Sanhedrin — Blatt 68b
1DER MISSRATENE UND WIDERSPENSTIGE SOHN.»
2VON WANN AB UNTERLIEGT ER [DEM GESETZE VOM] MISSRATENEN UND WIDERSPENSTIGEN SOHNE? SOBALD ER ZWEI HAARE BEKOMMEN HAT, BIS IHM RINGSHERUM EIN BART GEWACHSEN IST. DER UNTERE [BART] UND NICHT DER OBERE, NUR BEDIENEN SICH DIE WEISEN EINES EUPHEMISTISCHEN AUSDRUCKES. DENN ES HEISST: wenn ein Mann einen Sohn hat, EINEN SOHN UND NICHT EINE TOCHTER, EINEN SOHN UND NICHT EINEN [ERWACHSENEN MANN], EIN MINDERJÄHRIGER IST STRAFFREI, DA ER NOCH NICHT DEN GESETZESPFLICHTEN UNTERLIEGT.
3GEMARA. Woher, daß der Minderjährige straffrei ist? — ‘Woher’, der Grund wird ja angegeben; da er noch nicht den Gesetzespflichten unterliegt!? Ferner: wo finden wir denn, daß die Schrift einen Minderjährigen strafbar mache, um hierbei eines Schriftverses zu benötigen, daß er straffrei sei!? —
4Wir meinen es wie folgt: der mißratene und widerspenstige Sohn wird ja nicht wegen seines Vergehens, sondern wegen seines Endes hingerichtet, und da er nur wegen seines Endes hingerichtet wird, so sollte dies auch vom Minderjährigen gelten. Ferner: [die Folgerung:] einen Sohn und nicht einen [erwachsenen] Mann, deutet ja gerade auf einen Minderjährigen hin!?
5R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Die Schrift sagt: wenn ein Mann einen Sohn hat, einen Sohn, der der Reife eines Mannes nahe ist.
6BIS IHM RINGSHERUM EIN BART GEWACHSEN IST &C. R. Ḥija lehrte: Bis [der Bart] die Eichel umringt hat. Als R. Dimi kam, erklärte er: Sobald der Penis umringt ist und nicht die Hoden.
7R. Ḥisda sagte: Wenn ein Minderjähriger einen Sohn gezeugt hat, so hat bei diesem [das Gesetz vom] mißratenen und widerspenstigen Sohn keine Geltung, denn es heißt: wenn ein Mann einen Sohn hat, ein Mann, nicht aber ein Sohn. — Dieser [Schriftvers] ist ja aber für die Auslegung des R. Jehuda im Namen Rabhs zu verwenden!? — Der Schriftvers könnte ja lauten: wenn der Sohn von einem Manne, wenn es aber heißt: wenn ein Mann einen Sohn hat, so deutet dies auch auf die Lehre R. Ḥisdas. —
8Vielleicht deutet [der Schriftvers] nur darauf!? — Demnach könnte er ja lauten: der Sohn von einem, wenn es aber heißt: ein Mann, so ist hieraus beides zu entnehmen.
9Er streitet somit gegen Rabba, denn Rabba sagte, ein Minderjähriger könne nicht zeugen, denn es heißt: wenn der Mann aber keinen Verwandten hat; gibt es denn jemand in Jisraél, der keinen Verwandten hat?
10Vielmehr handelt der Schriftvers von der Beraubung eines Proselyten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.