Sanhedrin — Blatt 42a
1Beide sind sie der Ansicht R. Joḥanans, nur muß er nach der einen Ansicht die Form eines Bogens und nach der anderen die Form eines Siebes erreicht haben.
2R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Sollte man doch den Segen ‘der Gute und Gütige’ sprechen!? Dieser erwiderte: Spricht man denn bei der Abnahme desselben [den Segen] ‘Richter der Wahrheit’. – Sollte man sie beide sprechen!? – Da dies der gewöhnliche Lauf ist, so spricht man sie nicht.
3Ferner sagte R. Aḥa b. Ḥanina im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand den Segen über den Neumond zur richtigen Zeit spricht, so ist es ebenso, als hätte er das Gesicht der Göttlichkeit empfangen, denn hierbei heißt es: dieser Monat, und dort heißt es: dieser ist mein Gott, ich will ihn preisen. In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Wäre den Jisraéliten nichts mehr beschieden, als jeden Monat das Gesicht ihres Vaters im Himmel zu empfangen, so würde ihnen dies genügt haben. Abajje sagte: Daher spreche man [den Segen] stehend.
4Meremar und Mar Zuṭra wurden getragen, und sie sprachen den Segen. R. Aḥa sprach zu R. Aši: Im Westen sprechen sie: ‘Gepriesen sei, der die Neumonde erneut’. Dieser erwiderte: Diesen [Segen] sprechen bei uns auch die Frauen;
5vielmehr spreche man ihn nach einer Lehre R. Jehudas, denn R. Jehuda sagte: [man spreche:] ‘Gepriesen sei &c, der durch sein Wort die Himmel erschaffen hat, und durch den Hauch seines Mundes ihr ganzes Heer. Gesetz und Zeit gab er ihnen, daß sie ihre festgesetzte Ordnung nicht verändern. Froh sind sie und freudig, den Willen ihres Schöpfers zu vollziehen; sie handeln in Wahrheit und ihre Handlung ist Wahrheit. Und zum Monde spricht er, daß er sich erneue; eine Krone der Herrlichkeit für die, die vom Mutterleibe an getragen, die gleich ihm sich dereinst verjüngen und ihren Schöpfer verherrlichen werden, ob des Namens der Herrlichkeit seines Reiches. Gepriesen seist du, o Herr, der die Neumonde erneut.’
6Denn mit kluger Leitung wirst du [glücklich] Krieg führen. R. Aḥa b. Ḥanina erklärte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Nur der kann [glücklich] Krieg in der Tora führen, in dessen Besitz sich ganze Bündel von Mišnalehren befinden; R. Joseph las über sich: Reichliches Einkommen ist in der Kraft des Stieres .
7WENN EINER SAGT, IN DER ZWEITEN STUNDE &C. R. Šimi b. Aši sagte: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn sie sich in der Stunde [widersprechen], wenn aber einer sagt, vor Sonnenanbruch, und einer sagt, nach Sonnenanbruch, so ist ihr Zeugnis ungültig. –
8Selbstverständlich!? – Vielmehr, wenn einer sagt, vor Sonnenanbruch, und einer sagt, während des Sonnenanbruches. – Dies ist ja ebenfalls selbstverständlich!? – Man könnte glauben, der eine habe in der Helligkeit nur einen Abglanz gesehen, so lehrt er uns.
9DARAUF FÜHRTE MAN HEREIN &C. Nur diesen Tag und weiter nicht, es wird ja aber gelehrt: Sind seine Worte erheblich, so verließ er seinen Platz niemals; sind seine Worte unerheblich, so verließ er ihn den ganzen Tag nicht, damit nicht sein Aufstieg für ihn ein Abstieg werde!? Abajje erwiderte: Beziehe dies auf den Fall, wenn seine Worte unerheblich sind.
10BEFINDEN SIE IHN FÜR FREISPRECHUNG &C. Weshalb dürfen sie keinen Wein [trinken]? R. Aḥa b. Ḥanina erwiderte: Die Schrift sagt: und den Fürsten keinen Rauschtrank, die sich mit den Geheimnissen der Welt befassen, dürfen sich nicht berauschen.
11Wie ist es, wenn sie nicht einleuchten?
12R. Aḥa erwiderte: So wird er entlassen. Ebenso sagte auch R. Joḥanan, er werde dann entlassen. R. Papa sprach zu Abajje: Sollte man ihn doch gleich entlassen!? Dieser erwiderte: Folgendes erklärte R. Joḥanan: damit nicht die Gerichtssitzung beschlußunfähig aufgehoben werde.
13Manche lesen: R. Papa sprach zu Abajje: Wozu werden [Richter] hinzugenommen, sollte ihn doch das erste Gerichtskollegium entlassen!? Dieser erwiderte: R. Jose ist deiner Ansicht, denn es wird gelehrt: R. Jose sagt: Wie zum Gerichtskollegium von einundsiebzig Mitgliedern keine [Richter] hinzugenommen werden, ebenso werden auch zum Gerichtskollegium von dreiundzwanzig keine hinzugenommen.
14Die Rabbanan lehrten. Bei Geldsachen sage man, die Angelegenheit ist reif, bei Todesstrafsachen sage man nicht, die Angelegenheit ist reif. –
15Was heißt ‘die Angelegenheit ist reif’: wollte man sagen, die Angelegenheit ist schwierig, so müßte es ja entgegengesetzt lauten!? R. Hona b. Manoaḥ erwiderte im Namen des R. Aḥas, des Sohnes R. Iqas: Lies entgegengesetzt. R. Aši erklärte: Tatsächlich brauchst du nicht entgegengesetzt zu lesen, denn unter ‘reif ist zu verstehen, die Angelegenheit ist genügend erörtert.
16Man wandte ein: Der Obmann der Richter spricht: die Angelegenheit ist reif. Einleuchtend ist es nun, daß dies der Obmann spricht, wenn du erklärst, die Angelegenheit sei genügend erörtert, wieso aber spricht dies der Obmann, wenn du erklärst, die Angelegenheit sei-schwierig, er beschämt sich ja selber!? –
17Allerdings, anders ist es, wenn jemand sich selber beschämt, als wenn er von anderen beschämt wird.
18Manche lesen: Einleuchtend ist es, wenn du erklärst, die Angelegenheit sei schwierig, denn anders ist es, wenn jemand sich selber beschämt, als wenn er von anderen beschämt wird, wenn du aber erklärst, die Angelegenheit sei genügend erörtert, so lobt sich ja der Obmann selber, während es heißt: es lobe dich ein anderer und nicht dein eigener Mund!? –
19Anders ist es bei einer gerichtlichen Angelegenheit, denn dies obliegt ja dem Obmann, wie wir gelernt haben: Haben sie die Verhandlung beendet, so läßt man [die Prozeßführenden] eintreten und der Obmann der Richter spricht: Du N. hast gewonnen, und du N. hast verloren.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.