Sanhedrin — Blatt 74a

1R. Papa erklärte: Hier handelt es sich um eine Verführte, nach aller Ansicht.

2Abajje erklärte: Wenn man ihn durch [das Zielen auf] eines seiner Glieder zurückhalten konnte, nach R. Jonathan b. Šaúl. Es wird nämlich gelehrt: R. Jonathan b. Šaúl sagte: Wenn jemand von einem verfolgt wurde und sich durch [das Zielen auf] eines seiner Glieder retten konnte und dies nicht getan hat, so wird er dieserhalb hingerichtet. –

3Was ist der Grund des R. Jonathan b. Šaúl? – Es heißt: wenn zwei Männer mit einander streiten &c., und hierüber sagte R. Elea͑zar, die Schrift spreche von dem Falle, wenn er den anderen töten wollte, denn es heißt: geschieht aber ein Schaden, so soll einer lassen Leben um Leben, dennoch sagt der Allbarmherzige: geschieht kein Schaden, so soll er eine Buße entrichten.

4Allerdings kann es nun vorkommen, wenn du sagst, wenn man ihn durch [das Zielen auf] eines seiner Glieder retten kann, dürfe man ihn nicht mit seinem Leben retten, daß [der Totschläger] eine Buße zu entrichten hat, wenn man nämlich jenen durch [das Zielen auf] eines seiner Glieder retten konnte;

5wieso aber kann es vorkommen, daß er eine Buße zu zahlen hat, wenn du sagst, selbst wenn man ihn durch [das Zielen auf] eines seiner Glieder retten kann, rette man ihn mit seinem Leben!? –

6Vielleicht ist es hierbei anders, denn die Todesstrafe schuldet er diesem, die Geldbuße aber einem anderen!? –

7Hierbei gibt es keinen Unterschied, denn Raba sagte: Wenn jemand einen verfolgt und [im Laufen] Gefäße zerbricht, ob die des Verfolgten oder die eines anderen, so ist er [ersatz]frei, denn er schuldet ja sein Leben;

8wenn aber der Verfolgte [im Laufen] Gefäße zerbricht, so ist er, wenn sie dem Verfolger gehören, [ersatz]frei, und wenn sie einem anderen gehören, [ersatz]pflichtig. Wenn sie dem Verfolger gehören, so ist er [ersatz]frei, weil sein Geld nicht wertvoller sein darf als sein Leben, wenn sie einem anderen gehören, so ist er [ersatz]pflichtig, weil er sich mit fremdem Gelde rettet.

9Wenn aber jemand einen Verfolger verfolgt, um [den Verfolgten] zu retten, und er [im Laufen] Gefäße zerbricht, so ist er [ersatz]frei, einerlei ob sie dem Verfolger oder dem Verfolgten oder einem anderen gehören. Aber nicht etwa rechtlich, sondern weil, wenn dem nicht so wäre, kein Mensch jemand aus den Händen des Verfolgers retten wollen würde.

10WER ABER EINEM TIERE NACHLÄUFT. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte: [Durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere ist zu entnehmen, daß man einen, der Götzendienst treiben will, mit seinem Leben zurückhalte; wenn man einen wegen der Bemakelung eines Menschen mit seinem Leben zurückhalte, um wieviel mehr wegen der Bemakelung Gottes. – Kann denn eine Strafe durch einen Schluß gefolgert werden!? – Er ist der Ansicht, man könne eine Strafe durch einen Schluß folgern.

11Es wird gelehrt: R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagte: Wer den Šabbath entweihen will, den halte man mit seinem Leben zurück. Er ist der Ansicht seines Vaters, man könne eine Strafe durch einen Schluß folgern, und er folgert die Entweihung des Šabbaths von der Entweihung [Gottes durch] den Götzendienst.

12R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq: Im Söller des Hauses Nithza in Lud stimmten sie ab und beschlossen, daß, wenn man jemand bei Todesandrohung zwingt, eine aller in der Tora genannten Sünden zu begehen, er sie begehe und sich nicht töten lasse, ausgenommen sind Götzendienst, Unzucht und Mord. –

13Götzendienst etwa nicht, es wird ja gelehrt: R. Jišma͑él sagte: Woher, daß, wenn man jemand bei Todesandrohung zwingt, einem Götzen zu dienen, er ihm diene und sich nicht töten lasse? Es heißt: er wird durch sie leben, er soll durch sie nicht sterben.

14Man könnte glauben, auch öffentlich, so heißt es: entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich geheiligt werde!? –

15Sie sind der Ansicht R. Elie͑zers, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Wenn es heißt: mit deiner ganzen Seele, wozu heißt es: mit deinem ganzen Vermögen, und wenn es heißt: mit deinem ganzen Vermögen, wozu heißt es: mit deiner ganzen Seele?

16Ist es ein Mensch, dem seine Person lieber ist als sein Geld, so heißt es: mit deiner ganzen Seele, und ist es ein Mensch, dem sein Geld lieber ist als seine Person, so heißt es: mit deinem ganzen Vermögen.

17Hinsichtlich der Unzucht und des Mordes ist dies aus einer Lehre Rabbis zu entnehmen, denn es wird gelehrt: Rabbi sagte: Dies ist ebenso, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und ermordet; was soll [der Vergleich] mit dem Morde?

18Was lehren sollte, lernt auch: wie man einen von [der Notzucht] einer Verlobten mit seinem Leben zurückhalte, ebenso halte man [den Mord] mit dem Leben des Mörders zurück.

19Ferner vergleiche man [die Notzucht] einer Verlobten mit dem Morde: wie man sich eher töten lassen muß, als einen Mord zu begehen, ebenso muß man sich eher töten lassen, als [eine Notzucht] einer Verlobten zu begehen. –

20Woher dies vom Morde selber? – Dies ist einleuchtend. So kam einst jemand vor Raba und erzählte ihm: Der Befehlshaber seines Wohnortes befahl mir, jenen zu töten, sonst tötet er mich. Dieser erwiderte: Mag er dich töten, du aber begehe keinen Mord; wer sagt, daß dein Blut röter ist, vielleicht ist das Blut jenes Menschen röter.

21Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Dies gilt nur von einer Zeit, in der keine Religionsverfolgung herrscht, zur Zeit der Religionsverfolgung aber muß man sich eher töten lassen, als das leichteste Gebot übertreten.

22Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Auch nicht zur Zeit der Religionsverfolgung, nur heimlich, öffentlich aber muß man sich eher töten lassen als auch nur das leichteste Gebot übertreten. –

23Was heißt ‘leichtes Gebot’? Raba b. R. Jiçḥaq erwiderte im Namen Rabhs:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.