Sanhedrin — Blatt 54b

1Wir wissen also die Strafe, wo finden wir das Verbot? Es heißt: du sollst nicht einen Mann beschlafen, wie man ein Weib beschläft, dies ist eine Greueltat.

2Wir wissen also das Verbot des Beschlafens, wo finden wir das Verbot des Beschlafen werdens? Es heißt: es soll keine Schandbuben unter den Jisraéliten geben, ferner heißt es: auch waren Schandbuben im Lande, sie ahmten all die Greuel der Völker nach, die vertrieben hatte &c. — so R. Jišma͑él.

3R. A͑qiba sagte: Dies ist nicht nötig; es heißt: einen Mann sollst du nicht beschlafen, wie man ein Weib beschläft, lies [auch:] sollst dich nicht beschlafen lassen. —

4Woher dies vom [Beschlafen] eines Tieres? — Es wird gelehrt: Ein Mann, ausgenommen ein Minderjähriger; der sich zu einem Tiere legt, ob ein ausgewachsenes oder ein kleines;

5soll getötet werden, durch Steinigung. Du sagst, durch Steinigung, vielleicht ist dem nicht so, sondern durch irgend eine aller anderen in der Tora genannten Todesarten? Hierbei heißt es: sollt ihr töten, und dort heißt es: denn du sollst ihn töten, wie dort durch Steinigung, ebenso auch hier durch Steinigung.

6Wir wissen also die Strafe wegen des Beschlafens, wo finden wir die Strafe wegen des Beschlafenwerdens? Es heißt: jeder, der ein Tier beschläft, soll getötet werden, und da dies nicht auf das Beschlafen zu beziehen ist, so beziehe man es auf das Beschlafenwerden.

7Wir wissen also die Strafe sowohl wegen des Beschlafens als auch wegen des Beschlafenwerdens, woher das Verbot? Es heißt: du sollst dich zu keinem Tiere legen und dich dadurch verunreinigen.

8Wir wissen also das Verbot des Beschlafens, wo finden wir das Verbot des Beschlafenwerdens? Es heißt: es soll keine Schandbuben unter den Jisraéliten geben, ferner heißt es: auch waren Schandbuben im Lande &c. — so R. Jišma͑él.

9R. A͑qiba sagte: Dies ist nicht nötig; es heißt: du sollst dich nicht legen, um beschlafen zu werden.

10Wer einen Mann beschläft, und sich von einem Manne beschlafen läßt, ist, wie

11R. Abahu sagte, nach R. Jišma͑él zweimal schuldig; einmal wegen: du sollst nicht beschlafen, und einmal wegen: es soll keine Schandbuben geben, und nach R. A͑qiba nur einmal, denn Beschlafen und Beschlafenwerden ist ein Verbot.

12Wer ein Tier beschläft und sich von einem Tiere beschlafen läßt, ist, wie R. Abahu sagte, nach R. Jišma͑él zweimal schuldig, einmal wegen: du sollst dich nicht legen, und einmal wegen: es soll keine Schandbuben geben, und nach R. A͑qiba nur einmal, denn Beschlafen und Beschlafenwerden ist ein Verbot.

13Abajje sagte: Auch nach der Ansicht R. Jišma͑éls ist er nur einmal schuldig, denn das Verbot: es soll keine Schandbuben geben, bezieht sich nur auf Menschen. —

14Woher entnimmt nun R. Jišma͑él das Verbot des Beschlafenwerdens? — Aus: jeder, der ein Tier beschläft, soll getötet werden, und da dies nicht auf das Beschlafen zu beziehen ist, so beziehe man es auf das Beschlafenwerden,

15und da der Allbarmherzige beim Beschlafenwerden den Ausdruck beschlafen gebraucht, [so folgere man:] wie es beim Beschlafen eine Strafe und ein Verbot gibt, ebenso gibt es beim Beschlafenwerden eine Strafe und ein Verbot.

16Wer sich von einem Manne und einem Tiere beschlafen läßt, ist, wie R. Abahu sagte, nach R. A͑qiba zweimal schuldig, einmal wegen: du sollst nicht beschlafen, und einmal wegen: du sollst dich nicht legen, und nach R. Jišma͑él nur einmal, weil beides aus [dem Verbote] es soll keine Schandbuben geben, gefolgert wird.

17Abajje sagte: Auch nach R. Jišma͑él ist er zweimal schuldig, denn es heißt: jeder, der ein Tier beschläft, soll getötet werden, und da dies nicht auf das Beschlafen zu beziehen ist, so beziehe man es auf das Beschlafenwerden, und da der Allbarmherzige beim Beschlafenwerden den Ausdruck beschlafen gebraucht, [so folgere man:] wie es beim Beschlafen eine Strafe und ein Verbot gibt, ebenso gibt es auch beim Beschlafenwerden eine Strafe und ein Verbot.

18Wer aber einen Mann beschläft, sich von einem Manne beschlafen läßt, ein Tier beschläft und sich von einem Tiere beschlafen läßt, ist sowohl nach R. Abahu als auch nach Abajje nach R. Jišma͑él dreimal und nach R. A͑qiba zweimal schuldig.

19Die Rabbanan lehrten: Beim beschlafenen Manne haben sie ein Kind einem Erwachsenen nicht gleichgestellt, beim beschlafenen Tiere haben sie das kleine dem ausgewachsenen gleichgestellt. —

20Was heißt: sie haben ein Kind einem Erwachsenen nicht gleichgestellt? Rabh erklärte: Sie haben das Beschlafen [eines Kindes] unter neun Jahren nicht dem Beschlafen [eines Kindes] über neun Jahren gleichgestellt. Šemuél erklärte: Sie haben das Beschlafen [eines Kindes] unter drei Jahren nicht dem Beschlafen [eines Kindes] über drei Jahren gleichgestellt. —

21Worin besteht ihr Streit? — Rabh ist der Ansicht, wer als Beschlafender gelten kann, gilt auch als Beschlafener, und wer nicht als Beschlafender gelten kann, gilt auch nicht als Beschlafener,

22und Šemuél ist der Ansicht, man berücksichtige die Worte: wie man ein Weib beschläft.

23Übereinstimmend mit Rabh wird gelehrt: Wer einen Mann von neun Jahren und einem Tage beschläft,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.