Sanhedrin — Blatt 6a
1Wolltest du erwidern, die Rabbanan streiten gegen R. Šimo͑n b. Gamliél, so sagte ja R. Abahu, wenn zwei Recht gesprochen haben, sei ihr Urteil nach aller Ansicht ungültig!? – Du weisest auf einen Widerspruch zwischen zwei Personen hin!?
2Der Text. R. Abahu sagte: Wenn zwei in Geldangelegenheiten Recht gesprochen haben, so ist ihr Urteil nach aller Ansicht ungültig. R. Abba wandte gegen R. Abahu ein: Wenn er eine Entscheidung getroffen und dem Schuldigen Recht und dem Unschuldigen Unrecht gegeben hat, oder das Reine als unrein und das Unreine als rein erklärt hat, so ist seine Entscheidung gültig und er muß aus seiner Tasche bezahlen!? –
3Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie sich auf ihn verlassen haben. – Weshalb muß er demnach aus seiner Tasche bezahlen!? – Sie können zu ihm sagen: du solltest uns eine Entscheidung nach der Tora treffen.
4R. Saphra sprach zu R. Abba: Worin soll er sich geirrt haben: wollte man sagen, in einer Lehre, so sagte ja R. Šešeth im Namen R. Amis, wer sich in einer Lehre geirrt hat, widerrufe die Entscheidung!? – Nein, wenn er sich in der Erwägung geirrt hat. –
5Was heißt: in der Erwägung? R. Papa erwiderte. Wenn zum Beispiel zwei Tannaím oder zwei Amoraím darüber streiten und die Halakha weder wie der eine noch wie der andere gelehrt wurde, jedoch ein Brauch nach der einen Ansicht besteht, und er nach der anderen Ansicht entschieden hat; das heißt: in der Erwägung.
6Es ist anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Zum Vergleiche sind drei [Richter erforderlich] – so R. Meír; die Weisen sagen, einer. Sie glaubten, nach aller Ansicht sei der Vergleich mit der Entscheidung zu vergleichen,
7somit besteht ihr Streit wahrscheinlich in folgendem: nach der einen Ansicht sind zur Entscheidung drei [Richter erforderlich], und nach der anderen Ansicht sind zur Entscheidung zwei erforderlich. – Nein, alle sind der Ansicht, zur Entscheidung seien drei erforderlich, und ihr Streit besteht in folgendem: nach der einen Ansicht vergleiche man den Vergleich mit der Entscheidung, und nach der anderen Ansicht vergleiche man den Vergleich nicht mit der Entscheidung.
8Drei Autoren streiten demnach über den Vergleich. Einer ist der Ansicht, drei; einer ist der Ansicht, zwei; und einer ist der Ansicht, einer. R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, nach anderen R. Jemar b. Šelemja entgegnete: Nach demjenigen, der ‘zwei’ sagt, ist auch einer zulässig, und nur deshalb sagt er ‘zwei’, damit er Zeugen habe.
9R. Aši sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß beim Vergleiche keine Zueignung erforderlich ist, denn wozu sind, wenn man sagen wollte, dabei sei eine Zueignung erforderlich, nach demjenigen, welcher sagt, es seien drei erforderlich, diese nötig, wenn eine Zueignung erfolgt, sollten ja zwei genügen!? Die Halakha ist, beim Vergleiche ist eine Zueignung erforderlich.
10Die Rabbanan lehrten: Wie die Entscheidung durch drei [Richter] erfolgt, so erfolgt auch der Vergleich durch drei;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.