Sanhedrin — Blatt 73a
1FOLGENDE HALTEMAN MIT IHREM LEBEN ZURÜCK: WER JEMAND VERFOLGT, UM IHN ZU TÖTEN, UND WER EINE MÄNNLICHE PERSON ODER EIN VERLOBTES MÄDCHEN VERFOLGT. WER ABER EINEM TIERE NACHLÄUFT, ODER IM BEGRIFF IST, DEN ŠABBATH ZU ENTWEIHEN ODER GÖTZENDIENST ZU TREIBEN, DEN DARF MAN NICHT DURCH SEIN LEBEN ZURÜCKHALTEN.
2GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß man den, der seinen Genossen verfolgt, um ihn zu töten, mit seinem Leben zurückhalten dürfe? Es heißt: du sollst nicht neben dem Blute deines Nächsten stehen. – Deutet denn dieser Schriftvers hierauf, er ist ja für folgende Lehre zu verwenden: Woher, daß, wenn jemand seinen Nächsten in einem Flusse ertrinken sieht, oder daß ein wildes Tier ihn wegschleppt, oder daß Räuber ihn überfallen, er verpflichtet ist, ihn zu retten? Es heißt: du sollst nicht neben dem Blute deines Nächsten stehen!? – Dem ist auch so. –
3Woher nun, daß man einen mit seinem Leben zurückhalten dürfe? – Man folgere dies [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von der Verlobten: wenn die Tora von der Verlobten, wenn jemand sie nur bemakeln will, gesagt hat, daß man sie mit seinem Leben rette, um wieviel mehr gilt dies von dem, der seinen Nächsten verfolgt, um ihn zu töten. –
4Kann denn eine Strafe durch einen Schluß [vom Leichteren auf das Schwerere] gefolgert werden!? – In der Schule Rabbis wurde gelehrt, dies sei durch eine Vergleichung zu folgern: Dies ist ebenso, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und ermordet; was soll hierbei der Vergleich mit dem Morde?
5Was lehren sollte, lernt auch. Man vergleiche den Mord mit [der Notzucht] einer Verlobten: wie man die Verlobte mit dem Leben [des Notzüchters] rette, ebenso rette man den [Überfallenen mit dem Leben des] Mörders. –
6Woher dies von der Verlobten selber? – Nach einer Lehre der Schule R. Jišma͑éls, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Ohne daß ihr jemand zuhilfe gekommen ist, wenn ihr aber jemand zu Hilfe kommen will, so tue er dies, wodurch er nur kann.
7Der Text. Woher, daß wenn jemand seinen Nächsten in einem Flusse ertrinken sieht, oder daß ein wildes Tier ihn wegschleppt, oder daß Räuber ihn überfallen, er verpflichtet ist, ihn zu retten? Es heißt: du sollst nicht neben dem Blute deines Nächsten stehen. Wird dies denn hieraus entnommen, dies wird ja aus folgendem entnommen: Woher dies vom Verluste seiner Person? Es heißt: und sollst ihm zurückgeben !? –
8Hieraus könnte man nur entnehmen, daß man dies persönlich tue, nicht aber, daß man sich bemühe und andere herbeischaffe, so lehrt er uns.
9Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand seinen Nächsten verfolgt, um ihn zu töten, oder eine männliche Person, oder ein verlobtes Mädchen, oder [eine Frau, und auf die Beschlafung der Tod] durch das Gericht oder die Ausrottungsstrafe gesetzt ist, so halte man ihn mit seinem Leben zurück. Verfolgt ein Hochpriester eine Witwe, oder ein gewöhnlicher Priester eine Geschiedene oder Ḥaluça, so halte man ihn nicht mit seinem Leben zurück.
10Ist die Sünde mit ihr bereits verübt worden, so rette man sie nicht mit seinem Leben; ist jemand vorhanden, der ihr zuhilfe kommen wird, so rette man sie nicht mit seinem Leben. R. Jehuda sagt, auch wenn sie ruft: laßt ihn, damit er mich nicht töte. –
11Woher dies? – Die Schrift sagt: dem Mädchen aber soll man nichts tan, denn das Mädchen hat keine todeswürdige Sünde begangen; [die Schreibart] Knabe deutet auf eine männliche Person, [die Lesart] Mädchen deutet auf ein verlobtes Mädchen, Sünde deutet auf mit der Ausrottungsstrafe belegte Beschlafungen, todeswürdige deutet auf mit dem Tode durch das Gericht belegte Beschlafungen. –
12Wozu dies alles? – Dies ist nötig. Würde der Allbarmherzige es nur von einem Knaben geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil [die Beschlafung] desselben widernatürlich ist, nicht aber gelte dies bei einem Mädchen, bei dem dies natürlich ist.
13Würde der Allbarmherzige es nur von einem Mädchen geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil es bemakelt wird, nicht aber bei einem Knaben, der nicht bemakelt wird.
14Würde der Allbarmherzige es nur von diesen geschrieben haben,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.