Sanhedrin — Blatt 48a
1man folgere von Gebrauchsgegenständen auf Gebrauchsgegenstände, ausgenommen ist das genickbrochene Kalb, das selbst heilig ist. –
2Weshalb folgert dies Abajje nicht von den Götzen? – Er kann dir erwidern: man folgere von Dingen, die häufig sind, auf Dinge, die häufig sind, ausgenommen ist der Götzendienst, der nicht häufig ist.
3Man wandte ein: Wenn man ein durch Auftreten verunreinigungsfähiges Kopftuch zur Buch[hülle] bestimmt, so ist es nicht mehr durch Auftreten verunreinigungsfähig, wohl aber durch Berührung [eines Toten]!? – Lies: wenn man es bestimmt und darin auch eingehüllt hat. –
4Wozu ist die Bestimmung und das Einhüllen erforderlich!? – Nach einer Lehre R. Ḥisdas, denn R. Ḥisda sagte: Hat man ein Sudarium zum Einwickeln von Tephillin bestimmt und sie darin auch eingewickelt, so darf man darin kein Geld einwickeln: hat man es aber nur dazu bestimmt und sie darin nicht eingewickelt, oder sie darin eingewickelt und nicht dazu bestimmt, so darf man darin Geld einwickeln,
5Nach Abajje aber, welcher sagt, die Bestimmung sei ausschlaggebend: wenn man es dazu bestimmt hat, auch wenn man sie darin nicht eingewickelt hat, wenn man sie aber darin eingewickelt hat, nur dann, wenn man es auch dazu bestimmt hat, sonst aber nicht. –
6Komm und höre: Hat man ein Grabmal für einen Lebenden errichtet, so ist es zur Nutznießung erlaubt, hat man nur eine Ziegelschicht für einen Toten hinzugefügt, so ist es zur Nutznießung verboten!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn man darin einen Toten gelegt hat. –
7Wieso hängt es demnach davon ab, ob man [eine Ziegelschicht] hinzugefügt hat, dies gilt ja auch von dem Falle, wenn man keine hinzugefügt hat!? – Auch in dem Falle, wenn man ihn fortgeschafft hat.
8Raphram b. Papa sagte im Namen R. Ḥisdas: Erkennt man [diese Schicht], so entferne man sie, und [die Nutznießung] ist erlaubt. –
9Komm und höre: Wenn jemand für seinen Vater ein Grab ausgehauen und ihn darauf in einem anderen Grabe begraben hat, so darf da [der Sohn] niemals begraben werden!? – Dies wegen der Ehrung seines Vaters.
10Dies leuchtet auch ein, denn im Schlußsatze wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagt: Auch wenn jemand nur Steine [zu einem Grabe] für seinen Vater behauen und ihn darauf auf einer anderen Stelle begraben hat, dürfen sie nie für sein eigenes Grab verwendet werden.
11Einleuchtend ist dies nun, wenn du erklärst, wegen der Ehrung seines Vaters, aber gibt es denn jemand, wenn du erklärst, wegen der Bestimmung, nach dem dies beim Spinnen zum Weben gilt!? –
12Komm und höre: Ein unbenutztes Grab ist zur Nutznießung erlaubt; hat man darin eine Fehlgeburt hineingeworfen, so ist es zur Nutznießung verboten. Nur wenn man hineingeworfen hat, sonst aber nicht!? –
13Dasselbe gilt auch, wenn man nicht hineingeworfen hat, nur schließt dies die Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél aus; dieser sagt nämlich, Fehlgeburten nehmen das Grab nicht in Besitz, so lehrt er uns. –
14Komm und höre: Der Überschuß [des Begräbnisgeldes] für Tote ist für [andere] Tote zu verwenden, der Überschuß [des Begräbnisgeldes] für einen Toten gehört seinen Erben!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn es bei seinen Lebzeiten eingefordert wurde. –
15Er lehrt ja aber anders!? Wir haben nämlich gelernt: Der Überschuß [des Begräbnisgeldes] für Tote ist für andere Tote zu verwenden; der Überschuß [des Begräbnisgeldes] für einen Toten gehört den Erben. Hierzu wird gelehrt: Wurde es für Tote ohne Bezeichnung eingefordert, so heißt dies Überschuß [des Begräbnisgeldes] für Tote, das für andere Tote zu verwenden ist; wurde es für einen bestimmten Toten eingefordert, so heißt dies Überschuß [des Begräbnisgeldes] für einen Toten, der den Erben gehört!? –
16Wie willst du nach deiner Ansicht den Schlußsatz erklären: R. Meír sagt, er bleibe unberührt liegen, bis Elijahu kommt; R. Nathan sagt, man verwende ihn zu einem Denkmal auf seinem Grabe oder zur Sprengung vor seiner Bahre!?
17Vielmehr erklärt dies Abajje nach seiner Ansicht und Raba erklärt dies nach seiner Ansicht. Abajje erklärt es nach seiner Ansicht: alle sind der Ansicht, die Bestimmung sei ausschlaggebend, nur ist der erste Autor der Ansicht, sie erstrecke sich nur auf das, was dafür erforderlich ist, nicht aber auf das, was dafür nicht erforderlich ist;
18R, Meír ist es zweifelhaft, ob sie sich darauf erstrecke oder nicht, daher muß man es unberührt liegen lassen, bis Elijahu kommt; und nach R. Nathan erstreckt sie sich entschieden auch darauf, daher muß dafür ein Denkmal auf seinem Grabe errichtet werden.
19Raba erklärt dies nach seiner Ansicht: alle sind der Ansicht, die Bestimmung sei nicht ausschlaggebend; der erste Autor ist der Ansicht, er verzeihe den Erben seine Geringschätzung;
20R. Meír ist es zweifelhaft, ob er verzeiht oder nicht, daher bleibe er unberührt liegen &.; und nach R. Nathan verzeiht er entschieden nicht, daher ist er für ein Denkmal auf seinem Grabe oder zur Sprengung vor seiner Bahre zu verwenden. –
21Komm und höre: Wenn sein Vater und seine Mutter auf ihn Gewänder werfen, so ist es jedem anderen geboten, sie zu retten!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.