Sanhedrin — Blatt 76a

1wohl bei ihrer [Verwandtschaft], da auf ihre Mutter die Verbrennung gesetzt ist, nicht aber bei seiner [Verwandtschaft], da auf seine Mutter nur die Steinigung gesetzt ist.

2Ferner wäre ja seine [Verwandtschaft] mit der ihrigen zu vergleichen: wie bei ihrer [Verwandtschaft] zwischen ihrer Tochter und der Mutter ihrer Mutter nicht unterschieden wird, ebenso sollte bei seiner [Verwandtschaft] zwischen seiner Tochter und der Mutter seiner Mutter nicht unterschieden werden;

3und wegen dieses Einwandes ist es auch nach demjenigen, welcher sagt, die Steinigung sei eine schwerere [Todesart], nicht zu folgern. –

4Demnach sollte ihm doch ihre Schwiegertochter verboten sein, wie ihm seine Schwiegertochter verboten ist!?

5Abajje erwiderte: Die Schrift sagt: sie ist die Frau deines Sohnes, wegen der Frau seines Sohnes kannst du ihn strafbar machen, nicht aber wegen der Frau ihres Sohnes.

6Raba erwiderte: Sowohl nach demjenigen, welcher sagt, man vergleiche sie in jeder Hinsicht, als auch nach demjenigen, welcher sagt, man vergleiche sie zwar, lasse sie aber bei ihren Bestimmungen, ist dies nicht zu folgern.

7Nach demjenigen, welcher sagt, man vergleiche sie in jeder Hinsicht: wie ihm seine Schwiegertochter verboten ist, ebenso ist ihm auch ihre Schwiegertochter verboten; ferner: wie auf seine [Verwandtschaft] die Steinigung gesetzt ist, ebenso ist auch auf ihre [Verwandtschaft] die Steinigung gesetzt.

8Dagegen ist, nach demjenigen, welcher sagt, die Steinigung sei eine schwerere [Todesart], einzuwenden: wohl bei seiner [Verwandtschaft], da auf seine Mutter die Steinigung gesetzt ist, nicht aber bei ihrer, da auf ihre Mutter nur die Verbrennung gesetzt ist.

9Ferner: auf ihre Tochter die Verbrennung und auf ihre Schwiegertochter die Steinigung!? – Dagegen ist von seiner [Verwandtschaft] zu erwidern: wegen seiner Tochter durch Verbrennung, wegen seiner Schwiegertochter durch Steinigung. –

10Vielmehr: wie bei seiner [Verwandtschaft] zwischen Mutter und Schwiegertochter nicht unterschieden wird, ebenso ist auch bei ihrer [Verwandtschaft] zwischen Mutter und Schwiegertochter nicht zu unterscheiden; und wegen dieses Einwandes ist dies auch nach demjenigen, welcher sagt, die Verbrennung sei eine schwerere [Todesart], nicht zu folgern.

11Und nach demjenigen, welcher sagt, man vergleiche sie zwar, lasse sie aber bei ihren Bestimmungen: wie ihm seine Schwiegertochter verboten ist, ebenso ist ihm auch ihre Schwiegertochter verboten; man lasse sie aber bei ihren Bestimmungen: in jenem Falle durch Steinigung, in diesem Falle durch Verbrennung, wie wir es bei ihrer Mutter finden.

12Dagegen ist, nach demjenigen, welcher sagt, die Steinigung sei eine schwerere [Todesart], einzuwenden: wohl bei seiner [Verwandtschaft], da auf seine Mutter die Steinigung gesetzt ist, nicht aber bei ihrer, da auf ihre Mutter nur die Verbrennung gesetzt ist.

13Ferner: wie bei seiner [Verwandtschaft] zwischen Tochter und Schwiegertochter unterschieden wird, ebenso ist auch hei ihrer [Verwandtschaft] zwischen Tochter und Schwiegertochter zu unterscheiden; und wegen dieses Einwandes ist dies auch nach demjenigen, welcher sagt, die Verbrennung sei eine schwerere [Todesart], nicht zu folgern. –

14Woher dies von der Tochter seiner Genotzüchtigten? Abajje erwiderte: Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn er wegen der Tochter seiner Tochter strafbar ist, um wieviel mehr wegen seiner Tochter. –

15Kann denn eine Bestrafung durch einen Schluß gefolgert werden!? – Dies ist nur eine Erweiterung des Gesetzes.

16Raba erklärte: R. Jiçḥaq b. Evdämi sagte mir, dies sei aus [dem Worte] sie und aus [dem Worte] Unzucht zu entnehmen.

17Der Vater R. Abins lehrte: Da von der Tochter einer Genotzüchtigten nicht ausdrücklich gelehrt wird, so mußte die Schrift sagen: wenn die Tochter von einem Priester. –

18Demnach sollte doch, wie bei der Tochter eines Priesters nur sie durch Verbrennung hingerichtet wird, nicht aber ihr Buhle, ebenso auch bei der Tochter seiner Genotzüchtigten nur sie durch Verbrennung hingerichtet werden, nicht aber ihr Buhle!?

19Abajje erwiderte: Die Schrift sagt: sie entweiht ihren Vater, nur wenn sie ihren Vater entweiht, nicht aber diese, die von ihrem Vater entweiht wird.

20Raba erwiderte: Allerdings hast du ihn in jenem Falle aus dem Gesetze betreffend eine Priesterstochter ausgeschieden und in das Gesetz betreffend eine Jisraélitin eingereiht, in welches Gesetz aber willst du ihn hierbei einreihen, etwa in das Gesetz betreffend eine Ledige!? –

21Woher ist das Verbot [des Verkehrs mit] der Tochter seiner Genotzüchtigten zu entnehmen: allerdings ist nach Abajje und Raba das Verbot aus demselben Schlusse zu folgern, aus welchem sie die Strafe folgern,

22woher aber ist es nach der Lehre des Vaters R. Abins zu entnehmen!? R. Ilea͑ erwiderte: Die Schrift sagt: du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst.

23R. Ja͑qob, der Bruder des R. Aḥa b. Ja͑qob, wandte ein: Ist denn [der Schriftvers:] du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst, hierfür zu verwenden, er wird ja für folgende Lehre verwendet: Du sollst deine Tochter nicht entweihen, ( indem du sie zum Huren anhältst ); man könnte glauben, die Schrift spreche von einem Priester, der seine Tochter an einen Leviten oder an einen Jisraéliten verheiratet, so heißt es: indem du sie zum Huren anhältst, die Schrift spricht also von der Entweihung durch Hurerei, wenn man seine Tochter zum außerehelichen Verkehre hingibt!? –

24Es könnte ja teḥal heißen, wenn es aber teḥalel [entweihen] heißt, so ist hieraus beides zu entnehmen. – Wofür verwenden Abajje und Raba [den Schriftvers]; du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst!? R. Mani erwiderte: Für den Fall, wenn jemand seine Tochter an einen Greis verheiratet,

25wie gelehrt wird: Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst; R. Elie͑zer sagte, dies beziehe sich auf den Fall, wenn jemand seine Tochter an einen Greis verheiratet; R. A͑qiba sagte, dies beziehe sich auf den Fall, wenn jemand seine mannbare Tochter sitzen läßt.

26R. Kahana sagte im Namen R. A͑qibas: Es gibt keinen Armen in Jisraél, sondern nur einen schlauen Bösewicht, und einen, der seine mannbare Tochter sitzen läßt. – Ist etwa derjenige, der seine mannbare Tochter sitzen läßt, nicht ein schlauer Bösewicht!?

27Abajje erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.