Sanhedrin — Blatt 53b

1Wegen eines Gebotes verboten: die nach den Schriftkundigen zweitgradig Inzestuösen, und er nennt dies deshalb wegen eines Gebotes verboten, weil es ein Gebot ist, auf die Worte der Weisen zu hören.

2Wegen der Standesheiligkeit verboten: eine Witwe für den Hochpriester oder eine Geschiedene oder eine Ḥaluça für einen gemeinen Priester, und er nennt dies deshalb wegen der Standesheiligkeit verboten, weil es heißt: heilig sollen sie ihrem Gott sein.

3Hierzu wird gelehrt: R. Jehuda erklärt es entgegengesetzt.

4Er erklärt es also nur entgegengesetzt, wohl aber bedarf eine solche der Ḥaliça. Wieso kannst du nun sagen, R. Jehuda sei der Ansicht R. A͑qibas, nach R. A͑qiba gleicht ja die auf ein Verbot stoßende [Verheiratung] der auf die Ausrottungsstrafe stoßenden, und diejenigen, auf deren [Verheiratung] die Ausrottungsstrafe gesetzt ist, sind ja nicht der Ḥaliça und der Schwagerehe unterworfen!? --

5Er erklärte es nur nach der Ansicht des ersten Autors, während er selber nicht dieser Ansicht ist.

6Als R. Jiçḥaq kam, lehrte er es übereinstimmend mit unserer Mišna: R. Jehuda sagt, er sei nur wegen [Beschlafens] einer Mutter schuldig. —

7Weshalb? Abajje erwiderte: Die Schrift sagt: sie ist deine Mutter, du kannst ihn nur wegen [Beschlafens] einer Mutter strafbar machen, nicht aber kannst du ihn strafbar machen wegen [Beschlafens] der Frau eines Vaters. —

8Es heißt ja aber auch: die Scham der Frau deines Vaters sollst du nicht entblößen, es ist deines Vaters Scham, demnach kannst du ihn nur wegen [Beschlafens] der Frau eines Vaters strafbar machen, nicht aber kannst du ihn strafbar machen wegen [Beschlafens] einer Mutter;

9somit ist die Strafe wegen [Beschlafens einer] Mutter, die die Frau seines Vaters ist, an einer Stelle in einer Beziehung und an der anderen Stelle in anderer Beziehung ausgeschlossen. Wenn man nun wegen einer Mutter, die nicht die Frau seines Vaters ist, strafbar ist, und wenn man wegen einer Frau seines Vaters, die nicht seine Mutter ist, strafbar ist, wie sollte man wegen einer Mutter, die die Frau seines Vaters ist, nicht strafbar sein!?

10Ferner ist auch gegen die Rabbanan einzuwenden: es heißt ja: sie ist deine Mutter!? Du mußt also erklären, jener [Schriftvers] sei für die Lehre R. Šišas, des Sohnes R. Idis, nötig, ebenso ist er auch nach R. Jehuda für die Lehre R. Šišas, des Sohnes R. Idis, nötig!?

11Vielmehr, erklärte R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, die Schrift sagt: ihre Scham, du kannst ihn nur wegen eines Inzestes strafbar machen, nicht aber kannst du ihn wegen zweier Inzeste strafbar machen. —

12Es heißt ja aber auch: die Scham deiner Schwiegertochter sollst du nicht entblößen; sie ist die Frau deines Sohnes, du sollst ihre Scham nicht entblößen; demnach wäre hierbei zu erklären, du kannst ihn nur wegen eines Inzestes strafbar machen, nicht aber kannst du ihn wegen zweier Inzeste strafbar machen,

13während wir gelernt haben, wer seine Schwiegertochter beschläft, sei wegen [Beschlafens] einer Schwiegertochter und wegen [Beschlafens] einer Ehefrau strafbar, einerlei ob bei Lebzeiten seines Sohnes oder nach dessen Tod, ohne daß R. Jehuda dagegen streitet!?

14Du mußt also erklären, da werde, obgleich er ein zweifaches Verbot begeht, von einem Inzeste gesprochen, da es sich um dieselbe Person handelt, ebenso wird auch hierbei, obgleich er ein zweifaches Verbot begeht, von einem Inzeste gesprochen, da es sich um dieselbe Person handelt!?

15Vielmehr, erklärte Raba, R. Jehuda erklärt: die Scham deines Vaters, das ist die Frau deines Vaters; er folgert dies [aus einem Schlüsse] durch Wortanalogie,

16und darunter ist sowohl die Frau seines Vaters, die seine Mutter ist, als auch die Frau seines Vaters, die nicht seine Mutter ist, zu verstehen. Woher dies von einer Mutter, die nicht die Frau seines Vaters ist? Es heißt: die Scham deiner Mutter sollst du nicht entblößen, sie ist deine Mutter, wegen [Beschlafens] einer Mutter kannst du ihn strafbar machen, nicht aber wegen [Beschlafens] der Frau seines Vaters.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.