Sanhedrin — Blatt 58b
1[die Auslegung von] Vater gleiche der von Mutter und die von Mutter gleiche der von Vater, und dies ist nur dann der Fall, wenn man es auf die Schwestern bezieht;
2R. A͑qiba aber [ist der Ansicht], man beziehe es lieber auf die Frau des Vaters, bei der der Ausdruck ‘Scham des Vaters’ gebraucht wird, als auf die Schwester des Vaters, bei der der Ausdruck ‘Verwandte des Vaters’, nicht aber ‘Scham des Vaters’ gebraucht wird. —
3Komm und höre: Da nahm A͑mram seine Muhme Jokhebed; doch wohl seine Muhme mütterlicherseits!? —
4Nein, seine Muhme väterlicherseits. —
5Komm und höre: Übrigens ist sie wirklich meine Schwester, die Tochter meines Vaters, nur nicht die Tochter meiner Mutter; demnach wäre ihm die Tochter seiner Mutter verboten!? —
6Du glaubst wohl, sie war seine Schwester, sie war ja die Tochter seines Bruders, somit war sie ihm erlaubt, einerlei ob [die Verwandtschaft] väterlicherseits oder mütterlicherseits war; vielmehr erzählte er ihm nur, daß er mit ihr in schwesterlicher Verwandtschaft stehe, väterlicherseits und nicht mütterlicherseits. —
7Komm und höre: Weshalb heiratete Adam nicht seine Tochter? Damit Qajin seine Schwester heirate, denn es heißt: die Welt wird durch Gnade aufgebaut. Sonst aber wäre sie ihm verboten!? —
8Da dies erlaubt worden ist, so blieb es dabei.
9R. Hona sagte: Einem Nichtjuden ist seine Tochter erlaubt; wenn du aber einwenden wolltest, weshalb Adam nicht seine Tochter nahm, [so ist zu erwidern:] damit Qajin seine Schwester nehme, denn: die Welt wird durch Gnade aufgebaut.
10Manche lesen: R. Hona sagte: Einem Nichtjuden ist seine Tochter verboten; dies ist daraus zu ersehen, daß Adam seine Tochter nicht nahm. Das ist aber nichts, denn dies geschah nur deshalb, damit Qajin seine Schwester nehme, denn: die Welt wird durch Gnade aufgebaut.
11R. Ḥisda sagte: Einem Sklaven ist sowohl seine Mutter als auch seine Tochter erlaubt. Er ist aus der Gemeinschaft der Nichtjuden ausgeschieden, jedoch nicht in die Gemeinschaft der Jisraéliten gelangt.
12Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Elea͑zars im Namen R. Ḥaninas: Wenn ein Noaḥide eine Magd für seinen Sklaven bestimmt hat und sie beschläft, so wird er dieserhalb hingerichtet. —
13Von wann ab? R. Naḥman erwiderte: Wenn man sie dessen Mädchen nennt. — Wann wird sie wieder erlaubt? R. Hona erwiderte: Wenn sie ihren Kopf auf der Straße entblößt.
14R. Elea͑zar sagte im Namen R. Ḥaninas: Wenn ein Noaḥide seine Frau auf widernatürliche Weise beschläft, so ist er strafbar, denn es heißt: und schließe sich an, nicht aber auf widernatürliche Weise.
15Raba wandte ein: Gibt es denn etwas, dessentwegen ein Jisraélit nicht strafbar wäre und ein Nichtjude wohl!?
16Vielmehr, sagte Raba, wenn ein Noaḥide die Frau seines Nächsten auf widernatürliche Weise beschläft, so ist er straffrei. — Aus welchem Grunde? — An seine Frau, nicht aber an die Frau seines Nächsten; und schließe sich an, nicht aber auf widernatürliche Weise.
17R. Ḥanina sagte: Wenn ein Nichtjude einen Jisraéliten schlägt, so verdient er den Tod, denn es heißt: da wandte er sich nach allen Seiten um, und wie er sah, daß niemand zugegen war, erschlug er den Miçri.
18Ferner sagte R. Ḥanina: Wenn jemand einen Jisraéliten ohrfeigt, so ist es ebenso als hätte er die Göttlichkeit geohrfeigt, denn es heißt: ein Fallstrick für den Menschen ist es, unbedacht ‘heilig’ zu rufen.
19Reš Laqiš sagte: Wer seine Hand gegen seinen Nächsten erhebt, auch wenn er ihn nicht geschlagen hat, heißt ein Bösewicht, denn es heißt: da sprach er zum Bösewichte: Warum schlägst du deinen Genossen? Es heißt also nicht: warum hast du geschlagen, sondern: warum schlägst du; er heißt also Bösewicht, obgleich er noch nicht geschlagen hatte.
20Zee͑ri im Namen R. Ḥaninas sagte, er heiße Sünder, denn es heißt: wo nicht, so nehme ich es mit Gewalt, und darauf folgt: und die Versündigung der jungen Männer war sehr schwer.
21R. Hona sagte: Seine Hand möge abgehauen werden, denn es heißt: und der erhobene Arm wird zerschmettert. R. Hona ließ jemand die Hand abhauen.
22R. Elea͑zar sagte: Für ihn gibt es kein anderes Mittel als das Begraben, denn es heißt: dem Manne der Faust — ihm die Erde.
23Ferner sagte R. Elea͑zar: Das Ackerland ist nur den Faustmännern gegeben worden, denn es heißt: dem Manne der Faust, ihm gehört die Erde.
24Ferner sagte Reš Laqiš: Es heißt: wer seinen Acker bearbeitet, wird satt an Brot; macht einer sich zum Arbeiter seines Ackers, so wird er satt an Brot, wenn aber nicht, so wird er nicht satt an Brot.
25Ferner sagte Reš Laqiš: Wenn ein Nichtjude am Šabbath feiert, so verdient er den Tod, denn es heißt: Tag und Nacht sollen sie nicht ruhen, und der Meister sagte, daß für sie die Todesstrafe im Verbote liege. Rabina sagte: Selbst am Montag. —
26Sollte er dies doch zu den sieben Gesetzen zählen!? — Er zählt nur zu unterlassende Handlungen, nicht aber auszuübende. —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.