Sanhedrin — Blatt 63a
1R. Ami sagte: Wer bei einem Entfallen geopfert, geräuchert und libiert hat, ist nur ein [Sündopfer] schuldig. Abajje sagte: Was ist der Grund R. Amis? Die Schrift sagt: du sollst ihnen nicht dienen, die Schrift hat damit alle Dienste vereinigt. —
2Kann Abajje dies denn gesagt haben, Abajje sagte ja: Wozu kommt beim Götzendienste die Sichniederwerfung dreimal vor?
3Einmal deutet dies auf die gewöhnliche Art [der Verehrung], einmal deutet dies auf die ungewöhnliche Art [der Verehrung], und einmal deutet dies auf die Teilung [der Dienste]!? —
4Er erklärte dies nur nach der Ansicht R. Amis, während er selber nicht dieser Ansicht ist.
5Der Text. Raba sagte: Wozu kommt beim Götzendienste die Sichniederwerfung dreimal vor? Einmal deutet dies auf die gewöhnliche Art [der Verehrung], einmal deutet dies auf die ungewöhnliche Art [der Verehrung] und einmal deutet dies auf die Teilung [der Dienste]. —
6Die gewöhnliche Art [der Verehrung] ist ja aus [dem Verse:] wie die Völker dienen, zu entnehmen!? —
7Vielmehr, einmal deutet dies auf die gewöhnliche und ungewöhnliche Art [der Verehrung ], einmal deutet dies auf die ungewöhnliche Art [der Verehrung] und einmal deutet dies auf die Teilung [der Dienste].
8IHN ALS GOTT ANERKENNT ODER ZU IHM SPRICHT: DU BIST MEIN GOTT. R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abulia im Namen Rabhs: Sobald er: ‘du bist mein Gott’, gesagt hat, ist er schuldig. —
9In welcher Hinsicht: wollte man sagen, hinsichtlich der Todesstrafe, so lehrt dies ja die Mišna, wenn aber hinsichtlich des Opfers,
10und auch nach den Rabbanan, so wird ja gelehrt, er sei schuldig nur wegen etwas, wodurch eine Tätigkeit ausgeübt wird, wie Opferung, Räucherung, Libation und Sichniederwerfung, und hierzu sagte Reš Laqiš, der Autor dieser Lehre, der dies auch von der Sichniederwerfung lehrt, sei R. A͑qiba, welcher sagt, auch wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird; demnach sind die Rabbanan der Ansicht, nur wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird!? —
11Rabh sagte es eben nach R. A͑qiba. —
12Nach R. A͑qiba ist dies ja selbstverständlich, hierbei ist es ja ebenso wie beim Lästerer!? —
13Man könnte glauben, auch nach R. A͑qiba sei nur der Lästerer ein Opfer schuldig, weil bei diesem die Ausrottungsstrafe genannt wird, nicht aber hierbei, wo die Ausrottungsstrafe nicht genannt wird,
14so lehrt er uns, daß sie einander gleichen, denn es heißt: sie warfen sich vor ihm nieder, opferten ihm und riefen &c.
15R. Joḥanan sagte: Wenn nicht das Vav im [Worte] hee͑lukha , würden die Feinde Jisraéls der Vernichtung verfallen sein.
16[Hierüber streiten] Tannaím: Manche sagen, wenn nicht das Vav im [Worte] hee͑lukha, würden die Feinde Jisraéls der Vernichtung verfallen sein.
17R. Šimo͑n b. Joḥaj sprach: Wer den Namen Gottes mit anderem verbindet, wird ja aus der Welt entrissen, denn es heißt: nur dem Herrn allein; vielmehr besagen [die Worte:] die dich hinweggeführt [hee͑lukha] haben, daß sie nach vielen Göttern verlangt hatten.
18WEH ABER [EINEN GÖTZEN] UMARMT, KÜSST, VOR IHM FEGT, SPRENGT &C. Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Elea͑zars: Wegen all [dieser Handlungen] ist zu geißeln, nur nicht wegen des Gelobens und des Erfüllens eines Gelübdes in seinem Namen. —
19Wegen des Gelobens und des Erfüllens eines Gelübdes in seinem Namen wohl deshalb nicht, weil diese ein Verbot sind, durch die keine Tätigkeit ausgeübt wird; aber auch jene [Dienste] sind ja nur allgemein verboten, [und wegen des allgemein Verbotenen erhält man ja keine Geißelhiebe]!?
20Es wird nämlich gelehrt: Woher, daß man ein Verbot begehe, wenn man von einem Tiere genießt, bevor ihm das Leben ausgegangen ist? Es heißt: ihr sollt nichts mit dem Blute essen.
21Eine andere Erklärung: Ihr sollt vom Fleische nicht essen, solange sich noch das Blut im Becken befindet.
22R. Dosa sagte: Woher, daß man wegen der durch das Gericht Hingerichteten kein Trauermahl einnehme? Es heißt: ihr sollt nichts mit dem Blute essen.
23R. A͑qiba sagte: Woher, daß das Synedrium während des ganzen Tages, an dem es ein Todesurteil gefällt hat, nichts kosten dürfe? Es beißt: ihr sollt nichts mit dem Blute essen.
24R. Joḥanan sagte: Wo ist das Verbot für den mißratenen Sohn zu finden? Es heißt: ihr sollt nichts mit dem Blute essen.
25Hierzu sagte R. Abin b. Ḥija, nach anderen R. Abin b. Kahana, wegen all dieser [Verbote] ist nicht zu geißeln, weil das Verbot nur allgemein ist!? —
26Vielmehr, als Rabin kam, sagte er im Namen R. Elea͑zars: Wegen all [dieser Handlungen] ist nicht zu geißeln, außer wegen des Gelobens und Erfüllens eines Gelübdes. —
27Wegen jener wohl deshalb nicht, weil das Verbot nur allgemein ist, aber auch diese sind ja ein Verbot, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird!? —
28Hier ist die Ansicht R. Jehudas vertreten, welcher sagt, auch wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, sei zu geißeln.
29Es wird nämlich gelehrt: ihr sollt davon nicht bis zum Morgen zurücklassen; die Schrift läßt dem Verbote ein Gebot folgen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.