Sanhedrin — Blatt 54a
1Übereinstimmend mit Raba wird gelehrt: Wenn ein Mann, ausgenommen ein Minderjähriger,
2beschlafen wird die Frau seines Vaters, einerlei ob die Frau seines Vaters, die seine Mutter ist, oder die Frau seines Vaters, die nicht seine Mutter ist. Woher dies von einer Mutter, die nicht die Frau seines Vaters ist? Es heißt: die Scham seines Vaters hat er entblößt; dies ist entbehrlich und dient dazu, um diesen Fall mit anderen zu vergleichen und daraus [einen Schluß] durch Wortanalogie zu bilden;
3sie sollen getötet werden, durch Steinigung. Du sagst, durch Steinigung, vielleicht ist dem nicht so, sondern durch irgend eine aller anderen in der Tora genannten Todesarten? Hierbei heißt es: Blutschuld lastet auf ihnen, und bei Totenbeschwörer und Wahrsager heißt es ebenfalls: Blutschuld lastet auf ihnen; wie diese durch Steinigung [hingerichtet werden], ebenso auch jene durch Steinigung.
4Wir wissen also die Strafe, wo finden wir das Verbot? Es heißt: die Scham deines Vaters sollst du nicht entblößen; die Scham deines Vaters, das ist die Frau deines Vaters.
5Du sagst, die Frau deines Vaters, vielleicht ist dem nicht so, sondern wörtlich: die Scham deines Vaters? Hier heißt es: die Scham deines Vaters sollst du nicht entblößen, und dort heißt es: die Scham seines Vaters hat er entblößt, wie die Schrift dort von einer natürlichen Begattung spricht, ebenso spricht sie auch hier von einer natürlichen Begattung.
6Darunter ist also sowohl die Frau seines Vaters, die seine Mutter ist, als auch die Frau seines Vaters, die nicht seine Mutter ist, zu verstehen, woher dies von einer Mutter, die nicht die Frau des Vaters ist? Es heißt: die Scham deiner Mutter sollst du nicht entblößen.
7Ich weiß nun, daß hinsichtlich des Verbotes die Schrift die Mutter, die nicht die Frau des Vaters ist, der Mutter, die die Frau des Vaters ist, gleichgestellt hat, woher dies hinsichtlich der Strafe?
8Hier heißt es: die Scham deines Vaters sollst du nicht entblößen, und dort heißt es: die Scham seines Vaters hat er entblößt, wie die Schrift hinsichtlich des Verbotes eine Mutter, die nicht die Frau des Vaters ist, einer Mutter, die die Frau des Vaters ist, gleichgestellt hat, ebenso hat die Schrift hinsichtlich der Strafe eine Mutter, die nicht die Frau des Vaters ist, einer Mutter, die die Frau des Vaters ist, gleichgestellt.
9Sie ist deine Mutter, wegen [Beschlafens] einer Mutter kannst du ihn strafbar machen, nicht aber kannst du ihn strafbar machen wegen [Beschlafens] der Frau seines Vaters. —
10Und die Rabbanan!? — Die Scham deines Vaters, wörtlich. —
11Dies ist ja enthalten [im Verbote] mit einem Manne &c.!? — Damit man dieserhalb zweifach schuldig sei.
12Dies nach R. Jehuda, denn R. Jehuda sagte: Wenn ein Nichtjude seinen Vater beschläft, so ist er zweimal schuldig, und wenn er den Bruder seines Vaters beschläft, so ist er zweimal schuldig.
13Hierzu sagte Raba: Es ist einleuchtend, daß R. Jehuda von einem Jisraéliten spricht, versehentlich, hinsichtlich des Opfers, und nur beschönigend spricht er von einem Nichtjuden; denn sollte er dann, wenn man nämlich sagen wollte, er spreche von einem wirklichen Nichtjuden, und zwar von der Todesstrafe, zweimal getötet werden!?
14Ebenso wird auch gelehrt: Wer seinen Vater beschläft, ist zweimal schuldig, wer den Bruder seines Vaters beschläft, ist zweimal schuldig.
15Manche sagen, dies vertrete nicht die Ansicht R. Jehudas,
16und manche sagen, dies könne auch die Ansicht R. Jehudas vertreten, denn man folgere es durch [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Bruder seines Vaters: wenn man wegen [Beschlafens] des Bruders des Vaters, dessen Verwandtschaft vom Vater herrührt, zweimal schuldig ist, um wieviel mehr wegen [Beschlafens] des Vaters selbst.
17Sie führen demnach denselben Streit wie Abajje und Raba; einer ist nämlich der Ansicht, man folgere eine Bestrafung durch einen Schluß, und einer ist der Ansicht, man folgere nicht eine Bestrafung durch einen Schluß. —
18Woher entnehmen die Rabbanan das Verbot hinsichtlich der Frau seines Vaters? — Aus: die Scham der Frau deines Vaters sollst du nicht entblößen. —
19Und R. Jehuda!? — Dies verwendet er für das Verbot hinsichtlich der Frau seines Vaters nach dessen Tode. —
20Und die Rabbanan!? — Dies ist aus dem Schlüsse des Verses zu entnehmen: es ist die Scham deines Vaters. —
21Und R. Jehuda!? — Dies verwendet er für [die Folgerung:] du kannst ihn nur wegen [Beschlafens] einer Frau seines Vaters strafbar machen, nicht aber wegen [Beschlafens] einer Ehefrau. —
22Wir haben ja aber gelernt, wer die Frau seines Vaters beschläft, sei wegen [Beschlafens] einer Frau seines Vaters und wegen [Beschlafens] einer Ehefrau schuldig, sowohl bei Lebzeiten seines Vaters als auch nach dessen Tod, und R. Jehuda streitet dagegen nicht!?
23Abajje erwiderte: Er streitet in der Barajtha. —
24Woher entnehmen die Rabbanan die Bestrafung wegen [Beschlafens] einer Frau seines Vaters nach dessen Tod; allerdings folgert es R. Jehuda durch die Wortanalogie, woher aber entnehmen es die Rabbanan!? —
25Sie können dir erwidern: aus [dem Verse] die Scham seines Vaters hat er entblößt, den R. Jehuda für die Wortanalogie verwendet, entnehme man die Strafe wegen [Beschlafens] einer Frau des Vaters nach dessen Tod. —
26Woher entnehmen die Rabbanan die Strafe wegen [Beschlafens] einer Mutter, die nicht die Frau seines Vaters ist? R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Die Schrift sagt: sie ist deine Mutter, die Schrift hat also eine Mutter, die nicht die Frau seines Vaters ist, einer Mutter, die die Frau seines Vaters ist, gleichgestellt.
27WER SEINE SCHWIEGERTOCHTER BESCHLÄFT &C. Sollte er auch wegen [Beschlafens] einer Frau seines Sohnes schuldig sein!? Abajje erwiderte: Die Schrift beginnt mit Schwiegertochter und schließt mit Frau seines Sohnes, um dir zu sagen, daß Schwiegertochter und Frau seines Sohnes identisch sind.
28WER EINEN MANN ODER EIN TIER BESCHLÄFT, ODER WENN EIN WEIB SICH VON EINEM TIERE BESCHLAFEN LÄSST.» WAS HAT DAS TIER VERSCHULDET, WENN DER MENSCH EINE SÜNDE BEGANGEN HAT? ALLEIN, DA EIN MENSCH DURCH DIESES GESTRAUCHELT IST, DAHER BESTIMMTE DIE SCHRIFT, DASS ES GESTEINIGT WERDE. EINE ANDERE ERKLÄRUNG! DAMIT MAN, WENN DAS TIER ÜBER DIE STRASSE GEHT, NICHT SAGE: DAS IST ES, DESSENTWEGEN JENER GESTEINIGT WURDE.
29GEMARA. Woher dies vom [Beschlafen] eines Mannes? — Die Rabbanan lehrten: Wenn einer, ausgenommen ein Minderjähriger; einen Mann beschläft, sowohl einen Erwachsenen als auch einen Minderjährigen; wie man ein Weib beschläft, die Schrift sagt dir, daß es beim Weibe zweierlei Beschlafungen gebe.
30R. Jišma͑él sagte: Dies sollte lehren, lernt aber:
31sie sollen getötet werden, durch Steinigung. Du sagst, durch Steinigung, vielleicht ist dem nicht so, sondern durch irgend eine aller anderen in der Tora genannten Todesarten? Hierbei heißt es: Blutschuld lastet auf ihnen, und bei Totenbeschwörer und Wahrsager heißt es ebenfalls: Blutschuld lastet auf ihnen, wie diese durch Steinigung [hingerichtet werden], ebenso auch jene durch Steinigung.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.