer. –

6R. Abahu sagte ja aber, daß sie über das [gleichzeitige] Schlachten und Blutsprengen streiten; nach der Ansicht R. Jišma͑éls sei man dieserhalb nur einmal schuldig, und nach der Ansicht R. A͑qibas zweimal schuldig!? –

7Hierzu wurde ja gelehrt, Abajje sagte, auch nach der Ansicht R. A͑qibas sei man nur einmal schuldig, denn die Schrift sagt: dort sollst du deine Brandopfer darbringen und dort sollst du alles verrichten, der Allbarmherzige hat alle Verrichtungen vereinigt.

8VERHANDLUNGEN ÜBER GELDSACHEN WERDEN AM TAGE GEFÜHRT &C. Woher dies? R. Ḥija b. Papa erwiderte: Die Schrift sagt: sie sollen dem Volke jederzeit Recht sprechen. –

9Demnach sollte dies auch vom Beginne der Verhandlung gelten!? – Dies nach Raba, denn Raba wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt: sie sollen dem Volke jederzeit Recht sprechen, und dagegen heißt es: und am Tage, an dem er seine Söhne erben läßt; wie ist dies nun zu erklären? Der Tag für den Beginn der Verhandlung, die Nacht für die Beendigung der Verhandlung. –

10Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht R. Meírs, denn es wird gelehrt: R. Meír sagte: Es heißt: nach ihrem Ausspruche soll über jeden Streit und über jeden Aussatz entschieden werden; welche Gemeinschaft haben Streitigkeiten und Aussatz miteinander?

11Vielmehr werden Streitigkeiten mit dem Aussatze verglichen: wie der Aussatz nur am Tage [zu untersuchen ist], wie ‘es heißt: am Tage, an dem es erscheint, ebenso sind auch Streitigkeiten nur am Tage [zu schlichten], und wie ferner der Aussatz nicht durch Blinde [zu untersuchen ist], wie es heißt: wo auch die Augen des Priesters blicken, ebenso sind auch Streitigkeiten nicht durch Blinde [zu schlichten]. Ferner wird der Aussatz mit den Streitigkeiten verglichen: wie Streitigkeiten nicht durch Verwandte [zu schlichten sind], ebenso ist der Aussatz nicht durch Verwandte [zu untersuchen].

12Demnach sollten ja aber, wie bei [der Schlichtung von] Streitigkeiten drei [Personen] erforderlich sind, auch bei [der Untersuchung des] Aussatzes drei erforderlich sein!? Dies wäre auch folgerichtig, denn, wenn beim Gelde drei erforderlich sind, um wieviel mehr beim Körper. Daher heißt es: so ist es zu Ahron dem Priester zu bringen, oder zu einem seiner Brüder &c.; dies lehrt, daß auch ein Priester den Aussatz untersuchen dürfe.

13In der Nachbarschaft R. Joḥanans wohnte ein Blinder, der Recht zu sprechen pflegte, und R. Joḥanan sagte nichts dagegen. – Wieso aber tat er dies, R. Joḥanan selbst sagte ja, die Halakha sei wie die anonyme Mišna, und eine solche lehrt: Wer als Richter zulässig ist, ist als Zeuge zulässig, mancher aber ist als Zeuge zulässig, jedoch nicht als Richter. Hierzu sagte R. Joḥanan, dies schließe den auf einem Auge Erblindeten ein!? –

14R. Joḥanan fand eine andere anonyme Lehre: Verhandlungen über Geldsachen werden am Tage geführt und können nachts geschlossen werden. –

15Wodurch ist diese anonyme Lehre zuverlässiger als jene!? – Wenn du willst, sage ich: eine anonyme Lehre, die die Ansicht einer Mehrheit vertritt, ist bedeutender, wenn du aber willst, sage ich: weil diese im Abschnitte von der Rechtsprechung gelehrt wird!? –

16Wofür verwendet R. Meír [den Schriftvers:] sie sollen dem Volke jederzeit Recht sprechen? Raba erwiderte: Dies schließt einen wolkigen Tag ein, denn wir haben gelernt: Man untersuche den Aussatz nicht frühmorgens, nicht abends, nicht in einem Hause, nicht an einem wolkigen Tage, weil dann die matte Farbe intensiv erscheint, und nicht mittags, weil dann die intensive Farbe matt erscheint. –

17Wofür verwendet R. Meír [den Schriftvers:] am Tage, an dem er seine Söhne erben läßt? – Er verwendet ihn für die Lehre, die Rabba b. Ḥanina vor R. Naḥman vortrug: Am Tage, an dem er seine Söhne erben läßt, an darfst die Erbschaft am Tage verteilen, nicht aber darfst du die Erbschaft nachts verteilen. – Demnach beerben einen am Tage seine Kinder, nur wenn er am Tage gestorben ist, nicht aber beerben sie ihn, wenn er nachts gestorben ist!?

18(Er erwiderte:) Du meinst wahrscheinlich die Gerichtsverhandlung in Erbschaftssachen, denn es wird gelehrt: Das soll den Kindern Jisraél als Rechtssatzung gelten; der ganze Abschnitt bezieht sich auf die Gerichtsverhandlung.

19Dies nach R. Jehuda im Namen Rabhs, denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wenn drei [Personen] einen Kranken besuchen, so können sie, wenn sie wollen, [seine Verfügung] niederschreiben, und wenn sie wollen, eine Gerichtsverhandlung abhalten; sind es zwei, so können sie [seine Verfügung] niederschreiben, aber keine Gerichtsverhandlung abhalten.

20Hierzu sagte R. Ḥisda: Dies nur, wenn am Tage, wenn aber nachts, dürfen [auch drei] nur [seine Verfügung] niederschreiben, nicht aber eine Gerichtsverhandlung abhalten, weil sie dann nur als Zeugen gelten, und ein Zeuge nicht Richter sein kann. Jener erwiderte: Freilich, so meinte ich es auch.

21VERHANDLUNGEN ÜBER TODESSTRAFSACHEN WERDEN AM TAGE GEFÜHRT &C. Woher dies? R. Šimi b. Ḥija erwiderte: Die Schrift sagt: und hänge sie dem Herrn auf, vor der Sonne. R. Ḥisda sagte: Woher, daß hoqaa͑ ‘aufhängen’ heiße? Es heißt: wir wollen sie aufhängen auf dem Hügel Šaúls, des Auserwählten des Herrn,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.