Sanhedrin — Blatt 72b
1eine handelt von einem Vater gegenüber seinem Sohne, und eine handelt von einem Sohne gegenüber seinem Vater.
2Rabh sagte: Wer bei mir einbricht, den töte ich, nur nicht R. Ḥanina b. Šila. — Aus welchem Grunde: wollte man sagen, weil er fromm ist, so bricht er ja ein!? — Vielmehr, weil ich überzeugt bin, daß er mich liebt wie ein Vater seinen Sohn liebt.
3Die Rabbanan lehrten: So erwächst seinetwegen Blutschuld, einerlei ob am Wochentage oder am Šabbath; so erwächst seinetwegen keine Blutschuld, einerlei ob am Wochentage oder am Šabbath. –
4Allerdings ist [der Fall:] so erwächst seinetwegen keine Blutschuld, einerlei ob am Wochentage oder am Šabbath nötig, denn man könnte glauben, bei diesem verhalte es sich ebenso wie bei den durch das Gericht Hinzurichtenden, die am Šabbath nicht hingerichtet werden, so lehrt er uns, daß man ihn wohl töte; wozu ist aber [der Fall:] so erwächst seinetwegen Blutschuld, nötig, wenn man ihn am Wochentage nicht töten darf, um wieviel weniger am Šabbath!?
5R. Šešeth erwiderte: Dies lehrt, daß man seinetwegen einen Trümmerhaufen abtrage.
6Die Rabbanan lehrten: Und er niedergeschlagen wird, durch jeden Menschen, und tot ist, durch jede Todesart, durch die du ihn töten kannst. – Allerdings muß gelehrt werden, daß er durch jeden Menschen totgeschlagen werden dürfe, denn man könnte glauben, dies sei nur dem Eigentümer erlaubt, weil [der Dieb] weiß, daß niemand sich bei [der Rettung] seines Geldes zurückhält, nicht aber einem anderen,
7so lehrt er uns, daß er als Verfolger gelte, somit erfolge dies auch durch einen anderen; wozu aber braucht gelehrt zu werden, daß man ihn durch jede Todesart töten dürfe,
8dies ist ja vom Mörder zu folgern!? Es wird nämlich gelehrt: Der geschlagen hat, soll getötet werden, denn er ist ein Mörder; ich weiß nun, daß dies durch die bei ihm genannte Todesart erfolge, woher daß man ihn, wenn man ihn durch die bei ihm genannte Todesart nicht töten kann, durch jede mögliche Todesart töte? Es heißt: soll getötet werden, auf jede Weise!? –
9Anders ist es hierbei, wo die Schrift ausdrücklich sagt: soll getötet werden. –
10Sollte man doch hiervon folgern!? – Vom Mörder und vom Bluträcher lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist hiervon nichts zu folgern.
11Die Rabbanan lehrten: Einbruch; ich weiß dies nur von einem wirklichen Einbruche, woher dies von dem Falle, wenn er in [das Haus] durch das Dach, den Hof, oder ein Gehege gelangt? Es heißt: der Dieb betroffen wird, auf jeden Fall. – Weshalb aber heißt es demnach Einbruch? Weil Diebe meist durch Einbruch [in das Haus einzudringen] pflegen.
12Ein Anderes lehrt: Einbruch; ich weiß dies nur von einem wirklichen Einbruche, woher dies von dem Falle, wenn er [in das Haus] durch das Dach, den Hof oder ein Gehege gelangt? Es heißt: der Dieb betroffen wird, auf jeden Fall. Weshalb aber heißt es demnach Einbruch? Sein Einbruch ist seine Warnung.
13R. Hona sagte: Wenn ein Minderjähriger jemand verfolgt, so rette man ihn durch dessen Leben. Er ist also der Ansicht, der Verfolger brauche nicht gewarnt zu werden, weder ein Großjähriger noch ein Minderjähriger.
14R. Ḥisda wandte gegen R. Hona ein: Ist der Kopf hervorgekommen, so darf man ihm nichts mehr tun, weil man nicht ein Leben für ein anderes opfern darf. Weshalb nun, [das Kind] ist ja ein Verfolger!? – Anders ist es hierbei, wo die Verfolgung vom Himmel aus erfolgt.
15Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn jemand seinen Nächsten verfolgt, um ihn zu töten, so spreche man zu ihm: Beachte doch, daß er Jisraélit ist und Glaubensgenosse, und die Tora sagt: wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll vergossen werden. Die Tora sagt damit, daß man den einen durch das Blut des anderen rette. –
16Hier ist die Ansicht des R. Jose b. R. Jehuda vertreten, denn es wird gelehrt: R. Jose b. R. Jehuda sagt, ein Gelehrter brauche nicht gewarnt zu werden, denn die Warnung ist nur deshalb erforderlich, um festzustellen, ob [die Handlung] versehentlich oder vorsätzlich erfolgt ist. –
17Komm und höre: Wenn jemand seinen Genossen verfolgt, um ihn zu töten, so spreche man zu ihm: Beachte doch, daß er Jisraélit ist und Glaubensgenosse, und die Tora sagt: wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll vergossen werden. Erwidert er, er wisse, daß dem so sei, so ist er frei, erwidert er aber, eben darum tue er dies, so ist er schuldig!? –
18Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie sich an zwei Ufern eines Flusses befinden, wo eine Rettung ausgeschlossen ist. – Was sollten diese bezwecken!? – Sie müssen ihn aufs Gericht bringen. – Dann ist ja eine Warnung erforderlich!? –
19Wenn du willst, sage ich: R. Hona kann dir erwidern, er sei der Ansicht des Autors der Lehre von der Warnung, welcher sagt, sein Einbruch sei seine Warnung.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.