Sanhedrin — Blatt 37b

1WAS SOLL UNS DIESE PLAGE, SO HEISST ES: und er war Zeuge, hat gesehen oder erfahren, und es nicht anzeigt &c. VIELLEICHT WOLLT IHR SAGEN: WOZU SOLLEN WIR DAS BLUT DIESES MENSCHEN VERSCHULDEN, SO HEISST ES: wenn die Gottlosen untergehen, [ertönt] Jubel.

2GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Was heißt: aus Vermutung? Man spreche zu ihnen: Vielleicht habt ihr gesehen, wie er hinter seinem Nächsten in eine Ruine lief, seid ihm gefolgt, und habt ihn mit einem bluttriefenden Schwerte in der Hand angetroffen, während der Erschlagene zuckte? Habt ihr das gesehen, so habt ihr nichts gesehen.

3Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Šaṭaḥ erzählte: Ich will keinen Trost sehen, wenn ich nicht gesehen habe, wie jemand hinter seinem Nächsten in eine Ruine lief, und als ich ihm nachlief, traf ich ihn mit einem bluttriefenden Schwerte in der Hand, während der Erschlagene noch zuckte. Da sprach ich zu ihm: Ruchloser, wer hat diesen erschlagen, ich oder du? Was aber kann ich dagegen, daß dein Blut nicht mir ausgeliefert ist, denn die Tora sagt: auf die Aussage zweier Zeugen hin &c. soll der zum Tode Verurteilte getötet werden. Möge der aber, der die Gedanken kennt, diesem Menschen, der seinen Nächsten erschlug, heimzahlen! Man erzählt, daß ehe sie sich von dort fortrührten, eine Schlange kam und ihn biß, worauf er starb. –

4Sollte jener denn durch eine Schlange [getötet werden], R. Joseph sagte ja, und ebenso wurde es auch in der Schule Ḥizqijas gelehrt: Obgleich mit dem Tage der Zerstörung des Tempels das Synedrium aufgehoben worden ist, so sind dennoch die vier Todesstrafarten nicht aufgehoben worden. – Wieso denn nicht, sie sind ja wohl aufgehoben worden!? – Vielmehr, das Gesetz von den vier Todesstrafen ist nicht aufgehoben worden.

5Wer sich die Steinigung zuschulden kommen ließ, fällt entweder von einem Dache herunter oder ein wildes Tier zertritt ihn; wer sich die Verbrennung zuschulden kommen ließ, kommt entweder in eine Feuersbrunst oder eine Schlange beißt ihn; wer sich die Enthauptung zuschulden kommen ließ, wird entweder der Regierung ausgeliefert oder Räuber überfallen ihn; wer sich die Erdrosselung zuschulden kommen ließ, ertrinkt entweder in einem Flusse oder er stirbt an der Bräune!? –

6Ich will dir sagen, jener hatte noch eine andere Sünde begangen, und der Meister sagte, wer sich zweier Todesstrafen schuldig gemacht hat, wird durch die schwerere hingerichtet.

7VERMUTUNG &C. Also nur bei Todesstrafsachen wird die Vermutung nicht berücksichtigt, wohl aber wird sie bei Geldsachen berücksichtigt; also nach R. Aḥa, denn es wird gelehrt: R. Aḥa sagte, wenn unter den Kamelen ein ausschlagendes Kamel sich befindet, und neben ihm ein erschlagenes Kamel gefunden wird, so gilt es als erwiesen, daß jenes es erschlagen hat. –

8Ebenso lehrt er ja hier auch von einem Zeugen, der es aus dem Munde eines anderen Zeugen weiß; nach deiner Auffassung wäre dies nur bei Todesstrafsachen nicht zulässig, wohl aber bei Geldsachen, während wir gelernt haben, wenn [der Zeuge] bekundet, [der Beklagte] habe ihm gesagt, er schulde jenem [Geld], oder jemand habe ihm gesagt, dieser schulde jenem [Geld], habe er damit nichts bekundet; nur wenn er bekundet: vor uns hat dieser eingestanden, daß er jenem zweihundert Zuz schulde.

9Du mußt also erklären, man sage es ihnen bei Todesstrafsachen, obgleich dies auch bei Geldsachen unzulässig ist, ebenso auch hierbei: man sage es ihnen bei Todesstrafsachen, obgleich dies auch bei Geldsachen unzulässig ist.

10WISSET AUCH &C. R. Jehuda, Sohn des R. Ḥija, sagte: Dies lehrt, daß Qajin dem Hebel Wunden über Wunden und Verletzungen über Verletzungen beibrachte, denn er wußte nicht, aus welcher Stelle die Seele entrückt, bis er an den Hals herankam.

11Ferner sagte R. Jehuda, Sohn des R. Ḥija: Seit dem Tage, an dem die Erde ihren Mund öffnete und das Blut Hebels aufnahm, öffnete sie ihn nicht mehr, denn es heißt: vom Saume der Erde vernahmen wir Lobgesänge: Herrlichkeit für den Frommen; vom Saume der Erde, nicht aber vom Munde der Erde. Sein Bruder Ḥizqija wandte gegen ihn ein: Da tat die Erde ihren Mund auf!? Jener erwiderte: Zum Bösen öffnete sie ihn, zum Guten aber nicht.

12Ferner sagte R. Jehuda, Sohn des R. Ḥija: Verbannung sühnt die Hälfte der Sünde, denn zuerst heißt es: ich muß unstet und flüchtig sein, später aber heißt es: er nahm Aufenthalt im Lande Nod .

13R. Jehuda sagte: Die Verbannung sühnt drei Dinge, denn es heißt: So spricht der Herr &c. Wer in dieser Stadt bleibt, soll durch das Schwert und durch den Hunger und durch die Pest sterben, wer aber hinausgeht und sich den Kasdäern, die euch bedrängen, ergibt, wird leben bleiben und sein Leben zur Beute haben.

14R. Joḥanan sagte: Die Verbannung sühnt alles, denn es beißt: So spricht der Herr: Tragt diesen Mann als Kinderlosen ein, als einen Mann, dem es lebenslänglich nicht glückt; denn es wird keinem seiner Nachkommen glücken, auf Davids Thron zu sitzen, und fernerhin über Jehuda zu herrschen. Nach seiner Verbannung aber heißt es: die Söhne Jekhonjas waren Asir, dessen Sohn war Šaltiél. [Er hieß] Asir, weil seine Mutter mit ihm im Gefängnisse [asurin] schwanger wurde; Šaltiél, weil ihn Gott anders gepflanzt [šathlo-él] hat, als andere Pflänzlinge. Es ist uns nämlich überliefert, daß eine Frau stehend nicht schwanger wird, seine [Mutter]

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.