Sanhedrin — Blatt 61a

1verboten, und wie Reš Laqiš sagt, erlaubt.

2Richtig ist es allerdings nach R. Joḥanan, nach Reš Laqiš aber ist ja der Schriftvers hierfür zu verwenden!?

3R. Papa wandte ein: Auch nach R. Joḥanan ist ja der Schriftvers hierfür zu verwenden, denn er sagt ja nur, das Vieh sei verboten, nicht aber, daß die Person hinzurichten sei, somit deutet dieser Schriftvers darauf, daß auch die Person hinzurichten sei!?

4R. Aha, Sohn des R. Iqa, wandte ein: Ist denn selbst nach Reš Laqiš der Schriftvers hierfür zu verwenden, auch nach ihm ist ja nur das Vieh erlaubt, während die Person hinzurichten ist, wie es sich auch in dem Falle verhält, wenn jemand sich vor einem Berge niederwirft: der Berg ist [zur Nutznießung] erlaubt, der Anbetende aber ist durch das Schwert hinzurichten!?

5R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Was schließt nach Raba b. R. Ḥanan, der zu Abajje sagte, die Sichniederwerfung sei deshalb herausgegriffen worden, um von dieser auf die Gesamtheit [der Dienste] zu folgern, [die Beschränkung:] wie sie anbeten, aus;

6wollte man sagen, dies schließe den Fall aus, wenn jemand [vor einem Götzen], den man durch Opferung zu verehren pflegt, sich entleert, so ist dies ja von der Sichniederwerfung zu folgern: wie die Sichniederwerfung als Verehrung erfolgt, ebenso auch alle anderen [Dienste], wenn sie zur Verehrung erfolgen!? —

7Vielmehr, dies schließt den Fall aus, wenn jemand sich vor dem Merkurius entleert; man könnte nämlich glauben, bei diesem, der durch eine beschimpfende Handlung verehrt wird, sei jede beschimpfende Handlung [strafbar], so lehrt er uns. —

8R. Elie͑zer sagte ja aber: Woher, daß man, wenn man dem Merkurius ein Vieh schlachtet, strafbar sei? Es heißt: sie sollen ihre Schlachtopfer hinfort nicht mehr den Bockgestalten opfern,

9und da dies nicht auf die gewöhnliche [Verehrung] zu beziehen ist, da es bereits heißt: wie sie anbeten, so beziehe man dies auf die ungewöhnliche [Verehrung].

10Hinsichtlich der ungewöhnlichen [Verehrung] ist es ja demnach von der Sichniederwerfung zu folgern!? —

11[Er spricht] von dem Falle, wenn einer aus Trotz opfert.

12R. Hamnuna waren einst zwei Ochsen fortgekommen, da traf er Rabba und dieser wies ihn auf einen Widerspruch zwischen zwei Lehren hin: Wir haben gelernt: wenn jemand einem Götzen dient, also nur dann, wenn er ihm dient, nicht aber wenn er dies nur sagt, dagegen haben wir gelernt: wenn jemand sagt: ich will [dem Götzen] dienen, ich will gehen und ihm dienen, wir wollen gehen und ihm dienen!?

13Jener erwiderte: Wenn er sagt: ich erkenne ihn nur durch den Dienst an.

14R. Joseph erwiderte: Willst du etwa [streitende] Tannaím aus der Welt schaffen!? Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Wenn jemand spricht: kommt, verehrt mich, so ist er, wie R. Meír sagt, strafbar, und wie R. Jehuda sagt, straffrei.

15Über den Fall, wenn sie ihm gedient haben, streitet niemand, denn es heißt: du sollst dir keinen Götzen machen, sie streiten nur über das Sprechen; R. Meír ist der Ansicht, das Sprechen sei wesentlich, und R. Jehuda ist der Ansicht, das Sprechen sei unwesentlich.

16Später aber sagte R. Joseph: Das, was ich gesagt habe, ist nichts, denn selbst nach R. Jehuda ist man auch wegen des Sprechens strafbar, denn es wird gelehrt, R. Jehuda sagt, er sei nur dann strafbar, wenn er sagt: ich will [dem Götzen] dienen, ich will gehen und ihm dienen, wir wollen gehen und ihm dienen.

17Sie streiten vielmehr über den Fall, wenn jemand andere überredet, ihm selbst zu dienen und sie ‘ja’ sagen; einer ist der Ansicht, in diesem Falle gehorchen sie ihm, denn das ‘ja’ gilt als Zustimmung, und einer ist der Ansicht, in diesem Falle gehorchen sie ihm nicht, denn sie sagen sich,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.