Sanhedrin — Blatt 56a

1WÄHREND DER GANZEN VERNEHMUNGDER ZEUGEN LÄSST MAN SIE [DEN GOTTESNAMEN] NUR DURCH EINE UMSCHREIBUNG AUSSPRECHEN, [ZUM BEISPIEL] «JOSESCHLAGE DEN JOSE»;

2IST DIE VERHANDLUNG BEENDET, SO WIRD DAS TODESURTEIL NICHT AUF DIE UMSCHREIBUNG HIN AUSGESPROCHEN, VIELMEHR ENTFERNT MAN JEDEN [AUS DEM GERICHTSSAALE] UND MAN BEFRAGT DEN GRÖSSTEN [DER ZEUGEN], INDEM MAN ZU IHM SAGT: SPRICH WÖRTLICH NACH, WAS DU GEHÖRT HAST. ER SPRICHT DIES. DARAUF ERHEBEN SICH DIE RICHTER (AUF IHRE FÜSSE) UND REISSEN IHRE GEWÄNDER EIN, OHNE SIE JE ZUSAMMENZUNÄHEN.

3ALSDANN SPRICHT DER ZWEITE: ICH [HÖRTE ES] EBENFALLS, UND DER DRITTE: ICH EBENFALLS.

4GEMARA. Es wird gelehrt: Nur wenn er einem Namen durch einen anderen geflucht hat. —

5Woher dies? Šemuél erwiderte: Die Schrift sagt: wer dem Namen flucht &c., wenn er dem [göttlichen] Namen flucht, soll er getötet werden. —

6Daß noqeb die Bedeutung ‘fluchen’ hat, ist wohl zu entnehmen aus dem Schriftverse: wie soll ich verfluchen [eqob], den Gott nicht verflucht, und das Verbot aus folgendem: Gott sollst du nicht lästern;

7vielleicht aber ist darunter das Durchstechen zu verstehen, denn es heißt: er bohrte [vajiqob] ein Loch in die Tür, und das Verbot entnehme man aus: zertrümmert ihre Mahlsteine; so dürft ihr aber nicht mit dem Herrn, eurem Gott, verfahren!? —

8Es muß ja mit einem Gottesnamen durch einen Gottesnamen erfolgen,

9was hierbei nicht der Fall ist. — Vielleicht, wenn man zwei [geschriebene] Gottesnamen auf einander legt und sie durchsticht!? — Dies wäre ja nur ein wiederholtes Durchstechen. — Vielleicht wenn man einen Gottesnamen auf die Klinge eines Messers eingräbt und mit diesem [einen geschriebenen Gottesnamen] durchsticht!? — In diesem Falle ist es ja die Schneide des Messers, die ihn durchsticht. —

10Vielleicht ist darunter die buchstäbliche Aussprechung des Gottesnamens zu verstehen, denn es heißt: da nahmen Moše und Ahron die Männer, die bei ihrem Namen genannt [niqbu] wurden, und das Verbot entnehme man aus folgendem: den Namen des Herrn, deines Gottes, sollst du fürchten!? —

11Erstens muß [die Gotteslästerung] mit einem Gottesnamen durch einen Gottesnamen erfolgen, was hierbei nicht der Fall ist, ferner ist dies ein Gebot und das Gebot ist kein Verbot.

12Wenn du aber willst, sage ich: der Schriftvers lautet: er lästerte und er fluchte. — Sollte dies denn besagen, daß noqeb ‘fluchen’ heißt,

13vielleicht hatte er beides getan!? — Dies ist nicht anzunehmen, denn es heißt: führe den Flucher hinaus, es heißt aber nicht: führe den noqeb und den Flucher hinaus. Schließe hieraus, daß sie eine Bedeutung haben.

14Die Rabbanan lehrten: Jeder, wozu heißt es: jeder Mann? Dies schließt die Nichtjuden ein, daß nämlich auch ihnen, gleich den Jisraéliten, die Gotteslästerung verboten wurde. Diese werden nur durch das Schwert hingerichtet, denn überall, wo bezüglich der Noaḥiden von der Todesstrafe gesprochen wird, ist nur [der Tod durch] das Schwert zu verstehen. —

15Ist dies denn hieraus zu entnehmen, dies wird ja aus folgendem entnommen: der Herr, dies deutet auf [das Verbot der] Gotteslästerung!?

16R. Jiçḥtaq der Schmied erwiderte: Dies deutet darauf, daß auch die Umnennungen einbegriffen sind, und zwar nach R. Meír,

17denn es wird gelehrt: Jeder Mann, der seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen, was lehrt dies, es heißt ja bereits: wer den Namen Gottes lästert, soll getötet werden? Aus den Worten: wer den Namen Gottes lästert, soll getötet werden, könnte man entnehmen, man sei nur wegen des einzigen Gottesnamens strafbar, woher nun, daß alle Umnennungen einbegriffen sind? Es heißt: wer seinem Gott flucht, in jedem Falle — so R. Meír.

18Die Weisen sagen, auf den einzigen Gottesnamen sei die Todesstrafe gesetzt, auf die Umnennungen nur ein Verbot.

19Er streitet somit gegen R. Mejaša, denn R. Mejaša sagte, wenn ein Noaḥide dem Gottesnamen bei einer Umnennung flucht, sei er nach den Weisen strafbar. —

20Aus welchem Grunde? — Die Schrift sagt: ein Fremder oder ein Eingeborener, ein Fremder oder ein Eingeborener, nur wenn er den Gottesnamen selbst lästert, Nichtjuden aber auch wegen einer Umnennung. —

21Wofür verwendet R. Meír [die Worte:] ein Fremder oder ein Eingeborener? — Ein Fremder oder ein Eingeborener durch Steinigung, ein Nichtjude aber durch das Schwert. Man könnte nämlich glauben, daß sie, da sie einbegriffen wurden, es in jeder Hinsicht sind, so lehrt er uns. —

22Wofür verwendet R. Jiçḥaq der Schmied nach den Rabbanan [die Worte:] ein Fremder oder ein Eingeborener? — Bei einem Fremden oder einem Eingeborenen muß es mit einem Gottesnamen durch einen Gottesnamen erfolgt sein, bei Nichtjuden aber braucht es nicht mit einem Gottesnamen durch einen Gottesnamen erfolgt zu sein. —

23Wozu heißt es: jeder Mann!? — Die Tora gebraucht die übliche Redeweise der Menschen.

24Die Rabbanan lehrten: Sieben Gesetze wurden den Noaḥiden auferlegt: die Rechtspflege, [das Verbot der] Gotteslästerung, des Götzendienstes, der Unzucht, des Blutvergießens, des Raubes und [des Genusses] eines Gliedes von einem lebenden Tiere.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.