Sanhedrin — Blatt 64b
1R. Jannaj sagte: Er ist nur dann schuldig, wenn er [das Kind] den Pfaffen übergeben hat, denn es heißt: du sollst keines von deinen Kindern hergeben, um es für den Molekh vorüberzuführen.
2Ebenso wird auch gelehrt: Man könnte glauben, er sei schuldig, wenn er [das Kind durchs Feuer] geführt und es [den Pfaffen] nicht übergeben hat, so heißt es: nicht hergeben. Man könnte glauben, er sei schuldig, wenn er es für den Molekh übergeben und nicht [durchs Feuer] geführt hat, so heißt es: um es vorüberzuführen. Man könnte glauben, er sei schuldig, wenn er es hergegeben und auch vorübergeführt hat, aber nicht für den Molekh, so heißt es: für den Molekh.
3Man könnte glauben, er sei schuldig, wenn er es für den Molekh hergegeben und vorübergeführt hat, jedoch nicht durchs Feuer, so [folgere man:] hierbei heißt es: um vorüberzuführen, und dort heißt es: es soll sich unter dir niemand finden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer vorüberführt, wie dort durchs Feuer, ebenso auch hier durchs Feuer, und wie hier für den Molekh, ebenso auch dort für den Molekh.
4R. Aḥa, der Sohn Rabas, sagte: Wer all seine Kinder vorüberführt, ist frei, denn es heißt: von deinen Kindern, nicht aber all deine Kinder.
5R. Aši fragte: Wie ist es, wenn er ein blindes oder ein schlafendes [Kind] vorübergeführt hat, oder das Kind seines Sohnes oder seiner Tochter? —
6Eines wenigstens ist aus folgender Lehre zu entscheiden: Denn von seinen Kindern hat er für den Molekh hergegeben, was lehrt dies? Aus dem Schriftverse: es soll sich unter dir niemand finden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer vorüberführt, weiß ich dies nur von einem Sonne und einer Tochter, woher dies vom Kinde eines Sohnes oder einer Tochter? Daher heißt es: wenn er von seinen Kindern hergibt. —
7Der Autor beginnt mit [dem Verse]: denn von seinen Kindern, und schließt mit [dem Verse]: wenn er von seinen Kindern hergibt!? —
8Darin liegt noch eine zweite Folgerung: Kindern, ich weiß dies nur von legitimen Kindern, woher dies von illegitimen Kindern? Es heißt: wenn er von seinen Kindern hergibt .
9R. Jehuda sagte: Er ist nur dann schuldig, wenn er es auf gewöhnliche Weise vorüberführt. — Wie ist dies? Abajje erwiderte: Ein Steg aus Ziegelsteinen in der Mitte und Feuer sowohl auf der einen Seite als auch auf der anderen Seite.
10Raba erwiderte: Wie beim Springen am Purimfeste.
11Übereinstimmend mit Raba wird gelehrt: Er ist nur dann schuldig, wenn er es auf gewöhnliche Weise vorüberführt; hat er es spazierend vorübergeführt, so ist er frei.
12Ferner ist er nur wegen seiner Nachkommen schuldig, und zwar: wegen seines Sohnes und seiner Tochter ist er schuldig, wegen seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester ist er frei. Geht jemand selbst vorüber, so ist er frei; R. Elea͑zar b. Šimo͑n sagt, er sei schuldig.
13Er ist schuldig, einerlei ob für den Molekh oder für irgend einen anderen Götzen; R. Elea͑zar b. Šimo͑n sagt, wenn für den Molekh, so ist er schuldig, wenn nicht für den Molekh, so ist er frei.
14U͑la sagte: Was ist der Grund des R. Elea͑zar b. Šimo͑n? Die Schrift sagt: es soll sich unter dir niemand finden, dir, bei dir selber. —
15Und die Rabbanan!? Sie verwenden das dir nicht zur Schriftforschung. — Es wird ja aber gelehrt, daß von seinem Verlorenen und dem Verlorenen seines Vaters seines vorgehe, und auf unsere Frage: weshalb dies, erwiderte R. Jehuda: die Schrift sagt: jedoch soll es keinen Armen unter dir geben, seines geht dem eines jeden anderen Menschen vor!? —
16Hierbei wird es aus [dem Worte] jedoch gefolgert.
17R. Jose b. Ḥanina sagte: Weshalb kommt beim Götzendienste dreimal die Ausrottung vor?
18Einmal wegen [der Verehrung] auf gewöhnliche Weise, einmal wegen [der Verehrung] auf ungewöhnliche Weise und einmal wegen des Molekh. —
19Was soll nach demjenigen, welcher sagt, der Molekh gehöre zum Götzendienste, bei diesem die Ausrottung!? — In dem Falle, wenn jemand seinen Sohn auf ungewöhnliche Weise vorüberführt. —
20Wozu wird nach demjenigen, welcher sagt, die Gotteslästerung gelte als Götzendienst, diese besonders mit der Ausrottungsstrafe belegt!? —
21Wegen der folgenden Lehre: Vertilgt, ja vertilgt, vertilgt, auf dieser Welt, ja vertilgt, in der zukünftigen Welt — so R. A͑qiba.
22R. Jišma͑él erwiderte ihm: Es heißt ja bereits: soll weggetilgt werden; gibt es denn drei Welten!? Vielmehr: soll weggetilgt werden, auf dieser Welt; vertilgt, in der zukünftigen Welt; ja vertilgt, die Tora gebraucht die gewöhnliche Redeweise der Menschen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.