Sanhedrin — Blatt 72a

1GEMARA. Es wird gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte: Sollte etwa die Tora bestimmt haben, daß dieser, weil er ein Tritemor Fleisch gegessen und ein halbes Log italischen Wein getrunken hat, durch das Gericht zur Steinigung hinausgeführt werde? Vielmehr hat die Tora das Ende des mißratenen und widerspenstigen Sohns berücksichtigt; sein Ende ist, daß er das Vermögen seines Vaters durchbringt, und da er seine Lebensweise fortsetzen will und dies nicht kann, begibt er sich auf die Scheidewege und plündert die Menschen aus.

2Die Tora sagt daher, daß er lieber unbelastet sterbe, als [mit Sünden] belastet. Der Tod der Frevler ist eine Wohltat für sie selber und eine Wohltat für die Welt; der der Frommen ist ein Unglück für sie selber und ein Unglück für die Welt. Schlaf und Wein für die Frevler ist eine Wohltat für sie selber und eine Wohltat für die Welt; für die Frommen sind sie ein Unglück für sie selber und ein Unglück für die Welt. Die Behaglichkeit der Frevler ist ein Unglück für sie selber und ein Unglück für die Welt; die der Frommen ist eine Wohltat für sie selber und eine Wohltat für die Welt. Die Zerstreuung der Frevler ist eine Wohltat für sie selber und eine Wohltat für die Welt; die der Frommen ist ein Unglück für sie selber und ein Unglück für die Welt.

3DER EINBRECHERWIRD WEGEN SEINES ENDES GERICHTET. WER BEI EINEM EINBRUCHE EIN FASS ZERBRICHT, IST, WENN MAN SEINETWEGEN BLUTSCHULD AUF SICH LÄDT, ERSATZPFLICHTIG, WENN ABER NICHT, SO IST ER FREI.

4GEMARA. Raba sagte: Was ist der Grund [der Lehre vom] Einbrüche? Es ist feststehend, daß niemand sich bei [der Rettung] seines Geldes zurückhält, somit denkt [der Einbrecher wie folgt:] gehe ich, so stellt er sich mir entgegen und läßt mich nicht [stehlen], und wenn er sich mir entgegenstellt, töte ich ihn; die Tora aber sagt: will jemand dich töten, so komme ihm zuvor und töte ihn.

5Rabh sagte: Wer einen Einbruch verübt, Geräte mitnimmt und entkommt, ist ersatzfrei, weil er sie durch die Einsetzung seines Lebens geeignet hat. Raba sagte: Einleuchtend sind die Worte Rabhs in dem Falle, wenn er sie zerschlagen hat und sie nicht mehr vorhanden sind, nicht aber, wenn er sie mitgenommen hat;

6aber, bei Gott, Rabh sagte es auch von dem Falle, wenn er sie mitgenommen hat. Wenn man seinetwegen Blutschuld auf sich lädt, ist er ja ersatzpflichtig, auch wenn [die Sache nachher] unverschuldet abhanden kommt, wonach sie in seinen Besitz übergeht, ebenso sind sie auch in diesem Falle in seinen Besitz übergegangen. —

7Dies ist aber nichts; der Allbarmherzige ließ sie nur hinsichtlich des unverschuldeten Abhandenkommens in seinen Besitz übergehen, hinsichtlich der Aneignung aber befinden sie sich im Besitze des Eigentümers. Ebenso verhält es sich nämlich auch beim Entleiher. —

8Wir haben gelernt: Wer bei einem Einbrüche ein Faß zerbricht, ist, wenn man seinetwegen Blutschuld auf sich lädt, ersatzpflichtig, wenn aber nicht, so ist er frei. Nur wenn er es zerbrochen hat, ist er, wenn man seinetwegen keine Blutschuld auf sich lädt, frei, nicht aber wenn er es mitgenommen hat!? —

9Nein, dasselbe gilt auch von dem Falle, wenn er es mitgenommen hat, und nur deshalb lehrt er es von dem Falle, wenn er es zerbrochen hat, um uns zu lehren, daß, wenn man seinetwegen Blutschuld auf sich lädt, er ersatzpflichtig sei, auch wenn er es zerbrochen hat. —

10Selbstverständlich, er hat ja einen Schaden angerichtet!? — Folgendes lehrt er uns: selbst ohne Absicht. — Er lehrt uns somit, daß ein Mensch stets als gewarnt gelte, und dies wurde ja bereits gelehrt: ein Mensch gilt stets als gewarnt, einerlei ob versehentlich oder vorsätzlich, ob unverschuldet oder willig!? — Dies ist ein Einwand.

11R. Bebaj b. Abajje wandte ein: Wer einen Geldbeutel am Šabbath gestohlen hat, ist [ersatz]pflichtig, denn bevor er noch das Šabbathgesetz übertreten hatte, war er bereits wegen des Diebstahls schuldig;

12hat er ihn allmählich herangezogen, so ist er [ersatz]frei, weil der Diebstahl und das mit der Steinigung belegte Verbot gleichzeitig ausgeübt worden sind!? —

13Diese Lehre bezieht sich auf den Fall, wenn er ihn in einen Fluß geworfen hat.

14Einst wurden Raba bei einem Einbrüche Widder gestohlen, und als [später die Diebe] sie ihm zurückgeben wollten, nahm er sie nicht, indem er sagte: Weil dies aus dem Munde Rabhs hervorgegangen ist.

15Die Rabbanan lehrten: So erwächst seinetwegen keine Blutschuld; wenn aber die Sonne auf ihn schien. Schien denn die Sonne nur auf ihn allein? Vielmehr, ist es dir sonnenklar, daß er dir nicht friedfertig gesinnt ist, so töte ihn, wenn aber nicht, so töte ihn nicht.

16Ein Anderes lehrt: Wenn aber die Sonne auf ihn schien, so erwächst seinetwegen Blutschuld. Schien denn die Sonne nur auf ihn allein? Vielmehr, ist es dir sonnenklar, daß er dir friedfertig gesinnt ist, so töte ihn nicht, wenn aber nicht, so töte ihn. — Die anonymen Lehren widersprechen ja einander!? —

17Das ist kein Widerspruch;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.