Sanhedrin — Blatt 55a
1wer ein Tier beschläft, ob auf natürliche oder widernatürliche Weise, und ein Weib, das sich von einem Tiere beschlafen läßt, ob auf natürliche oder widernatürliche Weise, ist strafbar.
2R. Naḥman b. R. Ḥisda trug vor: Bei einem Weibe gibt es zwei Arten von Beschlafungen, bei einem Tiere nur eine Art.
3R. Papa wandte ein: Im Gegenteil, bei einem Weibe ist dies ja die gewöhnliche Art, somit sollte sie nur wegen der natürlichen Beschlafung strafbar sein, nicht aber wegen etwas anderem, bei einem Tiere aber ist dies ungewöhnlich, somit sollte man wegen jedes Aktes strafbar sein!?
4Es gibt eine Lehre gegen beider Ansichten: Wer einen Mann von neun Jahren und einem Tage beschläft, wer ein Tier beschläft, ob auf natürliche oder widernatürliche Weise, und ein Weib, das sich von einem Tiere beschlafen läßt, ob auf natürliche oder widernatürliche Weise, ist strafbar.
5Rabina fragte Raba: Wie ist es, wenn jemand beim Beschlafen eines Mannes das Glied nur anschmiegt? —
6‘Wenn jemand nur anschmiegt’, es heißt ja: wie man ein Weib beschläft !? — Vielmehr, wie ist es, wenn man beim Beschlafen eines Tieres das Glied nur anschmiegt!?
7Dieser erwiderte: Da die Anschmiegung, von der beim Beschlafen einer Schwester des Vaters oder einer Schwester der Mutter gesprochen wird, bei diesen überflüssig ist, denn bezüglich dieser wird es ja von der Anschmiegung bei einer Menstruierenden gefolgert, so beziehe man dies auf die Anschmiegung bei einem Tiere. —
8Merke, auf das [Beschlafen eines] Tieres ist ja die Todesstrafe durch das Gericht gesetzt, weshalb befindet sich nun der Fall von der Anschmiegung bei einem solchen unter den mit der Ausrottungsstrafe belegten Verbrechen, dies sollte sich ja unter den mit der Todesstrafe durch das Gericht belegten Verbrechen befinden, sodann würde man von mit der Todesstrafe durch das Gericht belegten Verbrechen auf mit der Todesstrafe durch das Gericht belegte Verbrechen gefolgert haben!? —
9Da dieser ganze Schriftvers nur zur Schriftforschung dient, so befindet sich in diesem auch dies, da es durch Schriftforschung eruiert wird.
10R. Aḥadboj b. Ami fragte R. Šešeth: Wie ist es, wenn jemand mit sich selbst eine Anschmiegung macht? Dieser erwiderte: Quälgeist!
11R. Aši sprach: Was ist dies denn für eine Frage: bei Erektion ist dies ja nicht möglich, also nur dann, wenn das Glied tot ist, somit ist er nach demjenigen, welcher sagt, wer eine verbotene Begattung mit totem Gliede vollzieht, sei frei, auch hierbei frei, und nach demjenigen, welcher sagt, er sei schuldig, hierbei zweimal schuldig: wegen Beschlafens und wegen Beschlafenwerdens.
12Man fragte R. Šešeth: Wie ist es, wenn ein Nichtjude ein Tier beschlafen hat: ist hierbei durchaus das Straucheln und die Schande in Betracht zu ziehen, während in diesem Falle nur das Straucheln und nicht die Schande zu berücksichtigen ist, oder ist auch das Straucheln ohne die Schande zu berücksichtigen?
13R. Šešeth erwiderte: Ihr habt es gelernt: Wenn die Tora von den Bäumen, die weder essen noch trinken noch riechen, gesagt hat, daß man sie zerstöre, verbrenne und vernichte, weil ein Mensch durch sie gestrauchelt ist, um wieviel mehr gilt dies von dem, der seine Genossen vom Wege des Lebens auf den Weg des Todes leitet. —
14Demnach sollte, wenn ein Nichtjude sich vor einem Tiere niedergeworfen hat, dieses verboten und getötet werden!? — Gibt es denn etwas, was für einen Jisraéliten nicht verboten ist und für einen Nichtjuden wohl!? —
15Sollte es doch auch für Jisraéliten verboten werden, gleich dem zur Beschlafung verwendeten!? Abajje erwiderte: In dem einen Falle ist die Schande eine große, in dem anderen Falle ist die Schande eine geringe. —
16Bei den Bäumen ist ja die Schande ebenfalls keine große, dennoch sagt die Tora, daß man sie zerstöre, verbrenne und vernichte!? — Wir sprechen ja von lebenden Wesen, und diese hat der Allbarmherzige geschont.
17Raba erklärte: Die Tora sagt, das Tier hatte von der Sünde einen Genuß, und sei zu töten. —
18Aber die Bäume hatten ja von der Sünde keinen Genuß, dennoch sagt die Tora, daß man sie zerstöre, verbrenne und vernichte!? — Wir sagten ja, der Allbarmherzige habe lebende Wesen geschont. —
19Komm und höre: Eine andere Erklärung: Damit man, wenn das Tier über die Straße geht, nicht sage: das ist es, dessentwegen jener gesteinigt wurde.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.