Sanhedrin — Blatt 71b
1wo der ganze Schriftvers überflüssig ist.
2MAN WARNE IHN VOR DREI [PERSONEN]. Wozu dies, zwei genügen ja!? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: man warne ihn vor zwei und geißele ihn vor drei [Personen]. —
3Wo steht es geschrieben, daß ein mißratener und widerspenstiger Sohn zu geißeln ist? — Nach einer Lehre R. Abahus, denn R. Abahu sagte: Man folgere hinsichtlich des [Wortes] züchtigen vom [Worte] züchtigen, hinsichtlich des [letzteren] züchtigen vom [Worte] Sohn, und hinsichtlich des [Wortes] Sohn vom [Worte] Sohn [im Schriftverse:] und wenn der Schuldige ein Sohn von Prügelstrafe ist.
4WIEDERHOLTE ER SEINE AUSARTUNG, SO IST ER DURCH DREIUNDZWANZIG &C. Aus [dem Worte] diese wird ja gefolgert: keine Blinden!? — Der Schriftvers könnte ja lauten: es ist unser Sohn, wenn es aber heißt: dieser, unser Sohn, so ist hieraus beides zu entnehmen.
5IST ER VOR SEINER ABURTEILUNG ENTFLOHEN, WORAUF IHM UNTEN RINGSHERUMEIN BART GEWACHSEN IST, SO BLEIBT ER STRAFFREI; IST ER NACH SEINER ABURTEILUNG ENTFLOHEN, WORAUF IHM UNTEN RINGSHERUM EIN BART GEWACHSEN IST, SO IST ER STRAFBAR.
6GEMARA. R. Ḥanina sagte: Wenn ein Noaḥide eine Gotteslästerung ausgesprochen hat und darauf Proselyt wird, so ist er straffrei, denn bei ihm hat sich sowohl das Strafverfahren als auch die Todesart geändert.
7Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Ist er nach seiner Aburteilung entflohen, worauf ihm unten ringsherum ein Bart gewachsen ist, so bleibt er straffrei. Doch wohl deshalb, weil wir sagen, da bei ihm eine Veränderung eingetreten ist, so hat es sich vollständig geändert. —
8Nein, anders ist es hierbei, denn, wenn er es nachher getan hätte, könnte er ja überhaupt nicht zum Tode verurteilt werden. —
9Komm und höre: Ist er aber nach seiner Aburteilung entflohen, worauf ihm unten ringsherum ein Bart gewachsen ist, so ist er strafbar!? — Du sprichst von dem Falle, wenn er abgeurteilt worden ist, nach seiner Aburteilung gilt er als hingerichtet. —
10Komm und höre: Wenn ein Noaḥide seinen Genossen erschlagen, oder die Frau seines Genossen beschlafen hat, und darauf Proselyt wird, so ist er straffrei; wenn aber einen Jisraéliten und darauf Proselyt wird, so ist er strafbar. Weshalb denn, man sollte doch sagen, da bei ihm eine Veränderung eingetreten ist, so hat es sich vollständig geändert!? —
11Es muß [eine Änderung] im Strafverfahren und in der Todesart eingetreten sein, während bei diesem die Änderung nur im Strafverfahren eingetreten ist, nicht aber in der Todesart. —
12Allerdings stimmt dies beim Morde, denn vorher würde er durch das Schwert [hingerichtet worden sein] und nachher ebenfalls durch das Schwert, wieso aber beim Ehebruche, vorher würde er ja durch das Schwert hingerichtet worden sein, nachher aber durch Erdrosselung!? —
13Hier handelt es sich um eine Verlobte, in welchem Falle er sowohl vorher als auch nachher durch Steinigung hinzurichten ist. —
14Er lehrt es ja aber von der Frau eines Jisraéliten in eben demselben Falle, wie bei der Frau seines Genossen!? —
15Vielmehr, die leichtere [Todesart] ist in der schwereren einbegriffen. —
16Einleuchtend ist dies nach den Rabbanan, welche sagen, [der Tod durch] das Schwert sei schwerer, wie ist es aber nach R. Šimo͑n, welcher sagt, [der Tod durch] Erdrosselung sei schwerer, zu erklären!? —
17R. Šimo͑n ist der Ansicht des Autors aus der Schule Menašes, welcher sagt, daß überall, wo hinsichtlich der Noaḥiden von der Todesstrafe gesprochen wird, es die Erdrosselung sei. —
18Einleuchtend ist dies beim Ehebruche, vorher würde er durch Erdrosselung hingerichtet worden sein und nachher ebenfalls durch Erdrosselung, wieso aber beim Morde, vorher würde er ja durch Erdrosselung hingerichtet worden sein, nachher aber durch das Schwert!? — Die leichtere [Todesart] ist in der schwereren einbegriffen. —
19Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Hat sie sich vergangen und darauf das mannbare Alter erreicht, so ist sie durch Erdrosselung hinzurichten. Durch Steinigung wohl deshalb nicht, weil, da bei ihr eine Veränderung eingetreten ist, [auch die Todesart] sich geändert hat, und um so mehr hierbei, wo die Veränderung eine vollständige ist. — R. Joḥanan sprach ja zu einem Jünger: Lies: so ist sie durch Steinigung hinzurichten.
20DR MISSRATENE UND WIDERSPENSTIGE SOHN WIRD NUR WEGEN SEINES ENDES GERICHTET; MAG ER LIEBER UNBELASTET STERBEN ALS [MIT SÜNDEN] BELASTET. DER TOD DER FREVLER IST EINE WOHLTAT FÜR SIE SELBER UND EINE WOHLTAT FÜR DIE WELT; DER DER FROMMEN IST EIN UNGLÜCK FÜR SIE SELBER UND EIN UNGLÜCK FÜR DIE WELT.
21WEIN UND SCHLAF FÜR DIE FREVLER IST EINE WOHLTAT FÜR SIE SELBER UND EINE WOHLTAT FÜR DIE WELT; FÜR DIE FROMMEN SIND SIE EIN UNGLÜCK FÜR SIE SELBER UND EIN UNGLÜCK FÜR DIE WELT.
22DIE ZERSTREUUNG DER FREVLER IST EINE WOHLTAT FÜR SIE SELBER UND EINE WOHLTAT FÜR DIE WELT; DIE DER FROMMEN IST EIN UNGLÜCK FÜR SIE SELBER UND EIN UNGLÜCK FÜR DIE WELT. DIE EINIGKEIT DER FREVLER IST EIN UNGLÜCK FÜR SIE SELBER UND EIN UNGLÜCK FÜR DIE WELT; DIE DER FROMMEN IST EINE WOHLTAT FÜR SIE SELBER UND EINE WOHLTAT FÜR DIE WELT. DIE BEHAGLICHKEIT DER FREVLER IST EIN UNGLÜCK FÜR SIE SELBER UND EIN UNGLÜCK FÜR DIE WELT; DIE DER FROMMEN IST EINE WOHLTAT FÜR SIE SELBER UND EINE WOHLTAT FÜR DIE WELT.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.