Sanhedrin — Blatt 4b

1so ist zu erwidern: die überlieferte Lesart ist maßgebend!? –

2Vielmehr alle sind der Ansicht, die [überlieferte] Lesart sei maßgebend, und der Streit zwischen Rabbi und den Rabbanan besteht in folgendem: Rabbi ist der Ansicht: verurteilen, andere und die Rabbanan sind der Ansicht: verurteilen, dieselben.

3[In der Lehre von] R. Jehuda b. Roe͑ç streiten die Rabbanan überhaupt nicht gegen ihn.

4Bezüglich der Schule Hillels wird gelehrt: Er sühne, er sühne, er sühne, [dreimal,] wegen der Schlußfolgerung.

5Es ist ein Schluß zu folgern: weiter unten wird vom Blute gesprochen und ebenso wird hier oben vom Blute gesprochen, wie man nun Sühne erlangt hat, wenn man das Blut der unten genannten [Opfer] einmal gesprengt hat, ebenso hat man Sühne erlangt, wenn man das Blut der hiergenannten [Opfer] einmal gesprengt hat.

6Oder aber wie folgt: bei den außerhalb hergerichteten [Opfern] wird vom Blute gesprochen und bei den innerhalb hergerichteten [Opfern] wird vom Blute gesprochen, wie es nun bei den inneren ungültig ist, wenn man eine von den Sprengungen fehlen läßt, ebenso ist es auch bei den äußeren ungültig, wenn man eine von den Sprengungen fehlen läßt.

7Man beachte aber wie sie zu vergleichen sind: man folgere hinsichtlich der äußeren [Sprengungen] von den äußeren, nicht aber folgere man hinsichtlich der äußeren von den inneren.

8Oder aber wie folgt: man vergleiche Sündopfer und vier Winkel mit Sündopfer und vier Winkeln, nicht aber mit dem, was nicht an die vier Winkel [gesprengt wird].

9Es heißt daher [dreimal] er sühne, er sühne, er sühne, wegen der Schlußfolgerung: er sühne, auch wenn er nur dreimal gesprengt hat, er sühne, auch wenn er nur zweimal gesprengt hat, er sühne, auch wenn er nur einmal gesprengt hat.

10R. Šimo͑n und die Rabbanan streiten über folgendes: R. Šimo͑n ist der Ansicht, wegen der Bedachung sei kein Schriftvers nötig, und die Rabbanan sind der Ansicht, wegen der Bedachung sei wohl ein Schriftvers nötig.

11R. A͑qiba und die Rabbanan streiten über folgendes: R. A͑qiba ist der Ansicht, unter Seelen seien zwei zu verstehen, und die Rabbanan sind der Ansicht, hier werde von den Seelen allgemein gesprochen. –

12Sind denn alle der Ansicht, die [überlieferte] Lesart sei maßgebend, es wird ja gelehrt: Ṭoṭepheth , totepheth, totaphoth, das sind also vier – so R. Jišma͑él.

13R. A͑qiba sagt, dies sei nicht nötig, den ṭaṭ heißt in Katphe zwei und pat heißt in Afrika zwei!? –

14Vielmehr, tatsächlich besteht hierüber ein Streit, jedoch nur da, wo die Lesart von der überlieferten Schreibweise abweicht, während sie bei ḥalab und ḥeleb einander gleichen; daher ist hierbei die Lesart maßgebend. –

15Aber bei sehen und gesehen werden sie ja ebenfalls einander gleich, dennoch besteht hierüber ein Streit, denn es wird gelehrt: Joḥanan b. Dahabaj sagte im Namen des R. Jehuda b. Tema: Wer auf einem Auge blind ist, ist vom Erscheinen frei, denn es heißt ‘sehen’ und ‘gesehen werden’, wie das Sehen so das Erscheinen: wie sehen mit beiden Augen, so erscheinen mit beiden Augen!? –

16Vielmehr, erklärte R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, die Schrift sagt: du sollst nicht kochen ein Zicklein &c., die Tora hat es nur nach Art des Kochens verboten.

17Die Rabbanan lehrten: Geldangelegenheiten werden vor drei [Richtern verhandelt];

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.