Sanhedrin — Blatt 66a

1Oder: beginne nicht mit mir, jetzt ist frühmorgens, heute ist Neumond, heute ist Šabbathausgang.

2Die Rabbanan lehrten: Ihr sollt nicht zeichendeuten noch Zauberei treiben; das sind zum Beispiel diejenigen, die durch Wiesel, Vögel und Fische zeichendeuten.

3WER DEN ŠABBATH ENTWEIHT; IN EINEM FALLE, WENN MAN BEI VORSATZ DER AUSROTTUNGSSTRAFE VERFÄLLT UND BEI VERSEHEN EIN SÜNDOPFER DARBRINGEN MUSS.

4GEMARA. Demnach gibt es Fälle von Šabbathentweihung, derentwegen man bei Versehen kein Sündopfer darzubringen braucht und bei Vorsatz nicht der Ausrottungsstrafe verfällt; welche sind es? —

5Das [Gesetz vom] Šabbathgebiete nach R. A͑qiba und das Feueranzünden nach R. Jose.

6WER VATER UND MUTTER FLUCHT, IST NUR DANN SCHULDIG, WENN ER IHNEN BEIM GOTTESNAMEN FLUCHT; FLUCHTE ER IHNEN BEI EINER UMSCHREIBUNG [DES GOTTESNAMENS], SO IST ER NACH R. MEI͑R SCHULDIG UND NACH DEN WEISEN FREI.

7GEMARA. Wer sind die Weisen? — Es ist R. Menaḥem b. R. Jose, denn es wird gelehrt: Wenn er den Gottesnamen lästert, soll er getötet werden; was bedeutet hier [das Wort] Gottesnamen ? Dies lehrt, daß, wer Vater und Mutter flucht, nur dann schuldig sei, wenn er ihnen beim Gottesnamen flucht.

8Die Rabbanan lehrten: Mann, wozu heißt es: jeder Mann? Dies schließt die Frau, einen Geschlechtslosen und einen Zwitter ein.

9Der fluchen wird seinem Vater und seiner Mutter; ich weiß dies also nur von Vater und Mutter, woher dies vom Vater ohne Mutter und von der Mutter ohne Vater? Es heißt: seinem Vater und seiner Mutter fluchte er, Blutschuld lastet auf ihm; seinem Vater fluchte er, seiner Mutter fluchte er — so R. Jošija.

10R. Jonathan sagte: [In solchen Fällen] sind sowohl beide zusammen als auch jeder besonders zu verstehen, es sei denn, daß die Schrift ausdrücklich ‘zusammen’ sagt.

11Soll getötet werden, durch Steinigung. Du sagst, durch Steinigung, vielleicht ist dem nicht so, sondern durch irgend eine aller anderen in der Tora genannten Todesarten? Hier heißt es: Blutschuld lastet auf ihm, und dort heißt es, Blutschuld lastet auf ihnen, wie dort durch Steinigung, ebenso auch hier durch Steinigung.

12Wir wissen also die Strafe, wo ist das Verbot zu finden? Es heißt: Gott sollst du nicht fluchen &c.; ist sein Vater Richter, so ist er einbegriffen unter: Gott sollst du nicht fluchen, ist sein Vater Fürst, so ist er einbegriffen unter: und einem Fürsten in deinem Volke sollst du nicht fluchen.

13Woher dies von dem Falle, wenn er weder Richter noch Fürst ist? Ich will dir sagen: von diesen beiden ist eine Hauptnorm zu entnehmen. Die Eigenheit des Fürsten gleicht nicht der Eigenheit des Richters und die Eigenheit des Richters gleicht nicht der Eigenheit des Fürsten.

14Die Eigenheit des Richters gleicht nicht der Eigenheit des Fürsten, denn man ist verpflichtet, auf die Entscheidung des Richters zu hören, und man ist nicht verpflichtet, auf die Entscheidung des Fürsten zu hören; die Eigenheit des Fürsten gleicht nicht der Eigenheit des Richters, denn die Widersetzlichkeit gegen den Fürsten ist verboten, und die Widersetzlichkeit gegen den Richter ist nicht verboten;

15das Gemeinsame bei beiden ist: sie gehören zu deinem Volke und es ist dir verboten, ihnen zu fluchen, somit ist auch der Vater einbegriffen, denn auch er gehört zu deinem Volke und es ist dir verboten, ihm zu fluchen. —

16Aber das Gemeinsame bei ihnen ist ja, daß ihre Würde dies veranlaßt!? —

17Es heißt: du sollst keinem Tauben fluchen; die Schrift spricht also auch von den Armseligen in deinem Volke.

18[Wollte man erwidern:] beim Tauben veranlasse dies seine Taubheit,

19so beweisen Fürst und Richter das Entgegengesetzte, [und wollte man erwidern:] beim Fürsten und beim Richter veranlasse dies ihre Würde, so beweist der Taube [das Entgegengesetzte].

20Die Replikation wiederholt sich: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie zu deinem Volke gehören und es dir verboten ist, ihnen zu fluchen, somit schließe man auch den Vater ein, der ebenfalls zu deinem Volke gehört und dem zu fluchen dir verboten ist. —

21Vielleicht ist aber das Gemeinsame bei ihnen, daß sie anders sind [als jeder andere]!? —

22Die Schrift könnte dies ja lehren entweder von Gott und einem Tauben oder von einem Fürsten und einem Tauben, wozu heißt es nun ‘Gott’? Da dies an und für sich nicht nötig ist, so beziehe man es auf [das Fluchen eines] Vaters. —

23Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, ‘Gott’ sei hier profan, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei heilig!?

24Es wird nämlich gelehrt: Das [Wort] ‘Gott’ ist profan — so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, es sei heilig. Ferner wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Wo finden wir das Verbot, dem Namen Gottes zu fluchen? Es heißt: Gott sollst du nicht fluchen.

25Einleuchtend ist es also nach demjenigen, welcher sagt, ‘Gott’ sei profan, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei heilig!? — Derjenige, nach dem ‘Gott’ profan ist, folgert dies vom Profanen auf das Heilige,

26und derjenige, nach dem ‘Gott’ heilig ist, folgert dies vom Heiligen auf das Profane. — Allerdings kann man nach demjenigen, welcher sagt, ‘Gott’ sei profan, dies vom Profanen auf das Heilige folgern, wieso aber kann man nach demjenigen, welcher sagt, ‘Gott’ sei heilig, vom Heiligen auf das Profane folgern, vielleicht erstreckt sich das Verbot nur auf das Heilige und nicht auf das Profane? —

27Es könnte ja teqal heißen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.