Sanhedrin — Blatt 3a
1denn es heißt: einerlei Recht soll unter euch gelten, nur deshalb bestimmten sie, daß bei Geldsachen Untersuchung und Ausforschung nicht erforderlich seien, damit nicht vor den Leihenden die Tür abgeschlossen werde. –
2Demnach sollten [die Richter], wenn sie sich geirrt haben, nicht regreßpflichtig sein!? – Dann würdest du erst recht vor den Leihenden die Tür abschließen. –
3Demnach können es ja zwei besondere [Lehren] sein: Geldangelegenheiten werden vor drei gemeinen [Richtern verhandelt], Raub und Körperverletzungen vor drei autorisierten!?
4Und wozu wird ferner [das Wort] drei wiederholt!?
5Vielmehr, erklärte Raba, sind es zwei verschiedene [Lehren], und zwar wegen der Lehre R. Ḥaninas. R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, sagte: Nach der Tora genügt auch ein [Richter], denn es heißt: mit Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten, nur sind wegen der Eckensitzer [drei erforderlich]. –
6Können denn drei keine Eckensitzer sein!? – Es ist nicht gut möglich, daß sich unter ihnen nicht einer befinden sollte, der etwas gelernt hat. – Demnach sollten sie, wenn sie geirrt haben, nicht regreßpflichtig sein!? – So würden die Eckensitzer um so zahlreicher vertreten sein. –
7Welchen Unterschied gibt es zwischen der Erklärung Rabas und der des R. Aḥa, Sohnes des R. Iqa? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen bezüglich der Lehre Šemuéls, denn er sagte: Wenn zwei Recht gesprochen haben, so ist das Urteil gültig, nur heißt es ein anmaßendes Gericht. Raba hält nicht von der Lehre Šemuéls, R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, hält wohl von der Lehre Šemuéls.
8SCHADEN- UND HALBER SCHADENERSATZ &C. ‘Schaden’ und ‘Körperverletzung’ sind ja identisch!? – Da er vom halben Schadenersatz lehren will, so lehrt er auch vom ganzen Schadenersatz. –
9Aber auch der ‘halbe Schaden’ ist ja mit ‘Körperverletzung’ identisch!? Er lehrt dies
10vom Geldersatz und er lehrt dies von der Geldbuße. – Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, der halbe Schadenersatz sei eine Geldbußen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, der halbe Schadenersatz sei ein Geldersatz!? –
11Vielmehr, da er von der Zahlung des Doppelten und des Vier- oder Fünffachen lehren will,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.