Sanhedrin — Blatt 36b

1Rabh sagte dies von solchen [Schülern] wie R Kahana und R. Aši, die zwar der Lehre Rabhs bedurften, nicht aber seiner Erörterung.

2R. Abahu sagte: Durch zehnerlei unterscheiden sich Geldsachen von Todesstrafsachen; diese alle haben beim zu steinigenden Ochsen keine Geltung, nur sind bei diesem dreiundzwanzig [Richter] erforderlich. –

3Woher dies? R. Aḥa b. Papa erwiderte: Die Schrift sagt: du sollst das Recht des Armen nicht beugen, wenn er eine Streitsache hat, das Urteil des Armen darfst du nicht hinneigen lassen, wohl aber darfst du das Urteil des zu steinigenden Ochsen hinneigen lassen. –

4Wieso zehn, es sind ja neun!? – Es werden ja aber zehn aufgezählt!? – Die Nichtzulassung eines jeden und die Erforderlichkeit von dreiundzwanzig [Richtern] sind eins und dasselbe. –

5Es gibt noch einen anderen [Unterschied], denn es wird gelehrt: Man wähle in das Synedrium weder einen Greis noch einen Kastraten noch einen, der keine Kinder hat; R. Jehuda fügt noch hinzu: einen Hartherzigen. Entgegengesetzt aber verfahre man beim Verführer, denn der Allbarmherzige sagt: du sollst seiner nicht schonen noch seine Schuld verheimlichen.

6JEDER IST ZULÄSSIG IN GELDSACHEN ZU RICHTEN. Was schließt das ‘jeder’ ein? R. Jehuda erwiderte: Dies schließt das Hurenkind ein. –

7Dies wurde ja bereits einmal gelehrt: Wer zulässig ist, in Todesstrafsachen zu richten, ist auch zulässig, in Geldsachen zu richten, mancher aber ist zulässig in Geldsachen zu richten, nicht aber in Todesstrafsachen. Und auf unsere Frage, was dies einschließe, erwiderte R. Jehuda, dies schließe das Hurenkind ein!? –

8Eines schließt den Proselyten ein und eines schließt das Hurenkind ein. Und beides ist nötig. Würde er es nur vom Proselyten gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er in die Gemeinde aufgenommen werden darf, nicht aber das Hurenkind; und würde er es nur vom Hurenkinde gelehrt haben, so könnte man glauben, weil es von einem reinen Samentropfen kommt, nicht aber der Proselyt, der nicht von einem reinen Samentropfen kommt. Daher ist beides nötig.

9NICHT ABER IST JEDER ZULÄSSIG, IN TODESSTRAFSACHEN ZU RICHTEN. Aus welchem Grunde? – R. Joseph lehrte: Wie das Gerichtskollegium in der Gerechtigkeit rein sein muß, ebenso muß es auch von jedem Makel rein sein. Amemar sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: alles ist schön an dir, meine Freundin, und kein Makel ist an dir. –

10Vielleicht ein wirkliches Gebrechen!? R. Aḥa b. Ja͑qob erklärte: Die Schrift sagt: sie sollen sich mit dir aufstellen, mit dir, die dir gleichen. –

11Vielleicht nur da, wegen der Göttlichkeit!? Vielmehr, erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq, die Schrift sagt: sie werden mit dir tragen, mit dir, sie müssen dir gleichen.

12DAS SYNEDRIUM SASS IN DER ART EINES HALBKREISES, UM EINANDER SEHEN ZU KÖNNEN. ZWEI GERICHTSSCHREIBER STANDEN VOR IHNEN, EINER RECHTS UND DER ANDERE LINKS, UND SCHRIEBEN DIE WORTE DER SCHULDIGSPRECHENDEN UND DER FREISPRECHENDEN NIEDER. R. JEHUDA SAGT, DREI, EINER SCHRIEB DIE WORTE DER FREISPRECHENDEN, DER ANDERE SCHRIEB DIE WORTE DER SCHULDIGSPRECHENDEN UND DER DRITTE SCHRIEB DIE WORTE DER FREISPRECHENDEN UND DER SCHULDIGSPRECHENDEN

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.