Sanhedrin — Blatt 35b
1und hört, daß ihm jemand gestorben sei, verunreinige sich an der Leiche, so heißt es, daß er sich nicht verunreinige.
2Man könnte nun glauben, wie er sich an seiner Schwester nicht verunreinigen darf, dürfe er sich ebenso an einem Pflichttoten nicht verunreinigen, so heißt es: an seiner Schwester, an seiner Schwester darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber darf er sich an einem Pflichttoten verunreinigen. –
3Um wieviel mehr sollte der Šabbath, der durch den Tempeldienst verdrängt wird, durch die Bestattung eines Pflichttoten verdrängt werden!
4Dieser erwiderte ihm: Die Hinrichtung beweist [das Entgegengesetzte]: sie verdrängt den Tempeldienst, nicht aber den Šabbath. –
5Sollte doch [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß auch die Todesstrafe den Šabbath verdränge: wenn der Tempeldienst, der den Šabbath verdrängt, durch die Hinrichtung verdrängt wird, wie es heißt: du sollst ihn von meinem Altar wegholen, damit er hingerichtet werde, um wieviel mehr sollte der Šabbath, der durch den Tempeldienst verdrängt wird, durch die Hinrichtung verdrängt werden!
6Raba erwiderte: Dies hat der Autor aus der Schule R. Jišma͑éls bereits entschieden, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Ihr sollt kein Feuer anzünden; was lehrt dies? –
7Dies lehrt ja nach R. Jose das Verbot und nach R. Nathan die Teilung!? Es wird nämlich gelehrt: Das Feueranzünden wurde wegen des Verbotes herausgegriffen – so R. Jose; R. Nathan sagt, wegen der Teilung.
8Vielmehr, erwiderte Raba, dem Autor ist [das Wort] Wohn-orten aufallend: was lehrt [das Wort] Wohnorten; merke, das Šabbath-Gesetz ist ja von der Person bedingt, und von der Person bedingte Pflichten haben ja Geltung sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes. Wozu schrieb der Allbarmherzige [das Wort] Wohnorten?
9Dies erklärte ein Schüler im Namen R. Jišma͑éls: Es beißt: wenn einer ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat, so werde er hingerichtet, somit könnte man glauben, sowohl am Wochentage als auch am Šabbath, und [die Worte] wer ihn entweiht, soll sterben, seien auf andere Verrichtungen außer der gerichtlichen Todesstrafe zu beziehen. Oder aber: auch auf die gerichtliche Todesstrafe, und [die Worte] werde hingerichtet erkläre man: am Wochentage und nicht am Šabbath. Oder aber: auch am Šabbath,
10daher heißt es hier: ihr sollt kein Feuer anzünden in all euern Wohnorten, wie es auch dort heißt: dies soll euch zur Rechtssatzung sein für eure Geschlechter in all euren Wohnorten, wie es dort, wo es Wohnorte beißt, gerichtliche Handlungen sind, ebenso sind es auch hier, wo es Wohnorte heißt, gerichtliche Handlungen, und der Allbarmherzige sagt: ihr sollt kein Feuer anzünden in all euren Wohnorten.
11Abajje sprach: Jetzt nun, wo du ausgeführt hast, die Todesstrafe verdränge den Šabbath nicht, ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern, daß die Hinrichtung auch den Tempeldienst nicht verdränge: wenn der Šabbath, der durch den Tempeldienst verdrängt wird, durch die Hinrichtung nicht verdrängt wird, um wieviel weniger wird der Tempeldienst, der den Šabbath verdrängt, durch die Hinrichtung verdrängt.
12Wenn es aber heißt: du sollst ihn von meinem Altar wegholen, damit er hingerichtet werde, so bezieht sich dies auf ein Privatopfer, das den Šabbath nicht verdrängt.
13Raba sprach: Demnach ist ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern, daß die Hinrichtung das Privatopfer nicht verdränge:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.