Sanhedrin — Blatt 62a
1wenn aber nicht, überhaupt nichts; doch wohl, wenn er es aus Liebe oder aus Furcht getan hat. —
2Und Raba!? — Er kann dir erwidern: nein, wenn er glaubte, dies sei erlaubt. —
3Wenn er glaubte, dies sei erlaubt, so war ihm ja das Gesetz entfallen!? —
4Wenn er glaubte, dies sei überhaupt erlaubt, während unter ‘entfallen’ der Fall zu verstehen ist, wenn es ihm teilweise bekannt und teilweise unbekannt ist.
5R. Zakkaj rezitierte vor R. Joḥanan: Wer bei einem Entfallen [einem Götzen] geopfert, geräuchert, libiert und sich vor ihm niedergeworfen hat, ist nur ein [Sündopfer] schuldig.
6Dieser sprach zu ihm: Geh, lehre dies draußen.
7R. Abba sagte: Über das, was R. Zakkaj sagte, besteht ein Streit zwischen R. Jose und R. Nathan, denn es wird gelehrt: Das Feueranzünden wurde als Verbot herausgegriffen — so R. Jose;
8R. Nathan sagt, um daraus die Teilung [der Arbeiten] zu entnehmen.
9Nach demjenigen, welcher sagt, das Feueranzünden sei als Verbot herausgegriffen worden, wurde auch die Sichniederwerfung als Verbot herausgegriffen,
10und nach demjenigen, welcher sagt, das Feueranzünden sei herausgegriffen worden, um daraus die Teilung [der Arbeiten] zu entnehmen, wurde auch die Sichniederwerfung herausgegriffen, um daraus die Teilung [der Dienste] zu entnehmen.
11R. Joseph wandte ein: Vielleicht ist R. Jose nur beim Feueranzünden der Ansicht, es sei als Verbot herausgegriffen worden, weil die Teilung der Arbeiten schon aus [den Worten] eine von diesen hervorgeht!?
12Es wird nämlich gelehrt: R. Jose sagte: Und er wird eine von diesen begehen; zuweilen ist man ein [Sündopfer] wegen vieler Arbeiten schuldig, und zuweilen ist man wegen jeder besonders schuldig.
13Hierzu sagte R. Jonathan, folgendes sei der Grund R. Joses: es heißt: und er wird eine von diesen begehen; eine, von einer, diese, von diesen; eine wie diese, und diese wie eine.
14Eine: Šimo͑n; von einer: Šem von Šimo͑n;
15diese: Hauptarbeiten; von diesen: Abzweigungen. Eine wie diese: wenn es hinsichtlich des Šabbaths vorsätzlich und hinsichtlich der Arbeiten unvorsätzlich erfolgt ist. Diese wie eine: wenn es hinsichtlich des Šabbaths unvorsätzlich und hinsichtlich der Arbeiten vorsätzlich erfolgt ist.
16Hierbei aber, wo die Teilung der Dienste aus einer anderen Stelle nicht zu entnehmen ist, stimmen alle überein, daß die Sichniederwerfung deswegen herausgegriffen wurde, um daraus die Teilung [der Dienste] zu entnehmen!? —
17Aber auch die Teilung der Dienste beim Götzendienste ist ja aus [den Worten] eine von diesen zu entnehmen; eine: das Schlachten; von einer: [das Durchschneiden] eines Halsorganes;
18diese: Hauptdienste, Opferung, Räucherung, Libation und Sichniederwerfung; von diesen: Abzweigungen, wenn man vor [dem Götzen] einen Stock zerbricht;
19eine wie diese: wenn es hinsichtlich des Götzendienstes vorsätzlich und hinsichtlich der Dienste unvorsätzlich erfolgt ist; diese wie eine: wenn es hinsichtlich des Götzendienstes unvorsätzlich und hinsichtlich der Dienste vorsätzlich erfolgt ist!? —
20In welchem Falle sollte es hinsichtlich des Götzendienstes unvorsätzlich erfolgt sein; wollte man sagen, wenn jemand sich [vor einem Götzentempel] im Glauben, es sei ein Bethaus, niedergeworfen hat, so hat er ja sein Herz dem Himmel zugewendet;
21wollte man sagen, wenn er sich vor einer Fürstenbüste niedergeworfen hat, so ist dies ja, wenn er sie [als Gott] anerkannt hat, vorsätzlich, wenn aber nicht, überhaupt nichts;
22wollte man sagen, aus Liebe oder aus Furcht, so ist dies allerdings zutreffend nach Abajje, welcher sagt, er sei schuldig, wie ist es aber nach Raba zu erklären, welcher sagt, er sei frei; und wollte man sagen,
23wenn er glaubte, dies sei erlaubt, so wäre ja hieraus die Frage zu entscheiden, die Raba an R. Naḥman gerichtet hat, wie es denn sei, wenn beides bei einem Entfallen erfolgt ist;
24hieraus wäre also zu entscheiden, daß er nur ein [Sündopfer] schuldig sei!? — Dies ist kein Einwand, denn man entscheide auch. —
25Wieso kannst du diesen Schriftvers auf den Götzendienst beziehen, bei diesem heißt es ja, der gesalbte [Hochpriester] habe einen Farren, der Fürst einen Ziegenbock und der Private ein Schaf oder eine Ziege darzubringen,
26während hinsichtlich des Götzendienstes gelehrt wird, daß, wie alle übereinstimmen, auch jene gleich einem Privaten eine Ziege darzubringen haben!?
27Weiter ist hierüber nichts [zu sagen].
28Als R. Šemuél b. Jehuda kam, sagte er,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.