Sanhedrin — Blatt 48b
1Da geschah es nur aus Schmerz. – Wieso wird demnach hierzu gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Dies nur, wenn sie die Bahre nicht berührt haben, haben sie aber die Bahre berührt, so sind sie verboten!? –
2U͑la bezieht dies auf den Fall, wenn die Bahre mit ihm bestattet wird, weil man sie mit den Totengewändern verwechseln könnte. –
3Komm und höre: In einen Beutel, den man zum Hineinlegen von Tephillin gefertigt hat, darf man kein Geld hineinlegen, in einen, in den man [nur gelegentlich] Tephillin hineingelegt hat, darf man Geld hineinlegen!? – Lies: wenn man ihn zum Hineinlegen von Tephillin gefertigt und sie auch hineingelegt hat, so darf man darin kein Geld hineinlegen, wie R. Ḥisda es lehrte. –
4Komm und höre: Wenn jemand einen Handwerker beauftragt, für ihn ein Futteral für ein [heiliges] Buch oder einen Behälter für Tephillin zu fertigen, so dürfen sie, solange sie für heilige Dinge nicht verwandt worden sind, für profane Dinge verwendet werden; sobald sie aber für heilige Dinge verwandt worden sind, dürfen sie nicht mehr für profane Dinge verwendet werden!? –
5[Hierüber streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Hat man [die Tephillin] mit Gold oder mit Haut von einem unreinen Tiere überzogen, so sind sie untauglich, wenn mit Haut von einem reinen Tiere, so sind sie tauglich, selbst wenn sie nicht zu diesem Zwecke gegerbt wurde; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, auch wenn mit Haut von einem reinen Tiere, seien sie untauglich, es sei denn, daß sie zu diesem; Zwecke gegerbt wurde.
6Rabina sprach zu Raba: Gibt es denn Ortschaften, wo man, erst wenn der Tote schon liegt, das Gewand für ihn webt!? Dieser erwiderte ihm: Freilich, so zum Beispiel (die Toten) in Harpanja.
7Meremar trug vor, die Halakha sei wie Abajje; die Rabbanan aber sagen, die Halakha ist wie Raba. Die Halakha ist wie Raba.
8Die Rabbanan lehrten: Das Vermögen der durch die Regierung Hingerichteten gehört der Regierung, das Vermögen der durch das Gericht Hingerichteten gehört den Erben; R. Jehuda sagt, auch das der durch die Regierung Hingerichteten gehöre den Erben. Sie sprachen zu R. Jehuda: Es heißt ja: er befindet sich im Weinberge Naboths, wohin er hinabgezogen ist, um ihn zu erben!?
9Er erwiderte: Er war der Sohn seines Bruders, und somit ihn zu beerben berechtigt. – Jener hatte ja aber viele Söhne!? Er erwiderte: Er ließ ihn samt seinen Söhnen hinrichten, denn es heißt: das Blut Naboths und seiner Kinder habe ich gesehen. – – Und die Rabbanan!? – Darunter sind die Kinder zu verstehen, die er zeugen könnte. –
10Erklärlich ist der Schriftvers: Naboth hat Gott und dem König geflucht, nach demjenigen, welcher sagt, ihr Vermögen gehöre der Regierung, wozu aber braucht dies vom Könige [bekundet zu werden] nach demjenigen, welcher sagt, ihr Vermögen gehöre den Erben!? –
11Wozu braucht dies, auch nach deiner Ansicht, von Gott [bekundet zu werden]!? Vielmehr, mußt du erklären, um den Zornüber ihn zu steigern, ebenso auch [vom Könige], um den Zorn über ihn zu steigern. –
12Erklärlich ist der Schriftvers: da floh Joab zum Zelte des Herrn und erfaßte die Hörner des Altars, und der darauf folgende: ich gehe nicht hinaus, hier will ich sterben, nach demjenigen, welcher sagt, ihr Vermögen gehöre dem Könige, was lag ihm aber daran nach demjenigen, welcher sagt, ihr Vermögen gehöre den Erben!? – Wegen des augenblicklichen Lebens.
13Und Benajahu brachte dem Könige Bescheid und sprach: So hat Joab geredet und so hat er mir geantwortet. Er sprach nämlich zu ihm: Geh, sage [dem Könige]: doppelt darfst du ihn nicht bestrafen; läßt du ihn töten, so nimm die Verwünschungen zurück, die dein Vater über ihn gesprochen hat, oder unterlasse dies und lasse ihn unter den Verwünschungen deines Vaters verbleiben. Da sprach der König zu ihm: Tu, wie er geredet hat, stoße ihn nieder und begrabe ihn.
14R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Alle Verwünschungen, die David über Joáb gesprochen hatte, gingen an den Kindern Davids in Erfüllung. Und mögen in der Familie Joábs kein Ende nehmen solche, die an Fluß und Aussatz leiden, Leute, die sich auf Krücken stützen, die durch das Schwert fallen oder denen es an Brot fehlt.
15Flußbehafteter war Reḥabea͑m, denn es heißt: der König Reḥabea͑m sprang rasch auf seinen Sattel und floh nach Jerušalem, und es heißt: und jeder Sattel, auf dem der Flußbehaftete reitet, wird unrein.
16Aussätziger war U͑zijahu, denn es heißt: als er aber mächtig geworden war, überhob sich sein Sinn bis zum verderblichen Tun, und er verging sich wider den Herrn, seinen Gott, indem er in den Tempel des Herrn hineinging, um auf dem Räucheralar zu räuchern. Und darauf folgt: und der Aussatz brach auf seiner Stirn hervor.
17Auf Krücken gestützt [ging] Asa, denn es heißt: doch erkrankte er in seinem Alter an seinen Füßen. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Er wurde vom Podagra befallen. Mar Zuṭra, Sohn des R. Naḥman, fragte R. Naḥman: Wie ist dies? Dieser erwiderte: Wie eine Nadel in das lebende Fleisch. – Woher wußte er es? – Wenn du willst, sage ich: er litt daran; wenn du willst, sage ich: er hatte es von seinem Lehrer gehört; und wenn du aber willst, sage ich: das Geheimnis des Herrn kennen die, die ihn fürchten, und seine Ordnung tut er ihnen kund. –
18Durch das Schwert fiel Jošijahu, denn es heißt: aber die Schützen schossen auf den König Jošijahu, und hierzu sagte R. Jehuda im Namen Rabhs, sie durchlöcherten seinen ganzen Körper wie ein Sieb.
19Dem es an Brot fehlte, war Jekhonja, denn es heißt und sein Essen wurde ihm beständig gewährt. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Das ist es, was die Leute sagen:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.